Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 154

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das sagen mir die Leute, das habe ich nicht erfunden. Ich selbst habe es in der Praxis so noch nicht erlebt, aber das bekomme ich so mitgeteilt.

Das wollte ich sagen, als ich meinte, daß wir das positiv mittragen sollen und daß es entscheidend ist, daß die Mitarbeiter aufgeklärt werden, und zwar richtig aufgeklärt werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Nußbaumer. – Bitte, Herr Abgeordneter. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

18.57

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich kann naturgemäß die Ausführungen des Herrn Öllinger und seine Philosophie sehr schwer nachvollziehen. Noch weniger kann ich die Ansicht der Frau Hagenhofer, die meint, daß die Wirtschaft nicht mitziehe, teilen.

Frau Hagenhofer! Ich glaube, Sie verstehen den Zusammenhang zwischen Wettbewerb, Wertschöpfung und sozialen Möglichkeiten nicht. (Abg. Hagenhofer: Das verstehe ich schon! – Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Die heute zur Novellierung anstehenden Arbeitnehmerschutzgesetze zeigen doch viel mehr die fatale Situation, in der sich die österreichische Gesetzgebung befindet. Nicht einmal zwei Jahre nach Beschlußfassung und Durchführung der weiteren Stufen sind diese Gesetze umgesetzt worden, sodaß sie wegen Nichtumsetzbarkeit bereits in vielen Paragraphen novelliert werden müßten – und dies, obwohl die von den Regierungsparteien so gepriesene Sozialpartnerschaft diese Materie eingehend begutachtet hat.

Erst im heurigen Frühjahr ist von Vorarlberg ausgehend von der Wirtschaft ein Sturm der Entrüstung ausgebrochen. Ganz abgesehen davon, daß die Belastungen, die aufgrund dieses Gesetzes für die Wirtschaft entstehen, hoch sind – beispielsweise muß eine Hohenemser Textilfabrik mit 600 Mitarbeitern zusätzlich 3,6 Millionen Schilling aufwenden –, hat sich herausgestellt, daß eine Reihe von Bestimmungen schlicht und einfach nicht umsetzbar ist.

Ein Vorarlberger Arbeitsinspektor hat in einem Vortrag zu diesem Gesetz folgendes festgestellt: Das Gesamtgewicht der österreichischen Arbeitnehmerschutzgesetze beträgt 13 Kilogramm. Die Schweiz kommt mit 5 Kilogramm Papier aus. Da die österreichischen Schutzgesetze weder lesbar noch umsetzbar, geschweige denn kontrollierbar sind, ist auch nicht mit einer Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes für die Arbeitnehmer zu rechnen. Die Schweiz habe trotz scheinbar geringerem Schutz der Arbeitnehmer ein geringeres Aufkommen pro Mitarbeiter an Ausfallzeiten und Rehabilitationskosten nach berufsbedingten Krankheiten oder Unfällen, als dies in Österreich der Fall sei. – Die Worte des Arbeitsinspektors. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Was heißt das? – Die Eigenverantwortung eines Bürgers ist eben in der Schweiz wesentlich höher entwickelt als in Österreich. Das gilt für den Arbeitgeber genauso wie für den Arbeitnehmer. (Abg. Hagenhofer: Warum steigt in der Schweiz die Arbeitslosenrate?) Frau Hagenhofer! Daran krankt unser gesamtes Sozialsystem! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir erreichen in Österreich jene, die wirklich Schutz brauchen, nicht beziehungsweise nur zum Teil, haben aber auf der anderen Seite wegen Fehlens eines gesunden Maßes Eigenverantwortungsbewußtsein des Bürgers letztendlich einen wesentlich höheren Aufwand. (Abg. Hagenhofer: Ich frage mich, was die letzten 15 Jahre war!)

Wir haben einen Aufwand, der letztendlich von der Wertschöpfung in den Betrieben abgezweigt werden muß, und die Betriebe in Österreich sind damit im Vergleich zu jenen in anderen Staaten über Gebühr belastet und verlieren immer mehr ihre Wettbewerbsfähigkeit. (Abg. Hagenhofer: Was ist mit dem Kapital, das dauernd ins Ausland geht, wenn die Betriebe keine Wertschöpfung haben?) Frau Hagenhofer! Von 1994 bis 1995 ist Österreich diesbezüglich vom 12. auf den


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