Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 88

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Pflegepersonal und für die Rechte der in den Krankenhäusern angestellten Ärzte stark gemacht, sondern im Gegenteil: Gerade jene beiden Bundesländer haben sich als sehr schlechte Dienstgeber herausgestellt, die in ihrem eigenen Bereich unter dem Titel Föderalismus nicht bereit sind, zeitgerechte, zeitkonforme und zukunftsweisende Arbeitszeitregelungen einzuführen, wie in dieser Republik im Rahmen der freien Wirtschaft und deren Mitarbeiter üblich. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dieser Unterschied ist nunmehr gemildert. Daß aber diese Regierungsvorlage über das hinausgeht, was die EU-Richtlinie zur Regelung der Arbeitszeit als Mindeststandard festschreibt, ist unbestrittene Tatsache. Erst im Jahr 2004 oder 2005 werden wir soweit sein, wie es die EU-Richtlinie in den wichtigsten Punkten festsetzt. Umzusetzen gehabt hätten wir sie – das soll auch noch einmal in Erinnerung gerufen werden – im November 1996, also vor knapp drei Wochen, und nicht im Jahr 2005. – Also so gut und so fortschrittlich ist dieses Gesetz nicht!

Ich gebe dir schon recht, lieber Kollege Rasinger, daß die 100 Stunden Dienstzeit und die 15 Nachtdienste pro Monat Vergangenheit sein werden. Aber aufgrund des Ärzteausbildungsgesetzes und der jetzigen Regelung der Übergangsfristen wird es für Turnusärzte noch zwei Jahre lang 12 entsprechend verlängerte Dienste pro Monat geben. Es wird auch noch immer die Möglichkeit geben, bei Notfällen – da sehe ich es ein –, aber auch bei sonstigen Engpässen die Höchstzeitregelungen mit Zustimmung der Beschäftigten zu überschreiten.

Eines weiß nämlich jeder in dieser Republik: Jene, die in Ausbildung stehen, und jene, die in Regionen wohnen, wo Arbeitslosigkeit herrscht, werden nicht die Wahl haben, diese Überschreitungen der Höchstzeitregelungen abzulehnen, wenn sie nicht – mit einem gewissen Abstand von drei oder vier Monaten, den der Dienstgeber einhält, um dem Gesetz Genüge zu tun und nicht den direkten Zusammenhang erkennen zu lassen – auf der Straße stehen und sich einen anderen Job suchen wollen.

Uns Freiheitlichen war immer bewußt, daß sowohl bei den Krankenpflegeberufen als auch bei den Ärztinnen und Ärzten die Ausstiegsquote wegen des enormen physischen und psychischen Drucks, den diese Berufe auslösen, extrem hoch ist, viel höher als in den meisten anderen Berufsgruppen. Wir wissen auch, daß Nikotin-Abusus, Alkohol-Abusus, psychische Krisen in diesen Berufen sehr weit verbreitet sind. Dieses Gesetz ist möglicherweise der erste Schritt dazu, allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesem Bereich, von der Putzfrau über den Portier bis hin zum Arzt am Krankenbett, in entsprechender Form Erleichterung zu bringen. Aber es ist, Herr Bundesminister, darüber sind wir uns sicherlich einig, noch nicht das Gelbe vom Ei. In den nächsten sechs Jahren wird es immer noch zu einer Unterschreitung der EU-Richtlinie zu Lasten der Arbeitnehmer – um das klar und deutlich zu sagen – und zu keiner Besserstellung kommen.

Ich glaube daher, daß die Haltung der Freiheitlichen in dieser Angelegenheit eine konsequente war, nämlich die Patienten und das Pflegepersonal wie auch die Ärzte gleichermaßen zu vertreten. Wir sind keinen Millimeter von unseren Forderungen abgegangen. Wir werden heute dem, was wir zu Beginn dieser Diskussion unterstützt haben, unsere Zustimmung geben; aber das, was an Verschlechterungen in den letzten Wochen und Monaten hinzugekommen ist, werden wir ablehnen. Wir werden es deshalb konsequent ablehnen, weil wir meinen, daß die österreichischen Sozialversicherungsbeitrags- und Steuerzahler das Recht haben, im Krankheitsfall von zu ordnungsgemäßen Bedingungen beschäftigtem Pflegepersonal, von ordnungsgemäß trainierten und auch in Fortbildung geschulten Ärzten, die ihren Beruf im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten ausüben, betreut zu werden, aber nicht von Leuten, die irgendwann spät nachts mit dem Auto zur Arbeitsstätte rasen und mit einem Fall betraut werden, der unter Umständen noch zu retten gewesen wäre. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich lehne im übrigen gemeinsam mit meiner Fraktion die beiden Ausschußerklärungen ab, weil ich glaube, daß sie nicht hilfreich sind. Die Evaluierung der überlangen Dienste kommt aus unserer Sicht drei Jahre zu spät. Erst im Jahr 2000 wird der Finanzrahmen für die derzeitige gesetzliche Lage abgeschlossen sein, und erst drei Jahre danach wird zu sehen sein, wie sich das auswirkt. Das halten wir schlicht und einfach für drei Jahre zu spät. Wenn Sie gesagt hätten,


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