Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 169

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rechtlichen Verantwortlichkeit des Bundesministers für Inneres im Zusammenhang mit dem jüngsten Briefbombenanschlag am 9. Dezember 1996 eingebracht worden ist.

Fünf Abgeordnete haben gemäß § 2 in Verbindung mit § 57a und b Geschäftsordnungsgesetz die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag gestellt.

Gemäß § 33 Abs. 2 werden die Debatte und die Abstimmung über den Antrag nach Erledigung der Tagesordnung erfolgen.

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Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.04

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Guten Abend, Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Familienbonus ist angesagt. Ersparen Sie mir bitte, auf die Geschichte dieses Familienbonus einzugehen! Es ist eine wirklich traurige Geschichte. Vor einem Jahr haben Sie die Geburtenbeihilfe mit allerlei Begründungen abgeschafft, warum diese – auch das ist gesagt worden – nicht mehr notwendig und nicht mehr möglich sei, sie weiterhin zu finanzieren.

Inzwischen haben Sie, offensichtlich in gemeinsamer Verantwortung, zu der Sie sonst immer seltener finden, entdeckt, daß es doch möglich ist. Mit einer etwas eigenartigen und seltsamen Umverteilungsphilosophie haben Sie es geschafft, diesen Mutter-Kind-Paß-Bonus wieder zu installieren beziehungsweise neu zu installieren.

Ich nenne das deswegen "seltsame Umverteilungsphilosophie", weil Sie den Familien das Geld wegnehmen – sie müssen sich den Mutter-Kind-Paß-Bonus in Zukunft aus den Familienbeihilfen finanzieren – und weil – was ja kein ganz unerwünschter Nebeneffekt der ganzen Angelegenheit ist – der Minister sogar noch Zinsen bekommt, und zwar nicht wenig, denn bis 1999 werden es 70 Millionen oder sogar 80 Millionen sein, die Sie sich dadurch ersparen und in ein nettes Töpfchen – vielleicht nicht im Familienministerium, sondern beim Finanzministerium – umwidmen können.

Aber das muß man auch deutlich sagen: Die Familien finanzieren mit ihren Familienbeihilfen diesen Bonus und bringen dadurch dem Finanzminister oder dem Familienminister auch noch ein kleines Geschenk in der Höhe von 70 bis 80 Millionen Schilling dar. – Das kann es wohl nicht gewesen sein, meine Damen und Herren!

Wenn Sie den Mutter-Kind-Paß-Bonus ernst nehmen, müssen Sie erkennen, daß er in erster Linie keine familienpolitische, sondern eine gesundheitspolitische Leistung ist. Ich warte schon auf die Debatte in diesem Hohen Haus – wir werden sie vielleicht in einem oder in zwei Jahren führen –, bei der es dann heißen wird, wir müssen alle familienpolitisch fremden Leistungen aus dem Familienlastenausgleichsfonds entfernen, daher müssen wir den Mutter-Kind-Paß-Bonus wieder abschaffen, denn dabei handelt es sich um eine gesundheitspolitische Leistung.

Ich hielte es auch für sinnvoller, ihn nicht über das FLAG oder über den FLAF zu finanzieren, sondern ihn tatsächlich als gesundheitspolitische Leistung einzustufen, aber dann, meine Damen und Herren, hätten Sie Probleme, das zu argumentieren, und zwar deswegen, weil nicht einsehbar ist, daß die Kinder von ausländischen Staatsangehörigen bis zum dritten Aufenthaltsjahr ausgenommen bleiben. Ich weise in diesem Zusammenhang nur darauf hin, daß sie beim Mutter-Kind-Paß bis zum dritten Aufenthaltsjahr und bei der Familienbeihilfe, wenn sie in Österreich sind, bis zum fünften Aufenthaltsjahr ausgenommen sind. – Das müssen Sie einmal jemanden erklären, warum zwei unterschiedliche Grenzen der Aufenthaltsdauer für eine Leistung aus demselben Topf notwendig oder verantwortbar sind!

Das müssen Sie einmal erklären, aber Sie können es nicht erklären, und Sie werden auch, Herr Minister, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, in einen noch größeren Argumentationsnotstand kommen, und zwar deswegen, weil Sie nach wie vor mit der Umsetzung der diesbezüglichen EU-Richtlinien beziehungsweise des Sozialabkommens mit der Türkei säumig sind. Sie sind säumig, Sie haben ganz bewußt Recht verletzt, indem Sie den Kindern ausländischer Staatsangehöriger die Familienbeihilfe vorenthalten.


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