Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 73

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nungshof fest, daß dadurch eine den höchsten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen entsprechende Stromversorgung aufgebaut werden könnte.

Meine Damen und Herren! Nach Ansicht des Rechnungshofes gibt es bei den zwischen den Verbundgesellschaften und den Landesgesellschaften geschlossenen Koordinierungsverträgen rechtmäßig zustande gekommene und demzufolge gleichlautende Willenserklärungen der Vertragspartner, die weiterhin rechtsgültig sind. Der Rechnungshof beurteilt diese Koordinierungsverträge als wichtige Maßnahme zur gesicherten und wirtschaftlichen Versorgung Österreichs mit elektrischer Energie.

Natürlich sind in diesem Bericht auch Verbesserungsvorschläge beziehungsweise Empfehlungen des Rechnungshofes enthalten, zum einen flexiblere Regelungen, um den europäischen Markterfordernissen angepaßt zu sein, und zum anderen die Fortsetzung von Kostensenkungs- und Einsparungsprogrammen. Darüber wird man noch reden müssen, meine Damen und Herren.

Im großen und ganzen sind zehn Fragen gestellt worden, zehn Antworten folgten. Diese Antworten waren weitgehend positiv, und ich denke, wir werden diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.25

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.25

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich kann mich der Frau Abgeordneten Langthaler anschließen, wenn sie den vorliegenden Bericht des Rechnungshofes als wichtig für die zukünftige Arbeit ansieht, weil er in dem Bereich, der für das neue Energieorganisationsgesetz wesentlich sein wird, einfach mehr an Klarheit gebracht hat und eine sachliche Diskussion ermöglicht.

Wir von seiten des Liberalen Forums haben aber Sorge, daß jene Empfehlungen, die vom Rechnungshof auch klar formuliert wurden, in der politischen Debatte zwar hier im Bericht auch noch einmal genannt werden, aber von der Vollziehung nicht umgesetzt werden.

Es ist nicht weit hergeholt, wenn man etwa an die Berichte der Volksanwaltschaft oder an andere Berichte des Rechnungshofes denkt, daß immer wieder Vorschläge gemacht werden, die in der aktuellen Diskussion dann auch als richtig bezeichnet werden, in der Politik jedoch nicht umgesetzt werden.

Daher haben wir den Entschließungsantrag formuliert, der, wie Sie sich überzeugen können, in den ersten beiden Punkten ganz genau den Empfehlungen des Rechnungshofes entspricht. Der dritte Punkt, den wir ergänzt haben, zielt darauf ab – und damit wenden wir uns insbesondere an den Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten –, daß man nicht über die privaten Haushalte, die den Monopolisten nicht ausweichen können, jene Erlöseinbußen holt, die man vielleicht bei der Öffnung des Energiemarktes hinnehmen muß.

Wir möchten mit diesem Entschließungsantrag sicherstellen, daß die Verbundgesellschaft so wie auch die anderen Elektrizitäts- und Energieversorger gezwungen ist, Rationalisierungsmaßnahmen zu setzen und wirklich zuerst dort einzugreifen, wo Strukturen überbordend sind, indem man schlanke Strukturen schafft und nicht die Kosten, die die zu großen Strukturen mit sich bringen, auf die privaten Haushalte abwälzt.

Das – und das wird mir auch der Herr Abgeordnete Kopf bestätigen – entspricht genau dem, was er wohl gemeint haben muß, als er gesagt hat, er wolle nicht, daß sich so quasi ein Sportler – ich nehme an, der Sportler steht als Sinnbild für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen – auf einen Wettkampf vorbereitet, indem er sagt, er hätte gerne die Kompetenz für die Zeitnehmung, er möchte eigentlich nicht trainieren.


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