Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 180

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Wunsch, daß in Zukunft die österreichische Landwirtschaft eine bäuerliche bleibt. Es ist auch für uns wünschenswert, daß die Menschen in der Landwirtschaft, auch in den Problemzonen, an der Entwicklung des Wohlstandes teilhaben können. Wir glauben aber trotzdem, daß mit der Aufnahme dieser Ideologie in die Verfassung nichts getan wird. Was wir vielmehr brauchen, ist eine fortschrittliche und mutige Landwirtschafts- und Wirtschaftspolitik. Und an einer solchen mitzuarbeiten, sind wir Liberalen gerne bereit! (Beifall beim Liberalen Forum.)

22.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. Welche Redezeit wollen Sie eingestellt haben? (Abg. Öllinger: Die Redezeit bleibt offen!) – Okay.

22.22

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Danke, Herr Präsident.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Anfang hat es noch irgendwie nach einer Fortsetzung dieser halblustigen Ereignisse à la "Fekter Schuhe klauen" ausgeschaut: Die FPÖ nimmt der ÖVP einen Antrag weg, um ihn dann ins Parlament einzubringen. – Wie witzig!

Wenn man sich das genauer ansieht, merkt man aber: Es ist gar nicht so witzig. Es geht nämlich um ernste, um sehr ernste Dinge. – Ich möchte mich auch gar nicht darüber lustig machen, aber man muß doch sagen, Herr Abgeordneter Khol: Was in diesem Antrag steht, ist pure Ideologie.

Herr Abgeordneter Khol! Vielleicht können wir uns darauf einigen: Wenn Sie das Interesse haben, mit dieser Erhebung in den Verfassungsrang bestimmte Zwecke zu erfüllen, dann sollten Sie das klar deklarieren. Wenn es der Zweck eines Antrages ist, zu dokumentieren, daß es in unserem gemeinsamen Interesse liegt, über die Festschreibung im Verfassungsrang von bestimmten Rechten für Familien – wie immer wir diese definieren – zu ermöglichen, daß sich der Staat zur Gestaltung von verläßlichen und dauerhaften sozialen Beziehungen bekennt und dazu einen Beitrag leisten will, dann würde ich diesem Antrag zustimmen.

Meine Damen und Herren! Wenn es aber darum geht, ein bestimmtes Institut, und zwar nur eines unter vielen, in den Verfassungsrang zu erheben, nämlich das Institut der Ehe, und es quasi noch als "natürliche Grundlage" nicht nur des Jahres 1990, sondern auch des Jahres 2000 oder möglicherweise auch des Jahres 2010, je nachdem, wie lange diese Verfassung Garantie haben soll, zu bezeichnen, dann kann ich nur sagen: nein.

Apropos: Was bedeutet "natürlich", Herr Abgeordneter Khol? – Frau Abgeordnete Mertel hat zu Recht darauf hingewiesen, daß das, was Sie als "natürliches Recht" festschreiben wollen, im Widerspruch zu Rechten steht, die wir auf einfachgesetzlicher Ebene festgeschrieben haben, etwa dem Adoptionsrecht. Was aber noch viel grundlegender ist, Herr Abgeordneter Khol: In den Gesellschaften wird überall das absolute Problem von natürlichen Elternschaften und von sozialen Vaterschaften und Mutterschaften diskutiert.

Man kann doch nicht auf der einen Seite über die Gentechnologie und die wirtschaftliche Notwendigkeit, die Gentechnologie zu forcieren, diskutieren, wie gerade Sie das machen, und sich auf der anderen Seite hinsichtlich der Konsequenzen verschweigen, die beispielsweise der Einsatz von Gentechnologie im Bereich von Reproduktionstechnologien und Reproduktionstechniken hat!

In diesem Zusammenhang gibt es ein Problem: Auch wenn wir Ehe und Familie hier in Österreich verfassungsmäßig als natürliche Grundlage festschreiben, ist es Tatsache, daß diese Ideologie schon lange keine Gültigkeit mehr hat. Es hat klarerweise überall auf der Welt die Ideologie der sozialen Elternschaft, der sozialen Vaterschaft und Mutterschaft, schon längst gesiegt. Und das ist ein echtes Problem, das gestehe ich Ihnen zu!

Daher sollten wir ernsthaft daran arbeiten, mit diesem Problem umgehen zu lernen, damit wir uns der Konsequenzen daraus bewußt werden. Zu diesem Problem verschweigen Sie sich je


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