Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 55

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und im Rahmen des Gentechnikgesetzes neue Haftungsregelungen einzuführen. Das ist ja auch etwas, was im Grunde genommen versprochen worden ist, nämlich daß ein Umwelthaftungsgesetz geschaffen wird, das parallel mit dem Gentechnikgesetz in Kraft treten sollte.

Wahr ist aber vielmehr, daß, nachdem das Gentechnikgesetz gemacht worden ist, alle Verhandlungen über das Umwelthaftungsgesetz eingeschlafen sind und dieses heute schubladisiert ist. Das ist etwas, was wir massiv kritisieren und was wir geändert haben wollen. Die Liberalen wollen endlich Haftungsregelungen für den Bereich der Gentechnologie in Österreich verankert sehen.

Unser Antrag, meine Damen und Herren, hat in seinen Grundzügen noch einen anderen Zugang, nämlich ... – Bitte? (Abg. Mag. Schweitzer: Wenn wir es gar nicht hereinholen, brauchen wir es nicht zu machen!) Man kann es nicht nicht hereinholen. Wir können auch nicht ausschließen, daß es bei einzelnen Produkten, wo es etwa nicht mehr unmittelbar nachweisbar ist, so etwas gibt. Und Faktum ist auch – das weiß auch der Kollege Schweitzer –, daß es etwa im Bereich der Medizin durchaus sehr positive Aspekte der Gentechnologie gibt, die nicht abgeschnitten werden sollten. Unserer Auffassung nach ist es sinnvoll, wenn einzelne Firmen Forschungen betreiben und daraus auch einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen, aber auch für jene Risken, die damit eröffnet werden, haften sollen. Nicht mehr und nicht weniger wollen wir. Ich meine, daß das ein fairer Interessenausgleich ist. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Mag. Schweitzer: Im Bereich der Medizin kann ich dir folgen!)

Meine Damen und Herren! Wir haben in unserem Antrag auch angeregt – und das weiß auch Herr Abgeordneter Schweitzer, und dem stimmt er sicherlich zu –, daß auch die Umweltanwälte und ähnliche Einrichtungen der Bundesländer, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt berufen sind, die Möglichkeit haben sollen, im Gentechnikverfahren Parteienstellung zu erhalten, und auch ein Beschwerderecht an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts bekommen sollen. Wir meinen – das nur nebenbei –, daß jene Bevorzugungen, die gegeben sind, nämlich daß die Gentechnikbehörden innerhalb von drei Monaten zu entscheiden haben – schnellstens, aber zumindest innerhalb von drei Monaten –, eigentlich sachlich nicht gerechtfertigt sind, weil ja generell im Verwaltungsverfahren der Grundsatz gilt, daß schnellstmöglich zu entscheiden ist, längstens jedoch innerhalb von sechs Monaten. Wir glauben, daß diese allgemeine Regelung auch für den Bereich der Gentechnik ausreichen müßte.

Wir haben darüber hinaus in diesem Antrag, der hier zur Diskussion steht, auch den Vorschlag gemacht, daß die Frist, die eingehalten werden muß, um Unfälle den Behörden bekanntzugeben, von zwei Wochen auf eine Woche verkürzt wird, und wir haben präzisiert, daß wir nicht irgendeine Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte wünschen, sondern daß es auch eine klar ersichtliche und verständliche Kennzeichnung sein muß. Das ist eine Forderung, die im Bericht der Enquete-Kommission bereits einstimmig hier im Hause beschlossen, aber dann, wie gesagt, im Gentechnikgesetz nicht umgesetzt worden ist. Faktum ist: Das ganze Haus hat sich zu einer solchen klar ersichtlichen und verständlichen Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Produkten bekannt, und wir sollten diese nun endlich wirklich umsetzen.

Schließlich sei noch angemerkt, daß wir meinen, es wäre sinnvoll, in der Gentechnik-Kommission nicht nur "Gott und die Welt innerhalb von Österreich" sitzen zu haben, sondern wenigstens auch Vertreter der parlamentarischen Klubs in diesem Hause, um zu gewährleisten, daß der Informationsfluß aufrecht bleibt, weil damit insbesondere die Informationsmöglichkeiten – und um nicht mehr geht es bei der Anwesenheit eines Vertreters der Klubs in der Gentechnik-Kommission – verbessert werden. Die Informations- und Kontrollmöglichkeiten würden auch durch die Schaffung eines Gentechnikregisters, wie es in unserem Antrag vorgeschlagen ist, verbessert werden. All das deshalb, meine Damen und Herren, um letztlich jene Haftungsansprüche, die noch zu etablieren sein werden, dann leichter durchsetzen zu können.

Ich möchte eines nicht verschweigen: Ein entscheidendes Problem bei den jetzigen Haftungsregelungen ist, daß man als einzelner Geschädigter in der Regel einem sehr großen Unternehmen gegenübersteht und Kosten zu tragen hat, die man persönlich nicht tragen kann, vor allem dann nicht, wenn man quasi bis zum Schluß alles selbst durchbeweisen muß.


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