Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 45

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

auch gar nicht möglich ist, weshalb man sich auf jenen Bereich konzentrierte, in dem dies nach den Erfahrungen der Praxis tatsächlich notwendig ist, nämlich auf die sogenannten Mischhäuser, in denen neben neu begründetem Wohnungseigentum noch früher eingegangene Hauptmiet- oder Nutzungsverhältnisse bestehen.

Das dafür erarbeitete Harmonisierungsmodell stellt primär auf eine allfällige Vereinbarung zwischen den Beteiligten und in zweiter Linie auf den für Mietverhältnisse maßgeblichen Aufteilungsschlüssel der Nutzfläche ab. In allen drei Wohnrechtsmaterien wird künftig aber aufgrund noch zu erlassender Verordnungen die Zugrundelegung der in den letzten Jahren erarbeiteten einschlägigen ÖNORM über die Abrechnung möglich sein und werden gerichtliche Feststellungsentscheidungen über Anträge auf Überprüfung der Betriebskosten nicht nur zugunsten der Antragsteller, sondern zugunsten aller Mieter gelten.

Die Neuregelung im Zusammenhang mit der Mietzinsreserve knüpft an die Beseitigung der für sie bestandenen Steuerbegünstigungen durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 und die damalige Nationalratsentschließung an, mit der ich aufgefordert wurde, eine Harmonisierung der steuer- und der wohnrechtlichen Bestimmungen über die Mietzinsreserve herbeizuführen.

Ich verhehle nicht, daß ich gegenüber der nunmehr im Gesetzesvorschlag vorgesehenen Adaptierung des Mietrechts eine Harmonisierung durch Änderungen im Steuerrecht präferiert hätte. Eine solche konnte aber aus fiskalpolitischen Gründen zumindest bisher nicht realisiert werden. Es blieb also nur die mietrechtliche Variante, zur Berücksichtigung der Steuerlast eine zusätzliche Ausgabenposition für die Berechnung der Mietzinsreserve vorzusehen. Hiebei an die konkreten einkommensteuerrechtlichen Gegebenheiten bei jedem einzelnen Vermieter anzuknüpfen, wäre mit einem nicht vertretbaren Aufwand und mit einer Reihe von weitreichenden Komplikationen, aber auch Unzumutbarkeiten verbunden, sodaß nur eine Pauschalregelung durch einen generell zur Anwendung kommenden Prozentsatz in Frage kam. Es liegt nun einmal im Wesen einer solchen Pauschalierung, daß sie nicht für alle denkbaren Fälle vollständige Gerechtigkeit herbeizuführen vermag. Die Gesetzesvorlage hat aber versucht, eine angesichts der aufgezeigten Rahmenbedingungen vertretbare Mittellösung vorzuschlagen.

Eine Weiterarbeit an diesem Punkt im Sinne des heute offenbar von den Koalitionsparteien beabsichtigten Entschließungsantrages halte ich aber für sinnvoll, und ich würde darüber hinaus auch die im Justizausschuß angesprochene gebührenrechtliche Entlastung der Fristverträge und ihrer Verlängerung außerordentlich begrüßen.

Abschließend meine ich, daß die vorgelegte Mietrechtsnovelle auf dringende Fragen des Wohnrechts durchwegs sachgerechte, zweckmäßige und großteils auch in die Zukunft weisende Anworten bereithält. Es wird allerdings in den kommenden Jahren genau zu beobachten sein, welche faktischen Auswirkungen von den nunmehrigen Neuregelungen ausgehen werden. Überhaupt aber ist die Fortentwicklung des Wohnrechts im Hinblick auf seine wirtschaftliche und soziale Dimension ein permanenter Diskussionsprozeß, in den sicher auch die heute gemachten weitergehenden Vorschläge und Anregungen seitens des Bundesministeriums für Justiz einfließen werden. – Danke vielmals. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.17

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte, Sie haben das Wort. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

11.17

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Werter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich betrachte die heutige Wohnrechtsmaterie, wie wir sie beschließen werden, als Meilenstein in Richtung mehr Vertragsfreiheit beim Mietrecht. Denn, Frau Kollegin Petrovic, Zwangswirtschaft, wie Sie sich das wünschen, löst die Probleme nicht, sondern schafft sie erst. Ich bin daher sehr froh darüber, daß wir uns sukzessive von der Zwangswirtschaft im Wohnbereich wegbewegen. (Beifall bei der ÖVP.)

Bereits das 3. WÄG hatte eine Tendenz dazu, nämlich den Richtwert. Frau Kollegin Petrovic, es ist einfach falsch, zu sagen, daß das Richtwertsystem Chaos gebracht hätte – ganz im Gegen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite