Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 80

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Die österreichische Volksanwaltschaft hat bereits mehrfach – wenn ich mich richtig erinnere – Länder vor allem aus dem ehemaligen Ostblock beraten, beginnend mit Polen. Dort dient die österreichische Volksanwaltschaft als Vorbild für die dortigen ombudsmanähnlichen Einrichtungen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wenn ich auf die Regierungsbank zu den dort sitzenden Volksanwälten schaue, dann zähle ich zwei Damen und einen Herrn. Das Verhältnis spiegelt sich auch bei den Angestellten der Volksanwaltschaft wider. Die Frauenquote liegt bei fast 58 Prozent. Man scheint bisher damit recht gut gefahren zu sein. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich hätte gerne noch einige interessante Einzelfälle erwähnt, doch denke ich, daß es in Anbetracht der uns vorgegebenen Redezeitbeschränkung zunächst einmal reicht, was ich hier ausgeführt habe. Nochmals Gratulation, herzlichen Dank und: Ad multos annos! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Stippel hat allen Volksanwälten und Mitgliedern der Volksanwaltschaft gedankt, auch jenen der Vergangenheit. Ein Mann der ersten Stunden, Herr Dr. Zeilinger, feiert in diesen Tagen seinen 80. Geburtstag. Ich glaube, wir sollten auch ihm besonders herzlich gratulieren. (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Frieser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten.

13.50

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Sehr verehrte Volksanwältinnen! Lieber Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Ich schließe mich dem Dank meines Vorredners an. Wir danken Ihnen für Ihre Arbeit und bitten Sie, auch in Hinkunft ein effizientes Hilfsorgan dieses Hauses zu sein. Ich sage diesen Begriff "Hilfsorgan des Hauses" bewußt und gehe darauf noch einmal ein. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich danke aber auch Ihren Mitarbeitern, denn wir wissen alle, ohne Mitarbeiter sind wir, ich möchte es nicht so salopp ausdrücken: aufgeschmissen, aber ohne ihre wertvolle Arbeit beziehungsweise Hilfe könnten wir niemals so effizient arbeiten.

Ich glaube, daß sich auch der Dank der Bürger gegenüber der Volksanwaltschaft darin zeigt, daß in den vergangenen 19 Jahren mehr als 85 000 Prüfungsverfahren durchgeführt wurden. Diese Zahl sagt alles, was die Effizienz und die Akzeptanz durch den Bürger betrifft. Aber es werden nicht nur Prüfungsverfahren durchgeführt, sondern auch Auskünfte erteilt. Meiner Erfahrung nach – und Kollege Stippel hat das auch schon erwähnt – gibt es pro Monat an die 9 000 Anfragen auf Auskünfte. Hochgerechnet sind das etwa 180 000 Anfragen pro Jahr.

Allein diese Zahlen beweisen, wie wichtig die Institution der Volksanwaltschaft für diese Republik, wie wichtig diese Ombudsmanidee ist. Die Volksanwaltschaft hat im Jahre 1991 eine Enquete mit dem Titel "Weiterentwicklung der Ombudsmanidee" durchgeführt. Bei dieser Enquete wurden wertvolle Anregungen ausgearbeitet. Es wurden Problembereiche aufgezeigt und vor allem auf Kontrolldefizite hingewiesen. Ich freue mich, daß ich mich mit Kollegen Stippel diesbezüglich einer Meinung weiß, daß die Erweiterung der Kontrollzuständigkeit auf ausgegliederte Rechtsträger dringend notwendig ist. Ich gehe davon aus, daß auch die anderen Fraktionen dieses Hauses diesem Anliegen der Volksanwaltschaft zustimmen.

Ein zweiter Punkt ist das Anerbieten der Volksanwaltschaft, bei der Gesetzwerdung Hilfestellung zu leisten. Ich wiederhole: Hilfestellung. Die Volksanwaltschaft möchte nicht in die Gesetzwerdung unmittelbar eingreifen oder sozusagen uns die politische Entscheidung abnehmen, sondern das Angebot der Volksanwaltschaft lautet, uns Erfahrungen zu vermitteln, die sie aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit macht, um uns die Möglichkeit zu geben, bei der laufenden Gesetzgebung diese Erfahrungen zu verarbeiten beziehungsweise aufgedeckte Mängel rechtzeitig


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