Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 61

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unleserliche Ausbesserungen und Durchstreichungen gemacht, bei denen man nicht erkennt, worauf sie sich beziehen. Wir hätten gerne eine Klarstellung darüber, worauf sich diese Dringliche Anfrage bezieht und auch eine Klärung hinsichtlich der Unterschriftsleistungen beziehungsweise, ob die Ausbesserungen von jenen Abgeordneten vorgenommen wurden, die diese Anfrage auch einbringen.

17.01

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete! Ich möchte zu Ihrer Frage folgendes festhalten: Die schriftliche Anfrage wurde dem Präsidium überreicht, und das Präsidium beziehungsweise die Parlamentsdirektion hat dafür Sorge getragen, daß alle Exemplare, alle Photokopien, die den Klubs sowie dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten übermittelt worden sind, und auch jene Exemplare, die im Haus verteilt wurden, exakt mit dem Original übereinstimmen. Damit sind wir, wie ich glaube, korrekt vorgegangen. Wenn es vom Original abweichende Kopien gibt, dann stammen diese nicht von dem vom Präsidium verteilten Exemplar. Ich möchte dies festhalten. (Abg. Schieder: Lesen kann man es aber trotzdem nicht, Herr Präsident!)

Wir kommen jetzt zur Behandlung dieser Anfrage, die in der Zwischenzeit an alle Abgeordneten verteilt wurde. Eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt sich.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

"Vor dem Hintergrund weitreichender wirtschaftlicher Veränderungen (EU-Beitritt, Ostöffnung, Globalisierung der Produktion und der Märkte, Abbau von Handelsschranken) und des zunehmenden Wettbewerbs der Standorte wird der Ausbau der internationalen Wettbewerbsposition und damit der Attraktivitätssteigerung des Wirtschaftsstandortes zur zentralen Aufgabe der Wirtschaftspolitik. Im internationalen Vergleich kann Österreich dank einer Reihe von Vorzügen wie z.B. der politischen Stabilität, einem investitionsfördernden Steuersystem und ausgezeichneter Umweltwerte als guter Wirtschaftsstandort eingeordnet werden. Gleichzeitig existieren jedoch auch Schwächen, zu denen ein wenig ergiebiger Kapitalmarkt, vor allem für Eigen- und Venture-Kapital zählt. Es ist daher Aufgabe der Wirtschaftspolitik, Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des österreichischen Kapitalmarkts zu setzen.

In dem am 17. Dezember 1990 zwischen der Sozialistischen Partei Österreichs und der Österreichischen Volkspartei zur Bildung einer gemeinsamen Bundesregierung abgeschlossenen Arbeitsübereinkommen wurde vereinbart, die gesetzlichen Beschränkungen eines Verkaufes von Anteilen des Bundes an Banken in der ersten Jahreshälfte 1991 zu beseitigen. Weiters wurde zum Ausdruck gebracht, daß substantielle Privatisierungsschritte unter Wahrung nationaler Interessen und im Hinblick auf die Verbesserung der Struktur des Bankwesens zu setzen sind. In Verwirklichung dieser Zielsetzungen wurde 1991 das Bundesgesetz, mit dem die Ermächtigung zur Veräußerung von Anteilsrechten an der Creditanstalt Bankverein und der Österreichischen Länderbank Aktiengesellschaft erteilt wurde, beschlossen.

Nach nunmehr nahezu sechs Jahren ist es dem Finanzminister doch noch gelungen, die CA-Bundesanteile zu veräußern, und zwar an die Bank Austria. Mit Ausnahme der Österreichischen Volkspartei sprachen sich alle im Nationalrat vertretenen politischen Fraktionen für den Verkauf an die Bank Austria aus. Die ÖVP hingegen befürwortete die Annahme des Offerts des EA-Generali-Konsortiums oder eine breite Streuung der CA-Aktien über die Börse. Für das Konsortium sprachen aus ÖVP-Sicht folgende Punkte:

österreichische Lösung (ausländische Partner unter 20 %),

echte Privatisierung (kein Konsortiumsmitglied unter bestimmendem Einfluß der öffentlichen Hand),

ausgewogene Bankenstruktur unter Erhalt der CA als selbständiger österreichischer Bank,

CA und Erste hätten sich hervorragend ergänzt,


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