Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 38

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Änderungen im Zusammenhang mit dem Konsumentenschutzgesetz meine ich, daß wir auch da feststellen können, daß sich gewisse Dinge in der letzten Zeit offenbar im Bewußtsein eingebrannt haben, daß erkannt worden ist, daß es so eigentlich nicht weitergehen sollte, und vernünftig gegengesteuert worden ist.

Als Beispiel führe ich das Problem der unverlangt zugesendeten Waren an, darüber wurde auch im Justizausschuß diskutiert. Nun ist klarstellt, daß das, was ohnehin in der Vergangenheit schon passiert ist, nämlich daß die meisten das wegwerfen und sich nicht darum kümmern, jetzt auch mit gesetzlicher Deckung geschehen kann. Darüber bin ich persönlich sehr froh.

Jetzt mache ich einen Sidestep vom Konsumentenschutz zum verbesserten Schutz der Unfallopfer. Wir haben jetzt ins Gesetz aufgenommen, daß bei absichtlich herbeigeführten Unfällen der Unschuldige, der unschuldig an diesem Unfall Beteiligte – also der Gegner des Wahnsinnigen, der absichtlich den Unfall herbeiführt, meistens deswegen, weil er sich umbringen möchte –, sich nicht nur die Vergütung für seinen Sachschaden bei der gegnerischen Versicherung holen kann und diese sich das dann allenfalls mit den Erben des Selbstmörders ausfechten muß, sondern daß jetzt auch der Personenschaden dieser Regelung unterliegt. Das war bisher sehr schwer zu argumentieren. Das Auto wurde zwar ersetzt, aber Schmerzensgeld, Spitalskosten, allenfalls sogar Dauerschäden, all das wurde nicht abgegolten. Ich meine, das ist eine ganz wesentliche Verbesserung.

Man könnte noch vieles andere aufzählen, aber das brauche ich nicht zu tun, denn ich habe noch sehr kompetente Nachrednerinnen und Nachredner. Ich kann mich daher, dem Gebot der blinkenden Lampe folgend, sehr herzlich bei all jenen bedanken, die zusammengewirkt haben, um die beiden heutigen Gesetzesmaterien zu schaffen. Die Abstimmung wird, wie ich annehme, heute einstimmig erfolgen – es sind lauter Pro-Redner gemeldet –, das stimmt mich sehr froh. Ich glaube, daß das ein recht positiver Beginn des letzten Parlamentsplenartages vor Weihnachten ist. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Fekter und Rosemarie Bauer. )

10.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger.

10.26

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die freiheitliche Fraktion wird beiden Vorlagen die Zustimmung erteilen, weil auch wir der Ansicht sind, daß mit diesen Regelungen ein tauglicher Kompromiß zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen gefunden werden konnte. Es war natürlich in einzelnen Bereichen ein Nachholbedarf gegeben, sowohl auf der Konsumentenschutzseite, als auch was den Schutz von Wohnungswerbern bezüglich ihrer bereits geleisteten Einlage betrifft. Ich darf daher einige Punkte, die uns ganz wesentlich erscheinen, herausgreifen und in aller Kürze versuchen, noch einmal nachzuhaken.

Ein großes Anliegen war und ist, und zwar, wie ich glaube, einer breiten Mehrheit in diesem Lande, daß dieser Unfug mit der Flut von unbestellten Sendungen abgestellt wird. Kollege Fuhrmann hat das ja auch dankenswerterweise schon angeschnitten. Das ist etwas, was in den letzten Jahren sehr stark ausgeufert ist und schon unglaubliche Dimensionen angenommen hat. Ich meine, daß der Gesetzgeber dem Konsumenten, der von Haus aus in einer etwas schwächeren Position ist, in dieser Hinsicht entgegenkommen muß. Das ist nun geschehen, daher findet diese Regelung absolut unsere Zustimmung.

Mit den Änderungen zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch wurde auch die Frage der Beweislastumkehr im Falle von Vertragsverletzungen geregelt. Es wurde eine Erweiterung vorgenommen. Meine Damen und Herren! Auch das ist zu begrüßen, denn wenn in einem Vertrag die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist, muß sich der Schädiger nicht nur wie bisher vom Verschulden frei beweisen, sondern gegebenenfalls auch vom Vorwurf grober Fahrlässigkeit.


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