Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 125

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ordnung, die ab der nächsten Woche gelten soll, erlassen wurde, ist daher für den Konsumenten das beste Mittel, um tatsächlich festzustellen, was er in seinen Einkaufskorb legt.

Ich denke, daß bei dieser Debatte betreffend die Landwirtschaft mehr als deutlich wird, daß wir in Österreich mehr Bauern brauchen, die sehr bewußt auf den Einsatz der Gentechnik verzichten. Die Anzahl der Biobauern beträgt in Österreich bereits 20 000. Daß der Markt für biologische Lebensmittel aber noch lange nicht ausgeschöpft ist, wurde schon durch sehr viele Marktanalysen schwarz auf weiß nachgewiesen. Darin liegt meiner Meinung nach eine sehr, sehr große Chance für unsere Landwirtschaft. In Anbetracht dessen wünsche ich mir gerade von den Herren der Landwirtschaftskammer eine bessere und stärkere Unterstützung der Biobauern.

Zum Gentechnik-Volksbegehren meine ich, daß diese Initiative sehr, sehr gut ist, weil auf diese Weise eine umfassende Diskussion über diese doch sehr einschneidenden neuen Techniken stattfindet. Das ist wichtig und notwendig. Der Schluß der Eintragung darf allerdings nicht Schluß der Debatte sein! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. König. Er hat das Wort.

17.02

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grünen haben im Zusammenhang mit ihrer Dringlichen Anfrage einen Entschließungsantrag eingebracht. Sie fordern in ihrem Entschließungsantrag: "Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, vor einer Ratifizierung der Menschenrechtskonvention zur Biomedizin (früher: Bioethik-Konvention des Europarates) den Nationalrat einzubeziehen."

Dieser Aufforderung wird sicherlich nachgekommen werden, auch wenn wir diesen Entschließungsantrag ablehnen. Wir lehnen ihn deshalb ab, weil schon in der Bundesverfassung steht, daß keine Regierung einen internationalen Vertrag völkerrechtlich ratifizieren kann; sie kann ihn nur unterschreiben. Das Parlament ist in jedem Fall das Forum, welches das letzte Wort hat. Dem Antrag wird also entsprochen werden, auch wenn er nicht angenommen wird, denn wir brauchen die Bundesverfassung nicht neu zu erfinden! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wir haben heute mehrmals – vor allem von der Freiheitlichen Partei – gehört, daß man doch alles verbieten und zusperren möge. Das liegt natürlich auf derselben Linie, die von den Freiheitlichen gegen die EU vertreten wird. – Ich glaube, daß wir, gerade weil wir in der EU mitreden können und weil vor allem die großen Fraktionen im Europäischen Parlament seit Maastricht ein Mitbestimmungsrecht haben, in unserem Sinne echt Einfluß nehmen können.

Es haben ja mittlerweile alle Fraktionen erkannt, daß das kleine Österreich allein nicht den Gang der Welt bestimmen kann. Wenn wir aber in der Lage sind, einheitliche Regelungen für die gesamte Europäische Union auch in unserem Sinne durchzusetzen, dann gelten diese überall, und wir können sicher sein, daß wir nicht von Produkten überschwemmt werden, die nicht auch unseren Anforderungen entsprechen.

Der erste große Erfolg diesbezüglich war die Kennzeichnungsverordnung über Novel Food, also über gentechnisch veränderte Produkte, durch die nach dem Entscheid des Parlaments – im Gegensatz zum Mehrheitsentscheid des Ministerrates gegen die Stimmen von Österreich, Deutschland, Schweden und Dänemark – festgelegt wurde, daß jedes Produkt, das nachweislich gentechnisch verändert wurde, egal ob es signifikant oder weniger signifikant verändert wurde, zu kennzeichnen ist.

Damit – und nur damit – hat der Konsument die Sicherheit, daß er informiert wird, ob ein Produkt, das er in einem Regal sieht, gentechnisch verändert ist, egal ob es importiert ist oder


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