Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 104

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Was mich aber besonders irritiert, ist, daß man bei dieser Vergabe – es geht eigentlich nur um den ganz engen Bereich des Vergabeverfahrens – gesagt hat, man ziehe diese Bestimmungen, die ja eigentlich auch im Telekommunikationsgesetz enthalten sind, vor, weil man jetzt schon agieren und arbeiten müsse. – Sie werden diese Novelle auch rückwirkend in Kraft setzen, nämlich mit 1. März. Das ist nicht geändert worden.

Man hat auch gesagt, das Verfahren sei verbessert worden. Wenn Sie aber das Telekommunikationsgesetz, das schon im zweiten Entwurf vorliegt, und die jetzt geänderte Bestimmung des § 20a Fernmeldegesetz miteinander vergleichen, dann werden Sie sehen, daß die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes nicht zu 100 Prozent übernommen worden sind.

Wenn das aber nicht der Fall ist, dann frage ich mich: Was sind die besseren Bestimmungen? – Wenn die jetzt etablierten die besseren sind, dann gehören sie auch ins Telekommunikationsgesetz. Und wenn das nicht der Fall ist, dann gehören die vom Telekommunikationsgesetz jetzt ins Fernmeldegesetz. Das ist aber nicht der Fall. (Abg. Parnigoni: Das Telekommunikationsgesetz liegt aber noch nicht vor!)

Herr Abgeordneter Parnigoni! Tun wir doch nicht so, als würden wir nicht massiv darüber verhandeln! Da das ja vom selben Ministerium gemacht wird, wird hier nicht doppelt gemoppelt, sondern es werden dieselben Überlegungen jetzt nur vorgezogen, und diese Unterschiede müssen einen Grund haben.

Der Grund dafür ist, so behaupte ich, daß das ein typisch österreichisches Gesetz wird: Man will es sich, was den Spielraum angeht, richten! Das ist die eigentliche Komponente. Man schützt den eigentlich marktbeherrschenden Unternehmer, nämlich die Post, und versucht, sich im Vergabeverfahren über unklare Begriffe, über weite Begriffe, einen möglichst großen Entscheidungsspielraum politischer Art zu sichern.

Ich sage Ihnen, warum ich zu dieser Interpretation komme. Wenn nämlich nach Telekommunikationsgesetz, von dem Sie zu Recht sagen, es liege nur im Entwurf vor, bereits 5 Prozent Marktanteil eine Marktbeherrschung bedeuten, dann bleibt die Post übermächtig. Derzeit liegt sie um fast 2 000 Prozent über den anderen.

Dann haben Sie aber eigentlich das Problem, daß schon die privaten Unternehmer, die auf fünf Prozent wachsen, ab diesem Zeitpunkt als marktbeherrschend gelten und daher in Zukunft unter das Regime der Regulierungsbehörde fallen werden, wie die große, noch immer übermächtige Post auch, und damit auch dem politischen Einfluß unterliegen. Sie haben es ja bisher vermieden, auch nur anzudeuten, welche Struktur diese Regulierungsbehörde haben wird.

Es gibt zwar ein Interview vom Herrn Bundesminister, in dem er von einer GesmbH spricht und davon, wie man sich das ungefähr vorstellen könnte. Es ist auch von 150 Mitarbeitern die Rede. Im Gesetz steht aber noch nirgends, wie das aussehen wird.

Es ist interessant, daß dort, wo man einen Wettbewerb etablieren möchte, die Bundesregierung hergeht und sagt: Sobald die zukünftig zwei privaten Unternehmen auf die Größe von fünf Prozent Marktanteil wachsen, sodaß sie insgesamt 10 Prozent haben und die Post die restlichen 90 Prozent hat, dann behandeln wir alle drei gleich und sagen, sie sind jeder für sich marktbeherrschend. – Das stimmt doch nicht, das entspricht doch nicht der Realität! Genau das wird aber gemacht.

Und noch etwas ist auffällig. Sie schreiben in dieser Vorlage einen temporären Ausschluß aus wettbewerbspolitischen Gründen fest, innerhalb dessen die Post angeblich nicht in den Bereich der DCS-1800er-Frequenzen hinein darf. Das wird zwar festgeschrieben, wird aber für jene durchbrochen, die nachweislich ihre Frequenzen schon ausgeschöpft haben. – Das kann in der derzeitigen Situation aber nur die Post sein, kein anderes Unternehmen! Nur die Post in ihrer derzeitigen Situation kann diese Frequenzen ausgeschöpft haben.

Für den neuen Anbieter oder für denjenigen, der die dritte Mobilfunkkonzession ersteigern will, ist es daher so, daß er nicht die Gewähr hat, sich während der nächsten drei Jahre in diesem


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