Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 79

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Ich gratuliere der Institution Volksanwaltschaft zu ihrem 20jährigen Bestehen. Doch frage ich mich: Was wäre eine Institution ohne die handelnden Personen? – Daher gilt mein besonderer Dank allen Damen und Herren Volksanwälten, die in diesen 20 Jahren die Volksanwaltschaft zu einer erfolgreichen Institution gemacht und geführt haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Speziell gilt das natürlich für die sich derzeit im Amt Befindlichen, denen ich auch weiterhin als einer, der sehr häufig zum Bericht der Volksanwaltschaft hier das Wort ergriffen hat, viel, viel Erfolg wünsche, vor allem viel Erfolg im Interesse unseres Staates und im Interesse der Menschen, die in diesem Staate leben.

Was ist denn der Sinn, was ist die Aufgabe der Volksanwaltschaft? – Sie hat jenen Bürgerinnen und Bürgern zu helfen, die glauben, nach beendeten ordentlichen Rechtsgängen nicht recht bekommen zu haben beziehungsweise jenen, die alleine kaum oder überhaupt nicht die Chance hätten, zu ihrem Recht zu gelangen. Die Volksanwaltschaft mit ihren bewährten Fachleuten, mit Möglichkeiten der Intervention kann da helfen und tut das auch seit 20 Jahren, und zwar in einem größeren Ausmaß, als wir es damals bei der Gründung der Volksanwaltschaft angenommen haben, und auch mit einer beachtenswerten Anstrengung.

Ich darf einige Zahlen aus dem Bericht der Volksanwaltschaft 1995 nennen. 8 343 Personen haben die Volksanwaltschaft um Hilfe gebeten. Davon sind immerhin 6 007 Beschwerden für zuständig befunden worden. Ich möchte jedoch dazu sagen, daß natürlich auch Menschen zur Volksanwaltschaft kommen und um Hilfe ersuchen, bei denen festgestellt werden muß, daß die Volksanwaltschaft für diese Fälle ganz einfach nicht zuständig ist. Aber auch dann – ich habe selbst einmal in einem solchen Fall bei der Volksanwaltschaft interveniert – ist man bereit, nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft zu erteilen.

1995 hat es 3 274 Prüfungsverfahren und zusätzlich 86 amtswegige Prüfungsverfahren gegeben. Interessant ist, daß wir gegenüber den Vorjahren einen gewissen Rückgang der Verfahren sehen. Das mag damit zusammenhängen, daß sich die Menschen zufriedener fühlen, aber vielleicht auch damit, daß die Rechtssicherheit im Bewußtsein der Bevölkerung zugenommen hat.

Interessant ist aber auch, daß die Verfahren nicht gleichmäßig auf die Bundesländer aufgeteilt sind. Im Schnitt sind die meisten Verfahren im Burgenland angesiedelt, was damit begründet werden könnte, daß kleinere Einheiten leichter überschaubar sind, daß dort auch die Institution und die Personen der Volksanwaltschaft besser bekannt sind und man daher die Hilfe der Volksanwaltschaft auch stärker in Anspruch nimmt.

Die Volksanwaltschaft hat gemäß Artikel 148 Abs. 3 B-VG auch ein Mitwirkungsrecht an der Erledigung der an den Nationalrat gerichteten Petitionen und Bürgerinitiativen unter bestimmten Voraussetzungen. Da ist die Volksanwaltschaft im Jahre 1995 mehrfach tätig geworden, genauso bei Gesetzesbegutachtungen.

Die Volksanwaltschaft hat ein Problem aufgedeckt im Zusammenhang mit Stellungnahmen zum Tabakmonopolgesetz und zum Poststrukturgesetz, nämlich das Problem der Ausgliederung. Aufgrund der Ausgliederung könnten nämlich gewisse Kontrolldefizite entstehen, das heißt, daß manche Bereiche nicht mehr im Sinne des Gesetzgebers von 1977, als die Volksanwaltschaft geschaffen wurde, kontrolliert werden können, von denen der Gesetzgeber damals sehr wohl gewollt hat, daß diese der Kontrolle der Volksanwaltschaft unterliegen. Ich bin überzeugt davon, daß sich das Hohe Haus über dieses Problem noch Gedanken machen wird müssen.

Die Öffentlichkeitsarbeit der Volksanwaltschaft ist eine sehr wichtige Sache: einerseits, um selbst bekannt zu werden, und andererseits, um den Menschen den Zugang zur Volksanwaltschaft zu erleichtern.

Ich halte auch die internationalen Kontakte für sehr, sehr wichtig. Es ist immerhin bemerkenswert, welche Bedeutung Österreich und die österreichische Volksanwaltschaft im internationalen Kontext haben. Ich denke nur daran, daß beispielsweise Innsbruck Sitz des europäischen Ombudsman-Institutes ist.


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