Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 60. Sitzung / Seite 126

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und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz dar. Wir haben schon oft Beispiele dafür aufgezählt, ich brauche sie nicht extra zu wiederholen. Einem Lehrling, der keinen Arbeitsplatz findet, ist es aber lieber, auf die Leiter steigen oder eine Maschine bedienen zu dürfen, als überhaupt keinen Lehrplatz zu bekommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Des weiteren meine ich, daß die EU-konforme Anpassung des Schutzalters auf 18 Jahre im Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz längst überfällig ist und man sofort an die Umsetzung gehen könnte.

Es gilt aber auch, eine gerechte Kostenentlastung für Ausbildungsbetriebe zu schaffen – nicht durch Strafen und zusätzliche Abgaben, sondern durch positive Anreize.

Zwei Vorschläge dazu von unserer Seite: Erstens könnte man sich die Krankenversicherungsbeiträge, wie bei allen anderen Jugendlichen, insoferne ersparen, als man die Lehrlinge bei den Eltern mitversichert. Zweitens: Man müßte ernsthaft darangehen, einen steuerlichen Freibetrag für Ausbildungsbetriebe zu überdenken, um einen Ausgleich zwischen ausbildenden Betrieben und jenen, die sich diese Bürde nicht mehr auferlegen, zu schaffen.

Gratis wird man den Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit sicher nicht gewinnen können. Ich kann einem Lehrling einfach nicht erklären, warum die öffentliche Hand für einen Schüler zehnmal soviel auszugeben bereit ist wie für einen Lehrling.

Grundsätzlich ist die Zeit für zusätzliche Belastungen nicht geeignet. Die ÖVP stellt sich daher ganz vehement gegen jede Art von Strafbesteuerung. Wir werden dies auch nicht akzeptieren.

Unser Wirtschaftsminister Farnleitner und Frau Ministerin Gehrer haben auf diesem Gebiet viele Vorarbeiten geleistet. Ich darf den Herrn Finanzminister, aber auch die Frau Sozialministerin herzlich einladen, gemeinsam mit uns an einer guten Lösung dieses so wichtigen Komplexes zu arbeiten. – Ich danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.41

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dkfm. Mühlbachler. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung gleichfalls 4 Minuten.

18.41

Abgeordneter Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vorigen Jahr sind die Länder und Gemeinden, vertreten auch durch Städte- und Gemeindebund, an die Bundesregierung herangetreten, um mit ihr eine Vereinbarung zu treffen, derzufolge Kostenüberwälzungen durch die Bundesgesetzgebung geregelt werden sollten.

Am 10. Dezember hat nunmehr die Unterzeichnung der Schlußakte des Konsultationsmechanismus stattgefunden. Der Finanzminister ist damals noch auf der Seite der Gemeinden gestanden. Heute steht er in der Position des Stärkeren, nämlich der des Bundes.

Ich möchte in meinen Ausführungen auf eines hinweisen: Die Beschlußfassung des Konsultationsmechanismus ist ein erster Schritt in die Richtung, daß Länder und Gemeinden vor Ausgabenüberwälzungen geschützt werden. Allerdings fehlt ein zweiter Schritt, nämlich der, daß auch tatsächlich von seiten des Finanzministeriums, so wie es auch das Bundeshaushaltsgesetz vorsieht, Richtlinien für die Kostenermittlung erlassen werden.

Ich sehe meine Aufgabe als Vertreter von Gemeinden darin, diese Richtlinien vom Finanzminister einzufordern. Ich bin überzeugt davon, daß er als einstiger Finanzstadtrat der Stadt Wien Verständnis dafür hat und einsieht, daß die Gemeinden auf eindeutige Regelungen angewiesen sind. Ich hoffe, daß diesem Begehren unverzüglich nachgekommen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Schlußbemerkung noch zur heutigen Debatte, in erster Linie zu einem Redebeitrag von Dr. Haider. (Abg. Haigermoser: Wir sind nicht neugierig auf diese Schlußbemerkung!)


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