Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 155

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16. Platz gefallen. Und eine Studie besagt: Ende dieses Jahres werden wir vom 16. auf den 19. Platz internationaler Wettbewerbsfähigkeit zurückgefallen sein.

Umgekehrt hat eine Studie aufgezeigt, daß Österreich an erster Stelle im Bereich bürokratischer Regelungen und Belastungen steht. – Meine Damen und Herren! Kein anderes Land mutet der Wirtschaft eine höhere Bürokratie zu. Das sagt diese Studie ganz eindeutig. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Frau Hagenhofer! Die Konsequenz daraus ist, daß die Betriebe auslagern. (Abg. Hagenhofer: Genau, nach Manila!) Sie verstehen eben nicht den Zusammenhang zwischen Wertschöpfung und Sozialsystem. Sie verstehen das nicht! (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Betriebe lagern aus oder schließen ihre Produktionen und kaufen zu, wenn das möglich ist – oder verbleiben aus Nibelungentreue in Österreich, um dann hier in Schönheit zu sterben.

Ich will nun nicht behaupten, daß die Arbeitnehmerschutzgesetze dafür allein verantwortlich sind. Das sind sie sicher nicht. Ich trete immer für Arbeitnehmerschutz ein. Keine Frage! Genauso aber, meine ich, ist es zulässig, zu fordern, daß durch weniger Regelwerk die Eigenveranwortung jedes einzelnen zu stärken ist, und zwar die Verantwortung für sich selbst und für die anderen.

Lassen Sie mich jetzt noch kurz auf die Regierungsvorlage zur Novellierung des Arbeitnehmerschutzgesetzes eingehen. Es gibt hier einige Punkte, die ich anschneiden möchte. In vier Punkten bringt die Novellierung dem Arbeitgeber, ohne zusätzlich den Arbeitnehmer in irgendeiner Weise schlechterzustellen, Vorteile: Erstens in der Einschränkung der Informations- und der Weisungsverpflichtungen des Arbeitgebers für betriebsfremde Arbeitnehmer; zweitens durch fristverlängernde Anpassung der Fertigstellung aller Pflichten zur Gefahrenermittlung und Maßnahmenfestlegung; drittens bei der Einrechnung der Gefahrenermittlung in die Mindesteinsatzzeit der Arbeitsmediziner und Sicherheitskräfte und viertens bei der nur aliquoten Berücksichtigung der Teilzeitkräfte bei der Berechnung der Mindesteinsatzzeiten.

Dafür aber werden jetzt im Gegenzug sechs weitere Arbeitnehmerschutzbestimmungen eingeführt, die eine weitere Belastung der Betriebe bedeuten, ohne dem Arbeitnehmer eine wirkliche Verbesserung zu bringen, vielleicht seinen Komfort zu erhöhen.

Vier Punkte. Erstens: Die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen wurde nicht von einem Gefährdungsgrad, sondern bloß von der Zahl der regelmäßig in einem Betrieb Beschäftigten abhängig gemacht. Darüber hinaus ist auch noch normiert, daß keine Kündigung erfolgen kann. Dies ist ein Vorgehen, das in Richtung Unkündbarkeit tendiert.

Zweitens: Im § 28 wird festgelegt, daß der Arbeitnehmer neben Einrichtungen zum Wärmen auch solche zum Kühlen mitgebrachter Speisen in Aufenthaltsräumen aufzustellen hat. Diese Vorschrift wird von den Betrieben ja so oder so erledigt. Für einen Jungunternehmer, der investieren muß, ist das eine zusätzliche Belastung. (Abg. Hagenhofer: Ein Kühlschrank um 3 000 S ist eine zusätzliche Belastung?) Frau Hagenhofer! Sie haben keine Beziehung dazu, wie Wertschöpfung entsteht. Sie kennen die Wertschöpfungskette nicht. Sie wissen nicht, wie man einen Schilling verdienen muß. Sie gehören einer Fraktion an, die sich seit Jahren, seit 50 Jahren mit der Verteilung des Geldes, das andere erarbeitet haben, auseinandergesetzt hat – und das ist das Fatale! Das ist doch das Fatale, Frau Hagenhofer! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich gehe gar nicht auf die weiteren Punkte, auf die weiteren Belastungen ein. Ich möchte aber noch folgendes sagen: Die von der Wirtschaft vehement eingeforderte Rücknahme des § 12 mit der Verpflichtung zur regelmäßigen Wiederholung von Informationen über Gefahren für ausländische Arbeitnehmer in deren Muttersprache ist nicht erfolgt. Das sind sehr, sehr hohe Kosten, und da ist wiederum diese Eigenveranwortung angesprochen.

Oder der § 15 (8) mit dem Verweis an den Arbeitgeber: Zur Einhaltung der Verpflichtungen wird die Sorgfaltspflicht im Falle von Unfällen nochmals erhöht. – Auch da wird die Eigenverantwort


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