Wir haben allerdings auch stets auf jene Punkte des Kompromisses hingewiesen, die aus unserer Sicht weniger befriedigend sind. Einer davon liegt sicherlich im Bereich der Befristungen, die wir heute diskutieren. Das 3. Wohnrechtsänderungsgesetz hat ja mit Wirkung vom 1. März 1994 in diesem Bereich einen neuen allgemeinen Befristungstatbestand, nämlich den sogenannten Dreijahresvertrag, geschaffen. Natürlich kann man darüber kritisch urteilen, was ja hier heute auch schon geschehen ist, aber dieser Dreijahresvertrag – und auch das soll hier noch einmal deutlich klargestellt werden – brachte durch den Wegfall der zuvor massiv praktizierten Halbjahres- und Jahresverträge, an die man sich in konservativen Kreisen anscheinend gar nicht mehr erinnern will, die zum Beispiel in Ballungsgebieten wie in Wien zu Spekulationen, zu Massenquartieren, zur Mieterausbeutung schlimmster Art, nämlich bei den Ärmsten der Armen, geführt haben, eine klare Besserstellung der betroffenen Mieter.
Da ab März 1997 nunmehr die ersten, auf dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz begründeten Dreijahresmietverträge – und es war ein schwieriger Kompromiß, diese drei Jahre zu erzielen – auslaufen und bei der gültigen Rechtslage nur eine Beendigung mit Räumung oder eine unbefristete Erneuerung, aber keine befristete Verlängerung mehr möglich wäre, wurde der nunmehr hier vorliegende weitere Kompromißentwurf ausgearbeitet.
Es ist mir wichtig festzuhalten, daß die Sozialdemokraten als Mieterschutzpartei selbstverständlich nach wie vor für den unbefristeten Mietvertrag als Regelvertrag eintreten. Das ist das, was wir diskutieren müssen! Wenn wir das alles so wirklich aufmachen, stellt sich die Frage, ob wir dann diesen Vertrag überhaupt noch als Regelvertrag bezeichnen können, zumal er nämlich für den Mieter – nämlich dieser Regelvertrag – das höchste Ausmaß an Sicherheit bietet. Denn: Der Mieter kann ja, wenn er will, jederzeit ausziehen. Warum machen wir dann eine Befristung? – Weil ihn der Vermieter irgendwann wieder draußen haben will. Das ist nämlich das Problem!
Gleichzeitig muß zur Kenntnis genommen werden, daß viele Vermieter offensichtlich nicht bereit sind, derzeit bestehende Dreijahresverträge in unbefristete Verträge umzuwandeln. Das hätten sie ja auch tun können! Wenn wir jetzt keine Regelung getroffen hätten, wäre die Alternative folgendes gewesen: Die "lieben", "braven" Vermieter wandeln einfach die Dreijahresverträge in unbefristete Verträge um, und wir hätten keinerlei Probleme gehabt. Aber das geschieht eben nicht! Und in diesem Spannungsverhältnis, meine sehr geehrten Damen und Herren, galt es also, für alle Seiten vertretbare Lösungen zu finden.
Meine Damen und Herren! In Wien beispielsweise werden derzeit jährlich rund 70 000 Mietverträge abgeschlossen, etwa 10 Prozent davon befristet. Schon aus dieser Zahl ist zu schließen, daß mit großem Bedacht und mit Sensibilität an dieses Thema heranzugehen ist.
Ich bin der Überzeugung, daß die vorgeschlagenen Modifizierungen im Bereich der Befristungen sowohl der Zielsetzung der erhöhten Mieterfreundlichkeit als auch der gesteigerten Flexibilität der Befristungsmöglichkeiten gerecht werden. Hauptmietwohnungen und vermietete ältere Eigentumswohnungen, und zwar solche in Gebäuden mit Baubewilligung vor dem 9. Mai 1945, dürfen nunmehr schriftlich auf die Dauer von drei bis zehn Jahre befristet vermietet werden. Die Mindestdauer beträgt also drei Jahre, die Höchstdauer – auch bei Zusammenrechnung von Vertragsverlängerungen – zehn Jahre.
Eine Ausnahme besteht lediglich hinsichtlich der erwähnten älteren Eigentumswohnungen, bei denen wir bewußt eine zeitliche Höchstgrenze für die ursprüngliche oder verlängerte Dauer des befristeten Vertrages nicht haben.
Durch diese flexiblere Handhabung der Befristung müssen Mieter, deren Vermieter sich weigern, einen Dreijahresvertrag unbefristet zu verlängern, nun nicht mehr aus der Wohnung ausziehen, sondern können in der Wohnung bleiben. Das war das Ziel dieser Novelle.
Zusätzlich zu den schriftlichen Befristungen oder Verlängerungen kann auch eine einmalige nicht schriftliche Verlängerung um ein Jahr erfolgen; Kollege Schwimmer hat darauf bereits hingewiesen.