Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 114

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geben wird. Das ist wichtig, weil diese Fragen bisher nur im Sozialbereich, nur von den Sozialministern behandelt worden sind. Nach der Regierungskonferenz wird es auch den Rat der Gleichbehandlungsministerinnen geben, eine Initiative, die auf das Bestreben unserer Frauenministerin zurückgeht. Ich glaube, daß auch das eine sehr positive Initiative ist. (Abg. Madl: Wenn der Rat soviel weiterbringt wie die Ministerin in diesem Land, ist er auch umsonst!)

Frau Kollegin! Es ist bedauerlich: Man sieht, wie leicht es die Männer haben, wenn Frauen sich so leicht auseinanderdividieren lassen. (Abg. Madl: Ja, bedauerlich!) Ich glaube, wir sollten versuchen, gemeinsam etwas für die Frauen in unserem Land zu erreichen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Schmidt. )

Zusammenfassend möchte ich sagen, daß ich es wirklich bedauere, daß Frau Bundesministerin Konrad nicht mehr die Gelegenheit hat, all diese Initiativen, die ich aufgezählt habe – darüber hinaus gibt es noch weitere –, zu verwirklichen und selbst umzusetzen. Ich möchte ihr für ihre engagierte Tätigkeit in der Bundesregierung sehr herzlich danken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP, des Liberalen Forums und der Grünen.)

Meine Damen und Herren! Einige Worte noch zu den Berichten, und zwar zur Frage der Frauengleichstellung im Bundesdienst. Im Bundesdienst ist die Lage der Frauen, was die Gehälter betrifft, zweifellos besser als in der Privatwirtschaft. Stellt man aber innerhalb der einzelnen Sparten Vergleiche an, so muß man erkennen, daß Frauen trotzdem noch immer benachteiligt sind. Staatsanwältinnen verdienen weniger als Staatsanwälte, Richterinnen weniger als Richter, Akademikerinnen in der allgemeinen Verwaltung verdienen weniger als Akademiker. An den Universitäten ist die Ungleichheit am krassesten. Nur etwas mehr als 3 Prozent der ordentlichen Universitätsprofessoren sind Frauen. Das läßt sich nicht allein mit der Alterspyramide erklären.

Sieht man sich die Daten genau an, so zeigt sich, daß Frauen nach wie vor an die "gläserne Decke" stoßen. Das heißt, daß sie noch immer nicht zu den Führungspositionen durchdringen. Es spricht eine deutliche Sprache, daß es im Staatsdienst nur vier Sektionschefinnen gibt!

Diesem Mißstand soll das Bundesgleichbehandlungsgesetz entgegenwirken, und ich meine, daß es tatsächlich Fortschritte gegeben hat. Aber es hat sich auch gezeigt, daß in den männerdominierten Bereichen die Herren recht trickreich sind und zum Beispiel versuchen, Frauen schlechter zu bewerten und dadurch zu verhindern, daß die Frauenquote erfüllt werden muß, oder die Frauen daran hindern, Weiterbildungsmöglichkeiten zu nützen.

Es ist daher sehr wichtig, daß sich die Ressortleiter dafür einsetzen, daß Frauen gefördert werden, Weiterbildungsmaßnahmen ergreifen können und schließlich entsprechend befördert werden.

Wichtig ist es deshalb auch, das Bundesgleichbehandlungsgesetz so zu reformieren, daß die Gleichbehandlungsbeauftragten mehr Rechte bekommen.

Ich möchte noch eine Sache zur Sprache bringen, die bereits in der vorangegangenen Debatte von Kollegin Karlsson erwähnt worden ist. Es ist bei Ausgliederungen von Bundesinstitutionen wichtig, darauf zu achten, daß das Bundesgleichbehandlungsgesetz für die Mitarbeiterinnen weiterhin gilt. Bei der Arbeitsmarktverwaltung ist das geschehen, in anderen Bereichen nicht. Zum Beispiel bei der vorgesehenen Ausgliederung der Bundestheaterverwaltung wäre es sehr wichtig, daß die Bestimmungen des Bundesgleichbehandlungsgesetzes weiterhin gelten.

Meine Damen und Herren! Es ist wichtig, daß wir in jenem Bereich, in dem wir am meisten die Möglichkeit haben mitzugestalten – im Bundesdienst und im gesamten öffentlichen Dienst –, besonders darauf achten, daß die Frauen Chancen erhalten und die Gleichberechtigung nicht nur ein Lippenbekenntnis ist. Daher halte ich es für besonders wichtig, daß wir uns auf diese Frage konzentrieren und in nächster Zeit Überlegungen für eine Reform anstellen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.29


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