Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 48

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Überall dort aber, wo die wohnbauförderungsrechtlichen Vorschriften einen Sicherungsstandard erreichen, der in seiner Wirkung für die Bauträgerkunden zumindest mit dem des treuhänderkontrollierten Ratenplanmodells gemäß § 10 des Bauträgervertragsgesetzes vergleichbar ist, darf eine Verdoppelung von Sicherungskosten nicht eintreten.

Meine Damen und Herren! Bei einer derart realistischen Einschätzung der Reichweite des Konsumentenschutzes durch das Bauträgervertragsgesetz können wir mit berechtigter Genugtuung feststellen, daß es sich hier um ein sehr gutes Konsumentenschutzgesetz handelt, das eine ausgewogene Lösung darstellt, sowohl was Konsumenten als auch politisch notwendige Schutzbestimmungen und dadurch verursachte Kosten angeht. Aus diesem Grund können wir diesem Gesetz ohne Vorbehalt unsere Zustimmung geben, und es freut mich, daß dieses Gesetz anscheinend die Chance hat, die Zustimmung aller Fraktionen dieses Hauses zu erfahren. – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.12

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

11.12

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Bei der vorliegenden Gesetzesnovelle betreffend Konsumentenschutzgesetz und andere Bestimmungen sieht man, daß es durchaus möglich ist, mit wenigen Seiten einen Handlungsbedarf effizient zu verwirklichen, der durchaus auch einhellige Zustimmung finden wird.

Ich möchte aber noch ganz kurz zurückkommen auf die von Frau Kollegin Fekter angekündigte redaktionelle Berichtigung, die, wie ich mittlerweile von meinen Vorrednern vernommen habe, keine solche ist. Man muß die Kirche im Dorf lassen, aber die Vorgangsweise, daß Sie hier vom Rednerpult aus eine redaktionelle Änderung ankündigen, die tatsächlich keine ist, muß doch als einigermaßen befremdlich bezeichnet werden. (Abg. Dr. Fekter: Eine Anpassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen!) Im Ausschuß selbst wären wir dafür auch eingetreten, weil natürlich die Interessen der Unternehmerseite und auch der Kreditwirtschaft durchaus zu beachten sind. Man muß auch dem Unternehmer die Möglichkeit geben, innerhalb einer angemessenen Frist – und dazu stehen wir auch – seine Drucksorten und seinen Geschäftsbetrieb umzustellen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube daher, daß wir auch dieser Änderung mit dem Wermutstropfen, daß sie von diesem Pult aus verkündet wurde, durchaus zustimmen können.

Zum Inhalt selbst. – Ich möchte etwas, was Kollegin Fekter ebenfalls hier vom Rednerpult aus gesagt hat und was tatsächlich nicht richtig ist, richtigstellen, weil man ganz einfach, wenn eine Justizausschußobfrau zu einem Thema etwas in der Debatte sagt, was falsch ist, das nicht unwidersprochen im Protokoll stehenlassen darf. Sie hat gesagt – vielleicht in ihrem überschießenden Eifer –, daß man in Zukunft ein unerwünscht zugesandtes Buch durchaus lesen und nachher wegwerfen darf. Das ist nicht richtig, denn es ist ausdrücklich geregelt worden, daß die Rechte des Konsumenten nicht so weit gehen können, daß er die unerwünscht zugesendete Ware verwendet, nämlich in diesem Fall das Buch liest, und nachher wegwirft, ohne daß er hiefür auch bezahlt. (Abg. Dr. Fekter: Da werden Sie aber Beweisschwierigkeiten haben, Herr Kollege Graf!) – Die Frage des Beweises ist eine andere Frage, aber ich glaube, wir alle streben an, daß in einer Norm, die wir verwirklicht haben wollen, letztlich auch der Zweck verfolgt wird, daß sich der Bürger an die Gesetze hält. Wenn hier vom Rednerpult aus Gesetze relativiert werden, findet das Eingang in die Judikatur, weil es heißt: Die Frau Abgeordnete Fekter hat damals als Justizauschußobfrau gesagt, man kann durchaus auch alles verwenden und nachher wegwerfen, man braucht es nicht zu bezahlen. So kann es nicht sein, und so wird es auch nicht sein, und ich hoffe, daß das von Ihrer Seite auch noch einmal berichtigt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stadler: Martin, übersetz’ ihr den Begriff "Judikatur"!) – Ja, das werde ich gelegentlich machen, wenn ich mehr Zeit habe.


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