Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 53

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und 365 Tage im Jahr; die Infrastruktur im Verkehr zum Beispiel, das Gesundheitswesen, das Sicherheitswesen – ich zähle Ihnen das nicht alles auf. Nach den Debattenbeiträgen der Vorredner hätten wir hier offenbar eine Gesinnung, daß der Polizist ein Mensch zweiter Klasse ist, wenn er in der Nacht patrouilliert, daß der Eisenbahner, der um Mitternacht fährt, offenbar ein Paria ist, den man nicht schützen muß, und daß die Krankenschwester, die in der Nacht Dienst macht und der Arzt, der Notdienst macht, Menschen sind, die offensichtlich nicht vom Schutzbedürfnis der "Schutzheiligen", die heute hier gesprochen haben, erfaßt sind.

Ich sage Ihnen: Sie sind genauso schutzbedürftig, daher gibt es durchaus begleitende Rahmenbedingungen für diese Leute. Das zeichnet sich teilweise in der Bezahlung ab, teilweise in anderen Elementen. Genau dasselbe kann überall dort gemacht, wo Ausnahmen geschaffen werden. Daher bitte ich hier wirklich herzlich, Arbeitnehmerschutzrechte nicht als Argument zu mißbrauchen, um kurzfristige, populäre Effekte zu erhaschen. Dazu ist der Sonntag nämlich wirklich aus kulturellen Gründen einfach zu wichtig, als daß man ihn dafür verwendet, scheinheilig zu sein. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

11.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler gemeldet. – Bitte.

11.58

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (zur Geschäftsbehandlung) : Herr Präsident! Artikel 52 unserer Bundesverfassung regelt, daß der Nationalrat seinen Wünschen über die Ausübung der Vollziehung durch Entschließungsanträge und Entschließungen Ausdruck verleihen kann. Der vom Abgeordneten Verzetnitsch eingebrachte und gegenwärtig in Behandlung stehende Entschließungsantrag stellt mit keinem einzigen Satz einen Wunsch an die Vollziehung dar, sondern hat den Inhalt einer Ausschußfeststellung, weil er nämlich für den Nationalrat feststellt, was der Nationalrat heute angeblich selber als Wunsch beschließen möchte.

Mit keinem einzigen Satz wird darin zum Ausdruck gebracht, worin der Wunsch über die Ausübung der Vollziehung bestehen soll, und es ist insbesondere auch die Bundesregierung nicht als Adressat dieses als "Entschließungsantrag" übertitelten und nicht geschäftsordnungsgemäß eingebrachten Textes einer Ausschußfeststellung erkennbar.

Daher bitte ich Sie, Herr Präsident, diesen Entschließungsantrag im Sinne der Geschäftsordnung nicht weiter für die Beratungen zuzulassen.

11.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter! Ich habe mir diesen Entschließungsantrag durchgelesen. Ich habe mir auch die Frage gestellt, ob der Charakter einer Entschließung deutlich genug zum Ausdruck kommt. Ich erinnere mich aber an etwa ein halbes Dutzend Entschließungsanträge, zuletzt zum Beispiel jene über die Politikerbesteuerung, als der Nationalrat die Praxis gewählt hat, quasi Feststellungen zu treffen oder die Formulierung zu wählen, der Nationalrat geht davon aus, daß dieses oder jenes der Fall sein möge.

Ich habe keinen Anlaß gesehen, jetzt in diesem Fall einen strengeren Maßstab anzulegen als bei anderen Anträgen. Wenn es gewünscht ist, können wir diese langjährige Praxis des Nationalrates bei Entschließungsanträgen, die mir aber verfassungsgesetzlich gedeckt erscheint, einmal in der Präsidialsitzung besprechen. Denn: Wünschen Ausdruck zu verleihen, kann man wahrscheinlich in verschiedener Form, insbesondere in der Außenpolitik gibt es auch Präjudizfälle. – Das war der Grund dafür, daß ich die Erklärung abgegeben habe. Der Antrag steht ordnungsgemäß mit zur Verhandlung, und bei diesem Statement bleibe ich.

Auch der Abänderungsantrag des Abgeordneten Dr. Kier ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 12 Minuten. – Bitte.


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