breite Aktienstreuung durch teilweise Publikumsplazierung.
Anläßlich der Veräußerung der CA-Anteile wurde deutlich, daß Österreich beim Schutz von Minderheitsaktionären in Europa eine Nachzüglerposition einnimmt. In den Offerten gab es kein Angebot, auch den anderen CA-Aktionären zu gleichen Bedingungen den Verkauf zu ermöglichen. In den meisten anderen europäischen Ländern und den USA wäre das undenkbar. Dort sind die Minderheitsaktionäre bei Übernahmen geschützt. Ein Bieter, der ein Kaufangebot für ein Aktienpaket legt, das ihm die Kontrolle bringt, ist verpflichtet, dieses Offert auch den Minderheitsaktionären zu unterbreiten. Die Basis für eine weitere positive Entwicklung des österreichischen Finanzmarktes und damit für breitgestreute Privatisierungen wäre auf jeden Fall ein verstärkter Schutz der Kleinaktionäre.
Die ÖVP stimmte einem Verkauf der CA-Bundesanteile an die Bank Austria letztendlich doch zu, weil folgende von ihr initiierten Begleitmaßnahmen vorgesehen werden konnten:
Rückzug des Staates und der Politik aus der Bank Austria durch Privatisierung der von der AVZ und der Wiener Holding gehaltenen Anteile
Sicherung der Arbeitsplätze der Mitarbeiter in der CA
Erhalt der Selbständigkeit der CA für weitere fünf Jahre
Beschlußfassung eines umfassenden neuen Privatisierungsgesetzes
Schutz der Kleinaktionäre bei der gegenständlichen Übernahme
Schaffung eines umfassenden Übernahmerechts für börsenotierte Unternehmungen
Rückzug der AVZ aus der GiroCredit
breite Streuung der Bank Austria-Aktien des Bundes
Neufassung des Sparkassengesetzes hinsichtlich Haftungsverzicht oder Haftungsentgelt
Abgabe der CA-Anteile an der Investkredit und Kontrollbank
Nichtbeteiligung der Bank Austria an der PSK-Privatisierung
Schaffung einer modernen Struktur der Wiener Börse
Finanzierung einer Forschungs- und Exportoffensive
Ausnahmeregelung für die Konsolidierungspflicht gemäß BWG wird mit 31.12.1998 befristet.
die Bank Austria darf bei der CA kein asset-stripping betreiben
Mit den geplanten Strukturreformen bei den künftigen Privatisierungen, am Kapitalmarkt und im Bankensektor sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um die Attraktivität des österreichischen Kapitalmarkts zu steigern und die Basis für eine Entwicklung der Aktie als populäre Sparform gelegt worden.
Aus diesem Anlaß stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten folgende
Dringliche Anfrage:
1. Unter welchen Voraussetzungen kann die durch den CA-Verkauf neu entstehende Großbank wirtschaftlich erfolgreich sein?