Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 144

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Tegischer, Tychtl;

Van der Bellen;

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Kurze Debatte über Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gelangen nun zu einer kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Haller, Dolinschek und Genossen, dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 133/A (E) betreffend geschlechtsneutrale Regelung für Nachtarbeit eine Frist bis 25. Feber 1997 zu setzen.

Nach Schluß dieser Debatte wird die Abstimmung über diesen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Nach der Geschäftsordnung darf kein Redner länger als 5 Minuten sprechen. Dem Erstredner steht allerdings zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung und Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich erteile zunächst der Antragstellerin, Frau Abgeordneter Haller, das Wort.

18.12

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Nach den etwas aufregenden letzten Minuten nun zu einem Thema, das, wie ich glaube sagen zu können, zumindest in den Jahren, seit ich mich hier im Hohen Haus befinde, zu einer Art Dauerbrenner geworden ist.

Bereits im Jahre 1992 hat es eine Befassung des Verfassungsgerichtshofes mit der österreichischen Regelung zum Nachtarbeitsverbot für Frauen gegeben. Trotzdem hat man dieses Verbot – im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten – bisher nicht aufgehoben. In Frankreich und in Deutschland ist das im Jahre 1992 geschehen.

Wir wissen schon seit langem, daß diese Form des Nachtarbeitsverbots, wie es in Österreich besteht, EU-widrig ist, und man hat auch im Laufe der Jahre – einfach aus Opportunität – immer mehr Ausnahmen von diesem Verbot für Frauen gemacht. Diese Ausnahmen sind im § 2 dieses Bundesgesetzes taxativ aufgeführt worden, und zwar in den Jahren 1969, 1972 und 1986. Zuletzt hat es sogar heuer, 1996, eine Aufhebung im Bereich der Bäckerinnen gegeben.

Was jedoch in Österreich für Bäckereiarbeiterinnen, Obsthändlerinnen, Industriearbeiterinnen und so weiter nach wie vor gilt, was diese Frauen also nicht dürfen, damit leben österreichische Ärztinnen, Apothekerinnen, Krankenschwestern, Putzfrauen, Telefonistinnen, Postlerinnen und Barfrauen schon lange. Für sie ist das das tägliche Brot.

Ich habe den Eindruck, daß die österreichischen Frauen nur dort nachts arbeiten dürfen beziehungsweise müssen, wo man sie dringend braucht, und daß die Verbote für jene Bereiche gelten, wo man die Frauen nicht gerne haben will.

Die ÖVP ist in all diesen Jahren, seit mir die Problematik bewußt ist, auch verbal immer gegen dieses Nachtarbeitsverbot für Frauen aufgetreten, und zwar zum Beispiel im Jahr 1992 – ich zitiere aus Pressemeldungen –: "VP rüttelt am Verbot für Frauennachtarbeit." Oder ebenfalls 1992: "VP nimmt Verbot der Nachtarbeit nicht hin."


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