Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 23

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Beginn der Sitzung: 10.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich eröffne die 66. Sitzung des Nationalrates und begrüße alle Damen und Herren sehr herzlich.

Die Amtlichen Protokolle der 63. Sitzung vom 26. Feber sowie der 64. und 65. Sitzung vom 27. Feber 1997 sind in der Parlamentsdirektion zur Einsichtnahme aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dipl.-Ing. Prinzhorn, Dr. Preisinger, Dr. Ofner, Ing. Nußbaumer, Fink, Dkfm. Ruthofer und Elmecker.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über eine Entschließung des Herrn Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Molterer wird durch Bundesminister Dr. Bartenstein vertreten.

Entschließung des Bundespräsidenten

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters bringe ich dem Hohen Haus folgende vom Herrn Bundeskanzler mit Schreiben vom 26. Februar übermittelte Entschließung des Herrn Bundespräsidenten betreffend den Wirkungsbereich von Frau Bundesministerin Mag. Barbara Prammer zur Kenntnis:

"Aufgrund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt Mag. Barbara Prammer die sachliche Leitung folgender, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten:

1. Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik,

Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen,

Angelegenheiten der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen (BGBl.Nr. 100/1993);

2. Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt,

Koordination der Konsumentenpolitik. Dazu gehören insbesondere auch:

Beschwerden in Konsumentenangelegenheiten,

Angelegenheiten des Konsumentenpolitischen Beirates,

Angelegenheiten des Schutzes vor gefährlichen Produkten, soweit es sich nicht um gewerbe- oder wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten handelt;


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