Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 62

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breite Aktienstreuung durch teilweise Publikumsplazierung.

Anläßlich der Veräußerung der CA-Anteile wurde deutlich, daß Österreich beim Schutz von Minderheitsaktionären in Europa eine Nachzüglerposition einnimmt. In den Offerten gab es kein Angebot, auch den anderen CA-Aktionären zu gleichen Bedingungen den Verkauf zu ermöglichen. In den meisten anderen europäischen Ländern und den USA wäre das undenkbar. Dort sind die Minderheitsaktionäre bei Übernahmen geschützt. Ein Bieter, der ein Kaufangebot für ein Aktienpaket legt, das ihm die Kontrolle bringt, ist verpflichtet, dieses Offert auch den Minderheitsaktionären zu unterbreiten. Die Basis für eine weitere positive Entwicklung des österreichischen Finanzmarktes und damit für breitgestreute Privatisierungen wäre auf jeden Fall ein verstärkter Schutz der Kleinaktionäre.

Die ÖVP stimmte einem Verkauf der CA-Bundesanteile an die Bank Austria letztendlich doch zu, weil folgende von ihr initiierten Begleitmaßnahmen vorgesehen werden konnten:

Rückzug des Staates und der Politik aus der Bank Austria durch Privatisierung der von der AVZ und der Wiener Holding gehaltenen Anteile

Sicherung der Arbeitsplätze der Mitarbeiter in der CA

Erhalt der Selbständigkeit der CA für weitere fünf Jahre

Beschlußfassung eines umfassenden neuen Privatisierungsgesetzes

Schutz der Kleinaktionäre bei der gegenständlichen Übernahme

Schaffung eines umfassenden Übernahmerechts für börsenotierte Unternehmungen

Rückzug der AVZ aus der GiroCredit

breite Streuung der Bank Austria-Aktien des Bundes

Neufassung des Sparkassengesetzes hinsichtlich Haftungsverzicht oder Haftungsentgelt

Abgabe der CA-Anteile an der Investkredit und Kontrollbank

Nichtbeteiligung der Bank Austria an der PSK-Privatisierung

Schaffung einer modernen Struktur der Wiener Börse

Finanzierung einer Forschungs- und Exportoffensive

Ausnahmeregelung für die Konsolidierungspflicht gemäß BWG wird mit 31.12.1998 befristet.

die Bank Austria darf bei der CA kein asset-stripping betreiben

Mit den geplanten Strukturreformen bei den künftigen Privatisierungen, am Kapitalmarkt und im Bankensektor sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um die Attraktivität des österreichischen Kapitalmarkts zu steigern und die Basis für eine Entwicklung der Aktie als populäre Sparform gelegt worden.

Aus diesem Anlaß stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten folgende

Dringliche Anfrage:

1. Unter welchen Voraussetzungen kann die durch den CA-Verkauf neu entstehende Großbank wirtschaftlich erfolgreich sein?


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