Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 53

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Wenn dieser Entschließungsantrag, der wohl die Mehrheit dieses Hauses finden wird, schnell umzusetzen ist, dann bitte ich die beiden Herren Bundesminister: Zurück an den Start bei den Mietzinsreserven! – Dann haben Sie das Problem gelöst, und inzwischen ist vielleicht auch das Budget schon "gelaufen", für das Sie das Geld gebraucht haben.

Die Konvergenzkriterien werden durch diese Maßnahme sicher nicht gefährdet werden, denn Sie werden meiner Meinung nach ziemlich lange brauchen dafür, und bis dorthin ist sicherlich schon einiges über den Tisch gezogen.

In diesem Sinne bitte ich Sie herzlich: Tun Sie nicht so, als ob Sie hier interessenwahrend für Mieter, für Hauseigentümer handeln würden! Sie handeln bestenfalls – und das nicht sehr geschickt – interessenwahrend für den Finanzminister. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

11.48

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Fuhrmann. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten.

11.48

Abgeordneter Dr. Willi Fuhrmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Wenn man diese heutige Debatte aufmerksam verfolgt hat, kann man wieder einmal feststellen, daß gerade die Frage des Mietrechtes eine ist, wo, je nach Ansatzpunkt, ungeheuer divergierende Auffassungen, ungeheuer divergierende Interessenlagen vorhanden sind. Die Aussage des Kollegen Eder, daß das eine Thematik ist, die auch einen sehr, sehr hohen sozialpolitischen Aspekt in sich birgt, und zwar in beiderlei Richtung, kann daher nur hundertprozentig unterstrichen werden.

Es ist klar, daß eine Materie wie das Mietrecht es nicht ganz einfach macht, zu einem Konsens zu kommen, der eine Mehrheitsfähigkeit für gesetzliche Regelungen in diesem Nationalrat schafft.

Da müssen eben beide Interessen ausgeglichen werden: einerseits diejenigen, die Wohnraum schaffen, die das nicht aus Altruismus, aus Liebe zur Gesellschaft und zur Menschheit tun, sondern weil sie selbstverständlich für dieses eingesetzte Kapital auch eine Verzinsung in Form von Mietzinsmargen bekommen wollen, die ihnen auch gehören, und andererseits die Interessenlage derer, die natürlich von einem wesentlich ungünstigeren sozialen Status her Wohnraum brauchen, Wohnraum angeboten bekommen müssen von dieser Gesellschaft, und zwar zu für sie erschwinglichen Preisen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einem zivilisierten Staat, der Österreich ja ist, ist es ein Grundrecht der Menschen, zu vernünftigen Preisen und ordentlich wohnen zu können. Diese beiden Interessenlagen muß man immer wieder auf die Bedürfnisse der Gegenwart und der absehbaren Zukunft gesetzlich zu adaptieren versuchen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man es unvoreingenommen betrachtet, wenn man nicht von fundamentalistischen Gesichtspunkten aus zelotisch sagt: Wenn nicht 100 Prozent der Interessenlagen der einen oder der anderen Gruppe erfüllt worden sind, dann ist das auf jeden Fall schlecht!, wenn man das nicht sagt, dann bin ich überzeugt davon, daß man mit der heute zur Beschlußfassung anstehenden Novelle zu den Wohnrechtsgesetzen durchaus zufrieden sein kann.

Es sind wesentliche Verbesserungen für die Wohnungssuchenden geschaffen worden. Die Kollegin Bures und der Kollege Eder haben das ja im Detail schon angeführt, ich brauche das jetzt nicht zu wiederholen. Es sind aber meiner Überzeugung nach andererseits auch Möglichkeiten geschaffen worden, um für diejenigen, die Wohnraum auf den Markt bringen, der ein sehr spezifischer und sehr spezieller ist, der mit keinem anderen Markt verglichen werden kann, auch Anreize dafür zu bieten. Es ist eine flexiblere Möglichkeit geschaffen worden, die Interessenlagen auszugleichen. Es haben diejenigen, die sich aus einem schwächeren sozialen Status heraus nicht ausliefern, aber immerhin doch viel an Arbeit und auch an Barkapital in eine


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