Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 56

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Wir meinen daher, es wäre sinnvoll, daß es, wenn begründete Annahme besteht, daß Schäden durch gentechnisch veränderte Produkte oder Organismen hervorgerufen worden sind, zu einer Beweiserleichterung und zu einer erhöhten Mitwirkungspflicht von seiten des belangten Unternehmens kommt, um dem einzelnen Geschädigten nicht zu hohe Kosten aufzubürden. Daher fordern wir eine Beweiserleichterung für die Geschädigten und auch eine Verbandsklage. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Es ist gegen diese Lösung immer wieder das Argument ins Treffen geführt worden, daß es sich hier quasi um eine Umkehr der Beweislast handelt und daß es so etwas in unserem Haftungsrecht nicht gebe. Ich halte fest, meine Damen und Herren: In unserem Antrag geht es nicht um eine Umkehr der Beweislast, sondern wirklich nur um eine Beweiserleichterung, und wir haben das Modell auch nicht selbst erfunden, sondern es ist im Forstgesetz 1975 bereits verankert. Das heißt, dort, wo es Schwierigkeiten des Nachweises gibt, etwa wo es große Flächen beeinträchtigter Wälder gibt, wo man nicht dezidiert, nicht mit wissenschaftlicher Genauigkeit sagen kann, wer der wirkliche Verursacher dieser Schäden ist, gelten diese Beweiserleichterungen. Daher ist diese Rechtsfigur bei uns im Rechtssystem bereits eingeführt, und wir meinen, es wäre Zeit, sie auf die neuen Technologien der Gentechnik auch wirklich anzuwenden. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

11.46

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Riedler. – Bitte.

11.46

Abgeordneter Dr. Wolfgang Riedler (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Barmüller! Ich bin der Auffassung, daß der von Ihnen vorgelegte Entwurf interessante und überlegenswerte Regelungen enthält, und es wird daher eine grundsätzlich positive Einstellung zu dieser Vorlage von seiten der sozialdemokratischen Fraktion geben, auch wenn die Regelungen selbstverständlich im Detail genau überlegt und diskutiert werden sollten.

Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen einige Dinge erwähnen, die in Ihrem Entwurf festgehalten sind und die ich auch für notwendige Fortschritte halten würde. Das vorgeschlagene Gentechnikregister würde im Sinne der Transparenz in dieser sehr sensiblen Materie, in dieser Materie, die ja auch die Öffentlichkeit in einem ausgesprochen hohen Maße interessiert, einen wesentlichen Fortschritt und Erleichterungen mit sich bringen. Ich bin der Auffassung, daß die Haftungsregelungen im speziellen gut überlegt und dahin gehend festgelegt werden sollten, daß tatsächlich Haftungen in Anspruch genommen werden können, auch wenn ich der Meinung bin, daß die beste Regelung jene ist, die dazu führt, daß Haftungsforderungen gar nicht erst entstehen können. Wenn diese Regelung dazu führen sollte, daß sie eine Art Freikarte für eine Liberalisierung im Gentechnikbereich ist – ich vermute, das ist nicht Ihre Absicht –, dann würden wir einen falschen Schritt setzen. Das muß auf alle Fälle verhindert werden.

Ich persönlich habe aus juristischer Sicht gewisse Probleme mit der Formulierung des Verursachungsnachweises, weil ich der Meinung bin, daß die hier gewählten Formulierungen sehr, sehr unscharf sind und daher auch schwer zu judizieren sein werden und einen hohen Spezifizierungsbedarf in der Judikatur hätten. Ich glaube, daß es sinnvoll und notwendig wäre, zu überlegen, ob man nicht zu konkreteren und klareren Lösungen als den vorgeschlagenen kommen könnte.

Schließlich möchte ich noch darauf hinweisen, daß wir uns auch im Zusammenhang mit der Verbandsklage überlegen sollten, welchen Vereinen wir das Recht und die Möglichkeit einer Verbandsklage geben. Ich meine, daß die sehr allgemeine Formulierung: "Vereine, die sich dem Umweltschutz widmen und bereits seit fünf Jahren bestehen", sehr weit gefaßt ist und mehr oder weniger fast jedem durchschnittlichen Verein Tür und Tor öffnen würde. Ich würde bevorzugen, daß wir zu einer größeren Spezifizierung und klareren Definition jener Vereine kommen, die diese Verbandsklage in Anspruch nehmen können, etwa zum Beispiel dadurch, daß wir eine Regelung treffen, wonach diese Vereine überregional tätig sein sollten. Das wäre eine Möglichkeit, die mir sinnvoll erschiene.


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