Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 68

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zitat ins Stammbuch schreiben (Abg. Dr. Khol: Bitte!) : Nimm dein Bett und wandle, denn dein Glaube hat dir geholfen!, doch ich kann es nicht. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Khol: " ... doch ich kann es nicht" ist nicht mehr Bibel-Zitat!)

Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Beschlußfassung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes wird ein neues Kapitel in der unendlichen Geschichte des KRAZAF im österreichischen Gesundheitswesen geschrieben, ein Kapitel, mit dessen Inhalt wir uns auch in Zukunft öfter befassen werden müssen, davon bin ich heute schon überzeugt. Denn durch die weitere Kompetenzübergabe an die Länder werden in Zukunft neun Bundesländer über das Wohl der kranken Mitmenschen in unserem Land befinden können.

Je nach Bedarf und finanziellen Mitteln kann in den Krankenanstalten nach eigenem Gutdünken gehandelt werden. Ob das immer zum Wohl des Patienten ist, das sei dahingestellt.

Wir wissen auch, daß die sogenannte Rufbereitschaft in Kraft tritt, mit der nicht nur die Ärztekammer als Vertreterin der Ärzteschaft, sondern auch die Bevölkerung unzufrieden ist, denn dadurch ist eine gewisse Verunsicherung eingetreten. Ein entsprechendes Volksbegehren ist angekündigt und findet bereits heute schon große Resonanz in der Bevölkerung.

Wir erleben heute weiters, wie eine gute Gesetzesvorlage verwässert wurde, nur um den Forderungen der Bundesländer das Wort zu reden.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich kann nur noch einmal, wie schon im Ausschuß, wiederholen: Sie haben eine klare Position zugunsten der Bundesländer aufgegeben. Sie ließen es zu, daß ein gutes Gesetz durch Abstriche zu einer Gesetzesmaterie verkommt, die es wirklich nicht mehr verdient, als zielführend bezeichnet zu werden. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Das Ärzte-Arbeitszeitgesetz stand, wie bereits bekannt, im vorletzten Sozialausschuß zur Debatte und wurde nur auf Wunsch der Österreichischen Volkspartei vertagt – dies nur, weil die ÖVP-regierten Bundesländer den Poker gewinnen wollten. Leider, meine Damen und Herren, haben sie diesen Poker auch gewonnen.

Wir Liberalen waren damals bereit, dem Gesetz zuzustimmen. Heute, nach Kenntnis der Abänderung, können wir nur noch ein klares Nein dazu sagen. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Denn, meine Damen und Herren, mit den Bestimmungen, den Änderungen im Ärzte-Arbeitszeitgesetz, wie sie im vergangenen Sozialausschuß beschlossen wurden, werden Fristen für die Einhaltung und das Inkrafttreten des Arbeitsgesetzes hinausgezögert. Bis 1999 kann nämlich der Status quo verlängert werden, wenn in einem Spital die Arbeitszeitbestimmungen nicht verwirklicht werden können.

Wer glaubt denn wirklich, daß sich nach diesen Bestimmungen die Länder ernsthaft bemühen werden, möglichst schnell für ausreichendes Ärztepersonal in den Spitälern zu sorgen, wenn sie in Zukunft für die Finanzierung verantwortlich sind?

Ebenso werden sich die Länder in ihrer Verantwortlichkeit nicht um genügend Pflegepersonal bemühen, nachdem im zu beschließenden Antrag der Absatz 5 des § 4 gestrichen wurde, der verlängerte Dienste nur mehr für Ärzte erlaubt hätte. Abgesehen von der Unzumutbarkeit, Ärzte mehrere Überstunden – und dies insbesondere während der Nachtzeiten – machen zu lassen, ist es auch nicht einsehbar, daß Patienten weiterhin von übermüdetem Personal betreut werden müssen.

Es ist weiters nicht einzusehen, daß zum Beispiel durch die Verlängerung der Fristen bis zum Jahr 2004 Ärzte und Pflegepersonal weiterhin benachteiligt sind. In diesem Zusammenhang möchte ich auch anmerken, daß wir auch im Jahr 2004 kein EU-konformes Arbeitszeitgesetz im Spitalsbereich haben werden.

Meine Damen und Herren! Zur Erinnerung – mein Vorredner, Mag. Guggenberger, hat es auch schon angesprochen, ich möchte es aber trotzdem nochmals tun –: Das Versäumnis, das seit


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