Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 176

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Ich glaube, daß die Gesetzgeber auch insofern fair sind, als dort, wo Umstellungsschwierigkeiten zu befürchten sind – wie Sie wissen, etwa durch die neuen Belüftungsvorschriften in Salzburg –, in entsprechender Form an der Umgestaltung mitgewirkt wird, womit auch ein volkswirtschaftlicher Effekt im positiven Sinn erzielt werden kann.

Ich darf für meine Person zu dieser Debatte feststellen: Ich stehe nach wie vor hinter den Bemühungen, ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz zu verabschieden. Wir Freiheitlichen sind diskussionsbereit, und ich verspreche auch den bäuerlichen Vertretern hier, daß ich – so wie in der Vergangenheit – darauf achten werde, daß auch in Zukunft die Möglichkeit für die weitere Existenz unserer bäuerlichen Familienbetriebe unter den Gegebenheiten des uns vorschwebenden Tierschutzgesetzes besteht.

Ich meine, wir sollten uns endlich an die Arbeit machen! Der Zeithorizont ist knapp genug! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gradwohl. – Bitte.

21.05

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Für meine Fraktion haben bereits zwei Kolleginnen dargelegt, wie sich unsere Stellungnahme zum Konsumentenschutz und zum Tierschutz – und für mich ist Tierschutz auch Menschenschutz – darstellt. Lassen Sie mich kurz aus der Sicht unserer Landwirtschaftsfraktion dazu Stellung nehmen.

Eine einheitliche Rechtsnorm in der Form eines Bundestierschutzgesetzes – und das wurde heute schon einige Male angesprochen – bringt sicherlich auch mehr Sicherheit für die produzierenden Bauern. Herr Kollege Schwarzenberger! Wir alle wissen, daß durch die Artikel 15a-Verträge diese einheitliche Rechtsnorm nicht umgesetzt werden kann. Daher besteht die Notwendigkeit für ein Bundestierschutzgesetz.

Es wurde auch schon erwähnt – ich möchte das unterstreichen –, daß 460 000 Unterschriften beim Volksbegehren ein Auftrag sind. Das kann von uns nicht weggewischt werden, sondern wir müssen das als Auftrag betrachten, hier rasch zu handeln. Wenn ich mich recht an das Expertenhearing erinnere, so kann ich feststellen, daß fast alle Experten bei diesem Hearing für eine einheitliche Regelung durch ein Bundestierschutzgesetz eingetreten sind.

Wenn also vier von fünf Fraktionen in diesem Haus für ein einheitliches Bundestierschutzgesetz eintreten, so bin ich guter Hoffnung, daß es gelingen wird, in einer sachlich fundierten Diskussion auch die Bedenken, die seitens der Österreichischen Volkspartei bestehen, Herr Klubobmann Khol, auszuräumen. Im Gegensatz zu Kollegen Schwarzenberger bin ich der Ansicht, daß dieses einheitliche Bundestierschutzgesetz kein Problem und keine Belastung für unsere Landwirtschaft und vor allem für unsere klein strukturierte Landwirtschaft darstellt, sondern ich glaube vielmehr an einen positiven Effekt und an eine Chance für unsere kleinstrukturierte Landwirtschaft.

Denn – meine Kollegin Huber ist schon darauf eingegangen – der Konsument möchte Qualitätsprodukte vorfinden, Produkte, die nicht aus Massentierhaltung mit all den Problemen, die auch mein Vorredner bereits angesprochen hat, stammen. Der Konsument legt Wert auf Qualitätsprodukte, auf Produkte, von denen er weiß, wie sie produziert wurden, von denen er weiß, daß sie auf hohem tierschützerischen und damit menschenschützerischem Level produziert wurden. Durch 30 Prozent weniger Krankheitsfälle auf den nach natürlichen Methoden und nach dem Gedankengut des Tierschutzes produzierenden Bauernhöfen wird bewiesen, daß in der kleineren Struktur durchaus die Möglichkeiten gegeben sind, erstens gesünder und zweitens durchaus kostengünstig und aufgrund der höheren Qualität auch für den Produzenten wirtschaftlicher zu produzieren.


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