Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 198

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Dr. Bartenstein: Wer sagt denn das?) Das ist selbstverständlich im Umweltanlagengesetz so enthalten!

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wenn Sie aufgepaßt haben, müssen Sie es gehört haben: Auch die Zuständigkeit der Gemeinden soll lediglich auf Parteienstellung reduziert werden. In den Erläuterungen steht ganz genau, daß zwar Baupolizei und Feuerpolizei im ureigensten Wirkungsbereich der Gemeinden liegen, daß man aber mit verfassungsrechtlichen Bestimmungen ohne weiteres über diese hinweggehen könne. Bitte, lesen Sie das nach! So steht das tatsächlich im Gesetzentwurf!

Die Zielsetzungen, die im Nationalen Umweltplan formuliert sind, sind ganz anders, geradezu konträr dazu. Darin heißt es unter "Ortsbildschutz und Ortsgestaltungskonzept", daß ein ungestörtes Orts- und Landschaftsbild zu wahren und zu erhalten ist, daß mit Bebauungsplänen die Bautypen oder der Ortscharakter erhalten werden sollen und daß "Fremdkörper" – gemeint sind damit vor allem Betriebe, die nicht in das Ortsbild passen – nicht neu errichtet oder, wenn möglich, sogar entfernt werden sollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! Herr Bundesminister! Sie beschließen innerhalb weniger Minuten im gleichen Ausschuß Gegenteiliges und wollen uns hier allen Ernstes einreden, daß Sie es ernst mit diesem Nationalen Umweltplan meinen! Er wurde vorgestellt, und er wurde zur Kenntnis genommen. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Das Anlagenrecht ist nicht beschlossen worden, Herr Dr. Salzl!) Es wurden ein Entwurf und eine Stellungnahme dazu vorgelegt. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Ein Gutachten von Dr. Raschauer!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wollen mit diesem Nationalen Umweltplan lediglich, wie ich meine, von Versäumnissen im Umweltbereich ablenken. Wir Freiheitlichen werden der Fortsetzung dieser Versäumnisse und diesem Ablenkungsmanöver jedenfalls sicherlich nicht Vorschub leisten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Stampler. – Bitte.

22.23

Abgeordneter Franz Stampler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der erstmals für Österreich erstellte, langfristig orientierte Nationale Umweltplan ist als langfristiger Orientierungsrahmen für alle Beteiligten gedacht. Mit den Vorarbeiten wurde bereits 1992 begonnen, und er wurde in sieben Arbeitsgruppen zu den Themenbereichen Verkehr und Transportwesen, Landwirtschaft, Wald, Wasser, Industrie und Gewerbe, Energie, Tourismus und Freizeitwirtschaft, Ressourcenmanagement sowie Verbraucher und Konsumenten erarbeitet.

Der Nationale Umweltplan, der heute zur Diskussion und zur Beschlußfassung steht, stellt somit nicht nur ein Nachschlagwerk für Statistiker oder Öko-Romantiker dar: Er ist vielmehr auch Ausdruck eines politischen Willens für die Zukunft der Ökologie, des Umweltschutzes insgesamt und der Gesetzgebung und Vollziehung im Detail.

Um effizient arbeiten zu können, war es notwendig, einmal Zahlen betreffend den Ressourcenverbrauch zu ermitteln, die zukünftige Entwicklung darzustellen und Gegenstrategien dort zu erstellen, wo es notwendig ist.

Spätestens dann, wenn man den NUP genau gelesen hat, muß einem klar werden, wie vernetzt die einzelnen Themen miteinander sind. Gerade deshalb war es notwendig, alle Daten zu erfassen und daraus Schlüsse für ein umfassendes Maßnahmenpaket zu ziehen. Daß der Nationale Umweltplan eine hervorragende Leistung darstellt und eine zukunftsweisende Idee ist, beweist auch die Tatsache, daß bereits andere europäische Länder wie zum Beispiel Deutschland oder Schweden dafür enormes Interesse gezeigt haben.

Daß wir dieses Thema sehr ernst nehmen, kann man daran ersehen, daß in drei Sitzungen, am 14. November 1996, am 10. Dezember 1996 und am 13. März 1997, in einem eigens dafür


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