3. Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten des Verkehrs mit Lebensmitteln, Verzehrprodukten, Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Gebrauchsgegenständen,
Nahrungsmittelhygiene,
Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Nahrungsmittelkontrolle;
4. Angelegenheiten des Veterinärwesens mit Ausnahme der Angelegenheiten, die vom Bundesamt für Agrarbiologie zu besorgen sind.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten des Verkehrs mit tierärztlichen Mitteln, Desinfektionsmitteln und Tierimpfstoffen; Preisregelung auf diesem Gebiet,
Angelegenheiten der Futtermittelhygiene und -kontrolle,
Angelegenheiten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung,
Angelegenheiten der Tierkörperbeseitigung,
Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Veterinärverwaltung,
Angelegenheiten der Tierärzte und der sonstigen Veterinärpersonen einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretung,
Aus-, Fort- und Weiterbildung der Tierärzte nach ihrer Graduierung und der sonstigen Veterinärpersonen;
5. Angelegenheiten des Giftverkehrs;
6. allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen;
7. allgemeine Angelegenheiten der Gentechnologie;
8. Die Abs. 1 bis 7 gelten nicht für Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation;
9. Die Abs. 1 bis 7 gelten ferner nicht für Angelegenheiten, die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht vorbehalten sind."
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Ich schlage vor, daß wir den Wortlaut dieser Entschließung dem Hohen Haus auch schriftlich zur Kenntnis bringen werden.
Aktuelle Stunde
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
"Technologieförderung zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich"
Präsident Dr. Heinz Fischer: Als erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.