Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 165

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Freiheitlichen bekennen uns daher auch zu einer bundeseinheitlichen Regelung des Tierschutzes! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Jahren tritt die FPÖ für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz ein und hat das auch mehrmals in diesbezüglichen Anträgen bekundet. Leider wurden diese Anträge jedoch entweder auf die lange Bank geschoben oder abgelehnt. Wir waren daher sehr froh über den großartigen Erfolg des Tierschutzvolksbegehrens und haben dieses auch massivst unterstützt, zumal es sich in den wesentlichen Punkten genau mit unserem freiheitlichen Tierschutzkonzept deckt, das wir bereits vor zirka drei Jahren erarbeitet und das wir damals auch vielen Tierschutzorganisationen zugesandt und zur Verfügung gestellt haben.

In diesem freiheitlichen Tierschutzkonzept wurden bereits damals die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung und ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz gefordert. Weiters wurden bereits damals die Schaffung einer eigenen Tieranwaltschaft und die Förderung des Tierschutzes mit öffentlichen Mitteln verlangt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn sogar in der föderalistischen Schweiz bundeseinheitliche Regelungen beim Tierschutz möglich waren und dort europaweit vorbildlich funktionieren, so muß das doch auch in Österreich möglich sein! Ich appelliere in diesem Zusammenhang insbesondere an die ÖVP, ihre starre Haltung gegen ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz aufzugeben und 460 000 Unterschriften, Herr Abgeordneter Schwarzenberger, nicht länger zu ignorieren! (Abg. Schwarzenberger: Seit wann seid ihr solche Zentralisten?)

Ich sehe darin nämlich insbesondere eine Chance für die kleinstrukturierte Landwirtschaft und für unsere kleinen landwirtschaftlichen Betriebe, auf die auch Sie sich bezogen haben, die auf eine naturnahe und auf eine tiergerechte Produktion hinweisen können. Es muß auch darauf hingewiesen werden, daß viele dieser Betriebe, Bio-Betriebe und Betriebe des Freilandverbandes, bereits freiwillig auf diese Produktionsart umgestellt haben. Sie produzieren bereits freiwillig nach dem Tiergerechtheitsindex. (Abg. Schwarzenberger: Das ist bereits in den Ländergesetzen verankert!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube auch, daß das sehr flexible Modell der Beurteilung der landwirtschaftlichen Tierhaltung nach dem Tiergerechtheitsindex eine Chance für unsere Landwirtschaft gerade in Zeiten von Fleischskandalen und der BSE-Krise darstellt. Selbstverständlich muß es für die Umstellung auf dieses Modell von Professor Dr. Bartussek ausreichende Übergangsfristen geben, und selbstverständlich muß es auch finanzielle Hilfestellung für einzelne Betriebe geben, um diese Betriebe nicht existentiell zu gefährden.

Herr Kollege Schwarzenberger! Sehen Sie sich dieses Modell an! Wir haben auch in der letzten Unterausschußsitzung beschlossen, Herrn Professor Bartussek als Experten einzuladen und mit ihm einmal zu berechnen, wie viele Betriebe in Österreich bereits im wesentlichen die Kriterien für dieses flexible Modell erbringen würden. – Ich bin überzeugt davon, daß nur relativ wenige Betriebe Handlungsbedarf in Richtung Umstellung hätten. Außerdem bekämen diese noch genügend Übergangsfristen für die Umstellung eingeräumt. Ich bin der Meinung, daß man, wenn man das nicht in Betracht zieht, leichtfertig eine große Chance für die Landwirtschaft vertut. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schwarzenberger: Das haben wir bereits in den meisten Landesgesetzen verankert!)

Herr Kollege Schwarzenberger! Sie werden aufgrund der unterschiedlichen Landesgesetze und der unterschiedlichen Regelungen, die Sie zum Beispiel in bezug auf die Hühnerhaltung in Salzburg selbst angeführt haben, niemandem erklären können, daß den Menschen in einem Bundesland Tiere weniger wert sind als in einem anderen. Tiere sind Geschöpfe Gottes! Ich glaube, daß wir daher Handlungsbedarf haben. Alle Tiere müssen nach einheitlichen Gesichtspunkten und möglichst gut behandelt werden! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schwarzenberger: Mit der Artikel 15a-Vereinbarung wird ohnedies dafür gesorgt!)

Herr Kollege Schwarzenberger! Sie wissen ganz genau, daß die Artikel 15a-Vereinbarung damals sozusagen ein Placebo war, um gewisse Tierschutzorganisationen ruhigzustellen. Gleich


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