Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 81

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zu beseitigen. Ich für meinen Teil nehme diesen Vorschlag gerne an, die Mehrheit meiner Fraktion ebenso.

Die Volksanwaltschaft ist wie der Rechnungshof ein Hilfsorgan des Nationalrates, und wir wären gut beraten, diese beiden Institutionen nicht so abzuqualifizieren, wie das Kollege Kräuter beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt bezüglich Rechnungshof getan hat. Ich kann dem nicht zustimmen. (Abg. Dr. Kräuter: Sie verwechseln das!)

Anläßlich des 20jährigen Bestehens der Volksanwaltschaft wurde der Vorschlag gemacht, eine parlamentarische Enquete hier im Haus durchzuführen. Meinem Vernehmen nach ist das bei allen Parteien dieses Hauses auf Zustimmung gestoßen, und wir sollten wirklich – nicht nur, um den Geburtstag der Volksanwaltschaft zu beklatschen – diese Enquete als Anlaß nehmen, um all die Anregungen, die uns die Volksanwaltschaft übermittelt hat, seriös und ernsthaft zu diskutieren, und diese Ombudsmanidee weiterzuentwickeln. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Die Uhr ist auf 8 Minuten gestellt.

13.55

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Ich habe selten einer meiner Rede vorangegangenen Wortmeldung so viel abgewinnen können und so viel Konsens mit meinen eigenen Vorstellungen erkennen können, wie gerade eben. Darum erlauben Sie mir eine kleine Reprise über die Debatte zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt, Herr Präsident. Ich möchte nur ein paar Sätze darüber verlieren.

Ich glaube, die Debatte über Applaus oder Nicht-Applaus hat an Kuriosität nichts zu wünschen übrig gelassen. Es ist doch wirklich skurril, daß man von einer Partei, die mit der Amtsperiode eines Bundeskanzlers abrechnet und in dieser Amtsperiode wenig Gutes für die Entwicklung unseres Landes erkennen kann, erwartet, daß sie, wenn der Bundeskanzler zurücktritt, plötzlich in Jubelstürme ausbricht und hier entsprechenden Applaus spendet.

Glauben Sie mir eines: Wenn Herr Dr. Haider beziehungsweise unsere Fraktion geklatscht hätte, hätte sich Kollege Cap unter Garantie hierher gestellt und gesagt: Welche Scheinheiligkeit der freiheitlichen Fraktion! Man kritisiert den Bundeskanzler und die Regierung zehn Jahre lang, und jetzt spendet man noch Applaus. Herr Kollege Cap hätte gesagt: Das ist ja typisch für die Freiheitlichen, so nach dem Motto aus dem Wilden Westen: Nur ein toter Indianer ist ein guter Indianer!: Jetzt, da der Bundeskanzler zurückgetreten ist, ist man plötzlich mit ihm einer Meinung in verschiedenen Sachen und applaudiert ihm. – Also das ist wirklich lächerlich, und ich glaube, diese Debatte richtet sich von selbst. (Abg. Kiermaier: Sie bleiben auf dem Niveaupegel!) – Danke sehr herzlich. Aus Ihrem Munde möchte ich das durchaus als Kompliment verstanden wissen, sehr geehrter Herr Kollege.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich jetzt der Volksanwaltschaft widmen, und ich glaube, daß die Volksanwaltschaft uneingeschränkte Zuwendung verdient. – Kollegin Frieser hat mit Recht die legistischen Defizite angesprochen. Als Vertreter einer Oppositionspartei stelle ich mir jedoch die Frage: Was hat denn die Regierungsparteien bisher daran gehindert, diese Verbesserungsvorschläge in die Tat umzusetzen und einen Gesetzesvorschlag, der ja von der Volksanwaltschaft unterbreitet wurde, in einen eigenen Gesetzesantrag fließen zu lassen und hier zur Beschlußfassung zu bringen? – Das ist mir unverständlich, aber ich möchte diesen Redebeitrag wenigstens als Absichtserklärung der Regierungsparteien auffassen, noch in der laufenden Legislaturperiode diesen Änderungen die Zustimmung zu erteilen.

Meine Damen und Herren, es ist in der Tat ein Kontrolldefizit der Volksanwaltschaft aufgrund der laufenden Ausgliederungen der Bundesbetriebe zu beklagen. Ich glaube, daß es nur legitim ist, wenn wir uns in diesem Zusammenhang auf die sogenannte Versteinerungstheorie im Verfassungsrecht berufen, nämlich daß wir den Willen des Verfassungsgesetzgebers unter Be


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