Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 146

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müssen eben damit leben, daß die Worte oder Unterschriften von Präsidenten einiger Sozialpartnervereinigungen offensichtlich nichts mehr wert sind. Das ist sehr bedauerlich.

Ich halte es jedenfalls für notwendig, daß wir dann, wenn wir die Nachtarbeit generell freigeben, Schutzmaßnahmen für die betroffenen Frauen vorsehen. Es ist halt leider in der Realverfassung so, daß in der Regel – ich sage das bewußt als Vertreter des männlichen Geschlechts –, in etwa 90, 95 Prozent der Familien, in denen Kinder da sind, die Frau die Erziehung übernehmen, sie beaufsichtigen und ähnliches mehr tun muß. Daher müßte man der Frau entweder den Schutz geben, daß sie nicht zur Nachtarbeit gezwungen werden kann, wenn familiäre Gründe dagegen sprechen, wenn Kinder da sind, wenn sie die Kinder in der Nacht nicht unterbringen kann, oder man müßte ihr entsprechende Möglichkeiten für die Kinder zur Verfügung stellen. Das müßte geregelt werden.

Es ist außerdem ein Unterschied, ob ein Mann oder eine Frau in der Nacht zwischen Arbeitsplatz und zu Hause pendelt, das heißt, es ist auch notwendig, daß man über die An- und Abreise zum Arbeitsplatz spricht.

Ferner müßte man die Möglichkeit vorsehen, daß die Frau wieder zur Normalarbeitszeit wechseln kann, wenn es ihr aus familiären Gründen nicht mehr möglich sein sollte, weiter in der Nacht tätig zu sein, ohne daß sie deshalb mit dem drohenden Verlust des Arbeitsplatzes konfrontiert wird.

Da uns außerdem beinahe alle Mediziner – vor allem jene, die sich mit Arbeitsmedizin beschäftigen – sagen, daß Nachtarbeit für beide, für Männer und für Frauen, gesundheitsschädlich ist, sind wir der Auffassung, daß Zeitzuschläge für jede in der Nacht geleistete Arbeitsstunde eingeführt werden sollen, um eine bessere Regeneration zu ermöglichen.

Da meine Vorrednerin darauf hingewiesen hat, daß zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland die Nachtarbeit für Frauen eingeführt oder freigegeben worden ist, darf ich in Erinnerung rufen, daß das sehr wohl mit entsprechenden Zeitzuschlägen für die Betroffenen erfolgt ist. Wir verlangen damit also nichts, was es nicht auch woanders schon gibt. Aber gerade in der Frage der Zeitzuschläge hat Herr Präsident Maderthaner seine Zusage, die er schon gegeben hatte, in der Praxis nicht verwirklichen können.

Ich erachte es aber für dringend notwendig, daß wir uns bezüglich der Frage des Arbeitszeitgesetzes, was Fragen der Flexibilisierung und ähnliches mehr anlangt – ich möchte meine Grundposition zur Flexibilisierung hier nicht wiederholen, die kann man in zig Protokollen nachlesen –, zusammensetzen und über diesen ganzen großen Fragenkomplex diskutieren, wenn wir gemeinsam zu vernünftigen Regelungen kommen wollen. Ich sage Ihnen aber mit aller Deutlichkeit: So wie es keine Flexibilisierung zum Nulltarif geben wird, so wird es auch keine Nachtarbeit für Frauen zum Nulltarif geben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.24

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte, Frau Abgeordnete.

18.24

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich kann beiden Vorrednern in einigen Bereichen wirklich Zustimmung gegeben werden. Ich möchte nur einige Anmerkungen machen.

Zunächst zur Frage: Wovon reden wir? – Wir haben derzeit 162 000 männliche und 38 000 weibliche ständig im Bereich der Nachtarbeit Beschäftigte. Das sind zirka 9,2 Prozent der Männer und 3,4 Prozent der Frauen. Davon stellt der Bereich Gesundheits- und Fürsorgewesen das stärkste Kontingent.

Ich sage dies deswegen, weil wir eine Fülle von Ausnahmen haben und auch überlegen müssen, wie viele Männer und wie viele Frauen – speziell Frauen – diese neue Regelung, die natür


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