Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 178

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Meine Damen und Herren! Heute wird eine Korrektur vorgenommen, die durch den Wegfall der Geburtenbeihilfe, die im Zuge der Strukturanpassungsgesetze vor nicht allzu langer Zeit von ÖVP und SPÖ hier beschlossen wurde, notwendig geworden ist. Konkret handelt es sich um den Wegfall der Beihilfe zur Mutter-Kind-Paß-Untersuchung.

Grundsätzlich, meine Damen und Herren, auch Herr Kollege Koller, möchte ich festhalten, daß ich es bedauerlich finde, daß es eines finanziellen Anreizes bedarf, damit die Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen durchgeführt werden. Ich bin nämlich der Ansicht, daß es im eigenen Interesse liegen sollte, diese unbedingt notwendigen Untersuchungen während der Schwangerschaft beziehungsweise auch in den ersten Lebensjahren des Kindes vornehmen zu lassen, zumal diese Untersuchungen durch unser Versicherungssystem kostenlos angeboten werden. Ich kenne viele Frauen, die so denken wie ich. Es wäre mir nicht einmal im Traum eingefallen, mit meinen Kleinkindern erst zur Untersuchung zu gehen, wenn ich Geld dafür bekomme. Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, daß wir unsere Kinder untersuchen lassen, zumal es ja auch kostenlos ist.

Trotzdem, meine Damen und Herren, möchte ich nicht allzu heftig Kritik üben, denn wir haben ja über viele Jahre die Bevölkerung mit diesen Geschenken bedacht, und ich gebe auch zu, daß man sich nicht gerne etwas wegnehmen läßt.

Um aber die hohe Untersuchungsfrequenz ohne Bonus nicht zu gefährden, stimmen wir Liberalen einem neuerlichen Mutter-Kind-Paß-Bonus zu. Dieser Mutter-Kind-Paß-Bonus sieht nach Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, wenn alle verordneten Untersuchungen für Mutter und Kind durchgeführt werden, einen Bonus in der Höhe von 2 000 S vor.

Auch der in allerletzter Minute im Ausschuß eingebrachten Abänderungsantrag der Abgeordneten Mertel und der Abgeordneten Dr. Moser hat etwas für sich, denn die 2 000 S werden an eine Einkommensgrenze gekoppelt, die mit der Höchstbemessungsgrundlage zusammenfällt. So wird ab Jänner 1997 die Bemessungsgrundlage von 40 800 S erstmals als Familieneinkommen herangezogen. Wir begrüßen diese Vorgangsweise, weil dadurch unseren Forderungen – weg vom Gießkannenprinzip, hin zur echten Bedürftigkeit – wenigstens in diesem Bereich entsprochen wurde und staatliche Beihilfen – in diesem Fall nur ein kleiner Bonus – nicht mehr an alle in gleicher Höhe ausgeschüttet werden. Wir Liberalen glauben, daß dieser Schritt in die richtige Richtung geht, nämlich nicht unabhängig von der jeweiligen Einkommenssituation den Mutter-Kind-Paß-Bonus zu gewähren.

Meine Damen und Herren! Positiv möchte ich es auch bewerten, daß die Ärzte und Ärztinnen für die Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen bis 1999 auf eine Erhöhung von Sonderleistungshonorar verzichten. Ich glaube, daß diese Aktion gesundheitspolitische Akzente setzt und der Selbsterantwortung der Eltern durchaus auch neue Wege aufzeigen wird. Für mich steht außer Zweifel, daß Eltern die Gesundheitsvorsorge für ihre Kinder weiterhin in einem hohen Ausmaß wahrnehmen müssen, denn auf Kosten von Kindern und ihrer Gesundheit zu sparen, rächt sich in vielfältiger Weise, und das wollen wir doch sicher alle nicht. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Was uns an dieser Regierungsvorlage, mit der das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, nicht gefällt, ist, daß die Menschlichkeit zu kurz kommt. Kollege Öllinger hat es bereits ausgeführt; ich kann mich dem nur anschließen. Nicht nur die Menschlichkeit, sondern auch die Rechtsstaatlichkeit gebietet es, daß sich dieser Bonus der Mutter-Kind-Paß-Untersuchung nicht nur auf Österreicherinnen beschränken darf, vielmehr müssen auch ausländische Frauen, wenn sie sich mit einer rechtmäßigen Aufenthaltsbewilligung in unserem Bundesgebiet aufhalten, in den Genuß des Mutter-Kind-Paß-Bonus’ kommen. Wie auch schon Frau Ministerin Konrad in ihrer Stellungnahme zur Regierungsvorlage festgehalten hat, zählen laut gesundheitspolitischer Literatur gerade in Österreich ansässige Immigrantinnen und deren Kinder zu den sogenannten Risikogruppen im Gesundheitswesen. Wir haben uns für einen halbjährigen ständigen Aufenthalt deshalb entschieden, weil wir nicht wollen, daß vielleicht auch Touristinnen in den Genuß dieser Aktion kommen können, sondern nur ausländische Frauen, die sich mit einer rechtmäßigen Aufenthaltsbewilligung in unserem Bundesgebiet aufhalten. (Beifall beim Liberalen Forum.)


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