Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 52

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räumen. Heute beziehungsweise in den letzten Tagen, im Zuge einer Trendwende, soll der ganze § 12a eliminiert werden, obwohl er im Verständnis des Kollegen Öllinger in der Ausschußsitzung zu wenig weit gegangen ist. Im Antrag, der hier zur Debatte steht, ist von technologischen Gründen keine Rede. Die technologischen Gründe sind im übrigen im Verordnungsweg durch den Minister regelbar. Daher ist es mir, wenn es nicht eine Verordnung des Ministers ist, sondern wenn es die Kollektivvertragspartner sein können, allemal lieber, denn das ist näher am Problem, vielleicht nicht unbedingt schneller – möglicherweise ist es aber schneller –, jedenfalls wesentlich problemorientierter, als wenn das über einen behördlichen Vorgang, das heißt, über eine Verordnung geschehen muß, die im übrigen inhaltlich hoffentlich ohnedies dasselbe bedeuten würde. Mir ist die Flexibilität des Kollektivvertrages lieber.

Die liberale Fraktion bringt daher einen Abänderungsantrag ein, der lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kier und PartnerInnen zum Antrag der Abgeordneten Friedrich Verzetnitsch, Leopold Maderthaner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (408/A)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel II

Änderung des Arbeitsruhegesetzes

In Ziffer 4 lautet §12a Absatz 1 wie folgt:

"(1) Der Kollektivvertrag kann in einzelnen Fällen weitere Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe zulassen, wenn dies technologisch oder zur Verhinderung unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Nachteile sowie zur Sicherung der Beschäftigung erforderlich ist."

*****

Das ist eine Synthese – ich gebe das offen zu – des Antrages der Regierungsfraktionen mit dem, was der Kollege Öllinger im Ausschuß noch gewußt hat; jetzt, so scheint es, hat er es vergessen.

Ich glaube, daß das eine kompromißfähige Variante sein sollte. Ich bin der Meinung, wenn alle zu dem stehen, was sie dort sagen, wo nicht so viele zuhören, wenn sie das auch dort wiederholen würden, wo alle zuhören und die Öffentlichkeit mit im Raum ist, dann müßte das Recht mehrheitsfähig sein.

Ich habe im übrigen im Ausschuß diesem Antrag des Kollegen Öllinger zugestimmt, weil er mir sehr konstruktiv erschien. Deswegen bin ich sehr enttäuscht, daß gerade die grüne Fraktion offenbar ihre eigenen Grundwerte verlassen hat. Plötzlich wurde ein technischer Zwang zur Auflockerung von humanen Rechten anerkannt. Ich sage Ihnen, es ist sachlich vernünftig, nur: Warum jetzt dieser Paradigmawechsel kommt, warum jetzt auf einmal der ganze § 12a entfernt werden muß, wo gerade noch ein grüner Abgeordneter selbst sich der Technik unterworfen hätte, das verstehe ich nicht. Und jetzt will er nicht einmal mehr menschliche Gründe gelten lassen, denn die Abwehr unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Nachteile und die Sicherung von Beschäftigung sind humane Gründe für eine Ausnahme, das sind die menschenbegründeten Ausnahmen.

Daher bitten wir die Kolleginnen und Kollegen dieses Hohen Hauses, diesem Abänderungsantrag, der vielleicht ein Beitrag dazu sein kann, daß sich diese sehr verkrampfte Diskussion entspannt, die Zustimmung zu geben. Ausnahmen gibt es jetzt schon, wir leben in einer Gesellschaft, in der viele Dinge einfach gar nicht anders machbar sind, als 24 Stunden pro Tag


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