Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 178

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Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Johann Schuster. Freiwillige Redezeit: 6 Minuten.

21.15

Abgeordneter Johann Schuster (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Applaus des Hauses bekommt jemand, der Geburtstag hat. Applaus zu einer Regierungsvorlage oder zu einem Antrag bekommt man vom ganzen Haus, wenn es Übereinstimmung aller Parteien gibt. In diesem Sinne gelingt es vielleicht in weiteren Ausschüssen, daß zu einer Vorlage, die wir heute diskutieren, auch alle applaudieren können.

Einige meiner Vorredner haben insbesondere zu den Anträgen 371/A und 372/A der Abgeordneten Dr. Kostelka und Parfuss Stellung genommen. Meine Damen und Herren! Die Sozialdemokraten haben in erster Linie aus Sicht der Konsumenten argumentiert, die ÖVP-Abgeordneten aus Sicht der Produzenten, vor allem der bäuerlichen Familienbetriebe, die Freiheitlichen – das kann man mit einem Blick auf die Rednerliste feststellen – vom Standpunkt des Tiergesundheitsdienstes und der Tierärzte. – Das ist sehr bezeichnend: Die Freiheitlichen, die immer wieder als die großen Wortspender im landwirtschaftlichen Bereich auftreten, haben heute zu dieser Thematik zwei praktizierende Tierärzte ans Rednerpult geschickt, jedoch keinen einzigen tierhaltenden Bauern! Man kann sich darauf seinen Reim machen! (Beifall bei der ÖVP.)

Hohes Haus! Ich bin froh darüber, daß der Antrag der Abgeordneten Kostelka und Parfuss noch weiter diskutiert und nicht als fertiges Papier betrachtet wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratischen Partei und Hohes Haus! Ich kann nämlich einem speziellen Paragraphen, nämlich § 15, in dem es um Gutachten geht, überhaupt nichts abgewinnen. Dort heißt es:

"Damit sich Tierhalter Klarheit über die Qualität ihres Tierhaltungssystems verschaffen und eine Bestrafung wegen Unterschreitung des Mindeststandards nach dem Tiergerechtheitsindex vermeiden können, können sie ein behördliches Gutachten einholen. Ein Landwirt ist daher dann nicht zu bestrafen, wenn ihm ein solches eingeholtes Gutachten" et cetera, et cetera "gute Punkte gibt."

Man betrachtet in diesem Paragraphen eindeutig den Bauern als jenen, der bestraft werden muß, wenn er nicht "spurt". So, geschätzte Damen und Herren, kann das sicherlich nicht funktionieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich weiß, daß zwischen den Bundesländern Burgenland und Oberösterreich ein großer Teil Österreichs liegt. Abgeordneter Salzl, seines Zeichens Tierarzt, hat in der letzten Unterausschußsitzung Kritik an der oberösterreichischen Haltung geübt. Die Landwirtschaftskammer-Vollversammlung hat sich nämlich am 10. Dezember das Recht herausgenommen, eine Resolution zu fassen. In dieser Resolution heißt es, "daß die entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen in Verbindung mit der Artikel 15a-Vereinbarung über den Schutz von Nutztieren in der Landwirtschaft absolut ausreichen, um dem Ziel eines umfassenden Tierschutzes in Österreich zu entsprechen. Die Vollversammlung fordert vehement, die derzeit laufende politische Diskussion sofort zu beenden."

Herr Kollege Salzl! Wir beide können weitgehend auf eine sachliche Gesprächsbasis verweisen. Ihre Kritik an dieser Resolution ist aber doch sehr kurios. Denn Ihre politischen Vertreter in der Landwirtschaftskammer-Vollversammlung, die freiheitlich gewählten Bauernfunktionäre, haben dieser Resolution einhellig zugestimmt. (Rufe bei der ÖVP: Hört! Hört! – Abg. Schwarzenberger: Das waren ja Bauern und keine Tierärzte!) Letzten Endes wundert mich das aber nicht, weil diese praktizierende Bauern sind – Sie jedoch nicht! (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Die Bauernschaft verlangt mehr Ehrlichkeit in der Tierschutzdebatte. Anstatt daß in der Öffentlichkeit weitere Auflagen für die Nutztierhaltung gefordert werden, sollten die bestehenden gesetzlichen Regelungen entsprechend vollzogen werden. Ich möchte einen Appell an die zwei freiheitlichen Abgeordneten, die von Beruf Tierarzt sind, richten: Es sollte in Ihrem Interesse liegen, daß eine Vielzahl von Bauern auch Nutztiere halten können. Denn damit können Sie auch Ihren eigenen Beruf absichern! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.19


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