sich von den Bundesländern über den Tisch haben ziehen lassen. (Abg. Dr. Leiner: Dann haben Sie es nicht gelesen!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In letzter Minute hat uns bei der Sozialausschußsitzung die Koalition ein Abänderungspaket auf den Tisch geknallt, das dieses Arbeitszeitgesetz in einer Weise aushöhlt und verwässert, daß es von uns nicht mehr mitzutragen ist. Die ursprüngliche Regierungsvorlage hätten wir als Minimalkonsens und als Minimalkompromiß gerade noch mitgetragen. Wir hatten unsere Zustimmung schon signalisiert. Dann hat Kollege Feurstein, seines Zeichens Sozialsprecher der ÖVP, der dem Druck der ÖVP-Bundesländer Salzburg und Oberösterreich ausgesetzt war, damit die Bundesländer die Zustimmung zum Arbeitszeitgesetz geben, eine Vertagung beantragt. Diese Vertagung war dem Bundesminister sehr zuwider, er wollte sie nicht, hat jedoch trotzdem, in Koalitionseintracht, der Vertagung zugestimmt – und dann folgte dieses verheerende Abänderungspaket, das in erster Linie den Patientenschutz und Arbeitnehmerschutz in unseren Spitälern für 100 000 Spitalsbedienstete unterminiert.
Herr Bundesminister! Es tut mir leid für Sie, denn ich glaube, dieser Freitag, der 13 ist für Sie wirklich ein "Freitag der 13." Ich kenne Sie, ich habe wirklich eine gute Meinung von Ihnen, und ich weiß, Sie können mit diesem Gesetz nicht zufrieden sein. Es ist unglaublich, was Sie da alles noch akzeptieren mußten: die Ausnahmeregelungen, die Verschiebungen, die Verzögerungen.
Die Gründe liegen ja in der Vergangenheit: Das gesamte Krankenanstaltengesetz, die ärztliche Rufbereitschaft und das Arbeitszeitgesetz hängen ja direkt zusammen. Die Bundesländer haben eine Zustimmung zum Arbeitsgesetz nur dann signalisiert, wenn die Rufbereitschaft eingeführt wird. Daß dieser Mehrbedarf an Spitalspersonal, an Spitalsärzten, der durch das Arbeitszeitgesetz zwangsläufig notwendig geworden ist, nicht eintritt, hat man durch die Einführung der Rufbereitschaft vom Bundesminister erkauft, erzwungen.
Jetzt haben wir die Rufbereitschaft, die Fachärzte werden in der Nacht und an den Wochenenden nach Hause geschickt, der Turnusarzt übernimmt allein die Verantwortung und die Erstversorgung von Akutpatienten. Die Bundesländer sparen dadurch Spitalsärzte und Spitalspersonal ein, gleichzeitig, sofort nach Beschlußfassung der Rufbereitschaft, üben die Länder Druck auf die Koalition aus, die ÖVP gibt dem Druck nach, übt ihrerseits Druck auf den Sozialminister aus, die Koalition fällt um. Nur um eine Zustimmung von den Bundesländern zu erreichen, wird jetzt das mit diesen Abänderungsanträgen ausgehöhlte Arbeitszeitgesetz durchgedrückt.
Herr Bundesminister, ich bin wirklich enttäuscht. Der Presse entnehme ich folgende Erklärung von Ihnen: Arbeitnehmerschutz ist eindeutig Bundessache. Das gilt auch für Ärzte und Pflegepersonal. – Da gebe ich Ihnen 100prozentig recht. Und ich gehe auch noch weiter: Nicht nur der Arbeitnehmerschutz ist Bundessache, sondern auch der Patientenschutz ist Bundessache. Diesbezüglich sind Sie kläglich umgefallen. Sie haben den Patientenschutz wirklich fahrlässig vernachlässigt. Und Sie haben auch den Arbeitnehmerschutz, der Ihre Aufgabe als Sozialminister ist, bei diesem Arbeitszeitgesetz fahrlässig vernachlässigt. Daher verstehe ich das ganz einfach nicht, ich glaube jedoch, die Gründe dafür zu kennen. Die Gründe dafür liegen – wie in so vielen anderen Bereichen – allein beim Geld.
Der Salzburger Finanzlandesrat Arno Gasteiger von der ÖVP sagt klipp und klar – und damit hat er recht –: Durch die Limitierung der Beiträge, durch die Pauschalierung und Deckelung der Beiträge von den Sozialversicherungen und vom Bund zu den Länderfonds bleibt das Risiko Nummer eins bei den Ländern. Risiko Nummer eins ist, daß die Länder mit dem Geld nicht auskommen, das ihnen von den Länderfonds zur Verfügung gestellt wird. Diese Verlustabdeckung haben die Länder zu tragen.
Da man aber weiß, daß zwei Drittel der Spitalskosten Personalkosten sind und das Arbeitszeitgesetz eine Erhöhung der Spitalskosten hervorrufen würde, hat man zuerst einmal mit der Rufbereitschaft diesen Mehrbedarf liquidiert und gleichzeitig dafür gesorgt, daß dieses Arbeitszeitgesetz in seiner Umsetzung völlig wirkungslos sein wird.