noch detailliert mit verschiedenen Punkten dieser beiden Materien befassen werden, kann ich mich darauf beschränken, einige grundsätzliche Anmerkungen zu machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir leben mit dem ständigen, manchmal latent im Raum stehenden, aber sehr oft auch sehr deutlich artikulierten Vorwurf, daß wir diese Republik überregulieren, daß wir als Gesetzgeber zu viele Gesetze für notwendig erachten, weil wir glauben, eingreifen zu müssen: in die Wirtschaft, in die Lebensumstände der Menschen dieses Landes. Dieser Vorwurf mag oft, manchmal berechtigt sein. Ich glaube aber, daß wir gerade im gegenständlichen Fall mit Fug und Recht behaupten können, daß in zwei Bereichen erkannt worden ist, daß die Notwendigkeit eines Regelungsbedarfs vorhanden ist.
Oft regen wir uns auf und sagen: Warum muß man diese oder jene Materien unter einem diskutieren? Das paßt doch eigentlich nur sehr schlecht zusammen. In dem Fall kann man in der Tat sagen: Diese beiden Materien passen so gut zusammen, daß es sogar eine Zeitlang im Vorfeld eine Denkschule gegeben hat, die gesagt hat: Warum machen wir nicht das, was im Bauträgervertragsgesetz geregelt wird, gleich im Zusammenhang mit der Novelle zum Konsumentenschutzgesetz, und warum schreiben wir das nicht gleich ins Konsumentenschutzgesetz hinein?
Wir haben uns, meine sehr geehrten Damen und Herren, dazu entschlossen, das nicht zu tun. Ich glaube, daß das gut und richtig war, weil damit im Bereich Bauträgervertragsrecht eine klare Übersichtlichkeit für die Gesetzesunterworfenen geschaffen worden ist, weil klargestellt worden ist, daß diejenigen, die eine Wohnung zu erwerben beabsichtigen, in welcher Rechtsform auch immer, davor geschützt werden, daß das Geld, das sie schon bezahlen mußten, bevor sie die Wohnung bekommen haben, womöglich verloren ist und sie dann auch keine Wohnung haben. Es war die Gefahr bei dieser Sache, daß man die Dinge legistisch zu kompliziert, zu kasuistisch und zu bürokratisch anlegt. Ich glaube, daß es uns in den intensiven Vorgesprächen gemeinsam mit dem Herrn Bundesminister und seiner Beamtenschaft gelungen ist, dieser Falle auszuweichen.
Damit ich es nicht vergesse, möchte ich an dieser Stelle einmal ein Wort der Anerkennung an die Adresse des Herrn Bundesministers und seiner Beamtinnen und Beamten richten, weil die Kooperation mit dem Justizbereich wirklich hervorragend funktioniert. Gerade in diesem Punkt kann ich sagen, daß wir in einem sehr konstruktiven, sehr guten Arbeitsklima zueinandergefunden haben. Es war anfangs gar nicht so einfach, denn gewisse politische Wünsche waren im ursprünglichen Entwurf des Ministeriums nicht berücksichtigt. Es wurde dann aber eingesehen und verstanden, warum wir diese Wünsche geäußert haben, und es ist dann in wirklich guter und aufmerksamer Kooperation gelungen, das einzuarbeiten. – Herzlichen Dank!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt eine zweite Gefahr bei solchen Materien, und zwar die, daß wir in der guten Absicht, die Schwächeren, nämlich die Konsumenten, zu schützen, so überregulieren, daß wir die Wirtschaft behindern. Das ist eine große Gefahr und wird auch von den Vertretern der selbständigen Wirtschaft immer wieder in den Verhandlungen vorgebracht: Paßt auf, macht keine Gesetze, die es uns unmöglich machen, im Sinne unserer Ansätze tätig zu werden!
Ich meine, daß wir auch diese Klippe umschifft haben. Wir haben den richtigen Mittelweg gefunden, nämlich einerseits die Schwächeren vor Übervorteilung zu schützen und andererseits den wirtschaftlich Stärkeren, denen, die die Wohnungen herstellen, die die Wohnungen bauen, die die Finanzierung et cetera durchführen, auch die Möglichkeit zu geben, daß sie trotzdem – unter Beachtung des Gedankens der Sicherheit der Konsumenten, der Erwerber – ihre Aufgabe, Wohnungen für die Menschen zu schaffen, vernünftig erfüllen können, ohne das Produkt unsinnig zu verteuern, was sich ja unter dem Strich schlußendlich wieder negativ für die Wohnungswerber auswirken müßte.
Wohnungen werden ja schließlich nicht aus altruistischen Gründen gebaut, sondern um in einer gewissen ökonomischen Relation auch etwas damit zu verdienen. Das muß ja nichts Schlechtes sein.