Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 36

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dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz und das Bundesgesetz über den erweiterten Schutz der Verkehrsopfer geändert werden (311 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Zu Artikel II (Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes)

1. Die Z 22 hat wie folgt zu lauten:

"22. § 31a samt Überschrift entfällt."

2. Die Z 26 hat wie folgt zu lauten:

"26. Dem § 41a werden folgende Abs. 3 und 4 angefügt:

(3) Die Änderungen in § 1 Abs. 4, § 3 Abs. 3, § 3a, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Z 9, 14 und 15, Abs. 2 Z 6 sowie Abs. 3, § 7, § 16 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3, §19 Z 2, § 20 Abs. 1, § 24 Abs. 1 Z 5, §§ 25a bis 25d, § 26c Abs. 2, § 26d, § 27a, §§ 28 und 29, § 30 Abs. 1, § 31 Abs. 2, § 31a, § 31f Abs. 1 und 2, § 32 Abs. 1, § 41a Abs. 1 und § 42 durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. xxx/1996 treten mit 1. Jänner 1997 in Kraft. § 6 Abs. 1 Z 5 und 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. xxx/1996 tritt mit 1. März 1997 in Kraft.

(4) Nicht in der in Abs. 3 genannten Fassung anzuwenden sind

1. § 28 auf Empfehlungen, die vor dem 1. Jänner 1997 abgegeben worden sind.

2. § 3 Abs. 3, § 3a, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Z 9, 14 und 15, Abs. 2 Z 6 sowie Abs. 3, § 7, § 16 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3, § 19 Z 2, § 20 Abs. 1, § 24 Abs. 1, §§ 25a bis 25d, § 26c Abs. 2, § 26d, § 27a, § 31 Abs. 2, § 31a, § 31f Abs. 1 und 2 sowie § 32 Abs. 1 auf Verträge, die vor dem 1. Jänner 1997 geschlossen worden sind, sowie

3. § 6 Abs. 1 Z 5 und 13 auf Verträge, die vor dem 1. März 1997 geschlossen worden sind."

Zu Artikel III (Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes)

Der Einleitungssatz hat wie folgt zu lauten:

"Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag, BGBl. Nr. 2/1959, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 447/1996, wird wie folgt geändert."

*****

Ich bedanke mich, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

10.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag von Frau Abgeordneter Dr. Fekter ist ordnungsgemäß eingebracht, steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fuhrmann.

10.15

Abgeordneter Dr. Willi Fuhrmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem Frau Kollegin Fekter die wesentlichen Inhalte der beiden jetzt zur Debatte stehenden Gesetzesmaterien schon vorgetragen und liebenswürdigerweise auch den Abänderungsantrag verlesen hat – dieser hat im wesentlichen ja nur zum Inhalt, daß wir in zwei Punkten eine Verschiebung des Wirksamkeitsbeginnes um zwei Monate vornehmen, damit die Computerprogramme noch rechtzeitig der neuen Gesetzeslage angepaßt werden können – und weil sich außerdem meine Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion


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