Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 67

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getreten. Er und seine Beamten haben sich in unzähligen Verhandlungsrunden mit den Ärztevertretern, mit den Vertretern des Pflegepersonals Stück für Stück auf ein Gesetzeswerk geeinigt, das uns nun vorliegt und dem wir mit ganz großer Freude und mit Genugtuung über das gemeinsam Erreichte unsere Zustimmung geben können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was steht denn dabei im Vordergrund? – Im Vordergrund steht das Ziel, Ärzte und Pflegepersonal in ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit im Krankenhaus vor Überlastung zu schützen und dadurch auch die Patienten zu schützen, um ihnen eine bestmögliche Betreuung im Spital zu sichern.

Es geht darum, Ärzte und Pflegepersonal zu schützen. Das haben wir Sozialdemokraten von allem Anfang an klargestellt. Für uns sind beide Berufsgruppen in den Krankenhäusern gleichrangig und gleich wichtig.

Es geht uns darum, eine Vereinheitlichung zu schaffen – unabhängig vom Rechtsträger, unabhängig davon, ob das eine Universitätsklinik ist, unabhängig davon, ob das ein Krankenhaus einer Gebietskörperschaft ist oder eine private Krankenanstalt: Für alle österreichischen Krankenanstalten muß das gleiche Gesetz gelten.

Wir haben einen Etappenplan eingezogen, weil wir natürlich wissen, daß dieses ambitionierte Ziel nicht von einem Tag auf den anderen erreicht werden kann, und wir haben nicht zuletzt – und das ist eine ganz wichtige Sache – dafür gesorgt, daß durch die Möglichkeit flexibler Bestimmungen, durch Betriebsvereinbarungen mit den dort Beschäftigten auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Krankenhauses, ja jeder einzelnen Abteilung eingegangen werden kann.

Das ist eine sehr gute Sache, und ich meine, man sollte natürlich auch in dieser Stunde nicht verhehlen, daß der ursprüngliche Entwurf, der mit den Ärztekammervertretern, mit dem Pflegepersonal bis ins Detail ausgehandelt war, eine Gegnerschaft gefunden hat, die für uns unverständlich war. Da haben plötzlich Landeshauptleute in dieser Republik gemeint, ob man dieses Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz nicht in Staatsverträgen mit den einzelnen Ländern regeln könnte. Da haben Landeshauptleute gemeint, man könne das per 15a-Vereinbarungen regeln.

Wir haben ganz klar und deutlich gesagt: Arbeitnehmerschutz ist Bundessache, das zu regeln kann nie und nimmer Angelegenheit der Länder sein. Das wäre ein Dammbruch, das lassen wir nicht zu. In dieser Frage haben wir uns ganz entscheidend durchgesetzt, es ist weiterhin Bundessache. (Beifall bei der SPÖ.)

Da hat es einige gegeben, die gefragt haben, ob Turnusärzte auch Arbeitnehmer sind, die stehen doch nur in Ausbildung. Sie haben vorgeschlagen, dieses Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz soll für alle in den Spitälern gelten, nur für die Turnusärzte nicht. Auch da haben wir Sozialdemokraten ganz klar Position bezogen und gesagt: Ein Gesetz, das Turnusärzte als einzige in den Spitälern Tätige nicht schützt, kommt für uns überhaupt nicht in Frage. Turnusärzte sind Arbeitnehmer wie alle anderen auch. Diesbezüglich haben wir uns auch durchgesetzt, und das steht nun klar im Gesetz. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme schon zum Schluß. Auch in den österreichischen Krankenanstalten wird ab dem kommenden Jänner ein neues Gesetz gelten, das den dort Beschäftigten geregelte Arbeitsbedingungen sichert. Und ich darf abschließend wiederholen, was ich eingangs gesagt habe: Dieser Freitag, der 13. ist ein guter Tag für die in den österreichischen Krankenanstalten beschäftigten Arbeitnehmer. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.39

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Motter.

12.39

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Guggenberger! Ich würde Ihnen gerne ein Bibel


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