stoffbewertung, wie gesagt, nach modernsten Kriterien durchgeführt werden wird beziehungsweise seit 1996 worden ist –, und wenn zweitens die Umweltverhältnisse des EU-Landes, in dem die Zulassung erfolgt ist, und Österreichs vergleichbar sind.
§ 12/2 dieser Regierungsvorlage sieht vor, daß unter der Voraussetzung eines existierenden Verwaltungsübereinkommens, beispielsweise mit der Bundesrepublik Deutschland, unter bestimmten Umständen auch schon länger zugelassene Produkte in Österreich nur einem formalen Zulassungsverfahren unterworfen sein könnten.
Aber, wie gesagt, dafür bedarf es eines gegenseitigen Verwaltungsübereinkommens, das zweifellos jene Kriterien berücksichtigen müßte und wird, die laut § 12/1 normiert sind, nämlich sehr ähnliche Umweltverhältnisse, klimatische Verhältnisse, um die Voraussetzung von Zulassungen auf gleiches Niveau stellen zu können.
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller (SPÖ): Herr Bundesminister! Im Novellierungsvorschlag Pflanzenschutzmittelgesetz hat ja offensichtlich das Landwirtschaftsministerium Ihre Mitkompetenz gestrichen. Wie wollen Sie dann sicherstellen, daß umweltgefährdende Pflanzenschutzmittel, wie zum Beispiel Atrazin, nicht in großem Umfang auf den österreichischen Markt gelangen? Wie sehen Sie das, geben Sie Ihre Mitkompetenz auf, oder werden Sie darum kämpfen?
Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es ist keinesfalls so, daß in dieser dem Parlament zugeleiteten Regierungsvorlage die Mitkompetenzen des Umweltministeriums und auch des Gesundheitsministeriums für das Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln gestrichen worden sind. Lediglich dort, wo derartige Mitkompetenzen vor allem bürokratische und verwaltungsmäßige Mehraufwendungen zur Folge haben, aber inhaltlich nicht wirklich Nutzen bringen, war ich bereit, auf derartige Mitkompetenzen – durchaus im Gegenseitigkeitsverfahren – zu verzichten.
Vom Prinzip her werden Pflanzenschutzmittel in Österreich auch in Zukunft unter Mitarbeit und unter Mitkompetenz des Umweltministeriums zugelassen werden und zugelassen werden müssen.
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Schweitzer.
Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Vor dem Beitritt zur Europäischen Union hat Ihre Vorgängerin vor allem damit für den Beitritt geworben, daß sie gesagt hat: Wir werden die höheren Umweltstandards in Österreich aufrechterhalten können!
Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß die Abgeordneten Ihrer Fraktion im Europäischen Parlament nicht nur für eine friedliche Nutzung der Kernkraft gestimmt haben, sondern vor allem auch gegen die Aufrechterhaltung eines Summengrenzwertes Pestizide betreffend?
Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das ist ein Thema, das noch nicht ausdiskutiert ist. Ich kenne den einzelnen Abstimmungsvorgang und -hintergrund jetzt nicht, aber ich darf Ihnen sagen, daß es die Position des Umweltressorts ist, daß sowohl Einzelgrenzwerte als auch Summengrenzwerte oder ein Summengrenzwert Sinn machen.
Ich darf aber darauf hinweisen, daß das zwar in Brüssel von mir zu vertreten ist, aber von der prinzipiellen Kompetenzverteilung her dem Gesundheitsressort zufällt.
Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Nächste Zusatzfrage: Abgeordneter Schrefel, bitte.