Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 159

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Diesbezüglich ist die Akteneinsicht ausgeschlossen, und ich glaube, daß das eine faire Vorgangsweise ist.

Meine Damen und Herren! Noch ein Wort zur Versorgungsqualität. Es ist eigentlich auch im Fernmeldegesetz festgeschrieben, daß es, wenn der Versorgungsgrad der Bevölkerung mit einer bestimmten Netzwerkqualität nicht gegeben ist, Sanktionsmöglichkeiten gibt. Ich glaube, daß diese Sanktionsmöglichkeit – das ist eine zivile Konventionalstrafe – etwas ist, wovon die Fernmeldebehörde nicht so rasch Gebrauch machen wird, weil die Konzessionsentgelte relativ hoch sind.

Daraus ergibt sich natürlich der Umstand, daß Konsumenten über Gebühr schlechte Qualität und schlechtes Service in Kauf nehmen müssen. Ich kann Ihnen nur sagen, bei einer Autofahrt von der Obersteiermark – über die wir heute schon im Zusammenhang mit dem Bau des Semmering-Basistunnels diskutiert haben – nach Wien hat man, wenn man ein Handy eingeschaltet hat, zahlreiche Unterbrechungen und muß immer wieder den Gesprächspartner neu anwählen. Hier wäre eine Verbesserung dringend notwendig.

Meine Damen und Herren! An dieser Stelle darf ich eine Forderung der Österreichischen Bundesarbeitskammer unterstützen, die auch meint, daß dieser Umstand der schlechten Versorgung und zum Teil auch schlechten Qualität nicht tragbar sei. Eine Abhilfe würde insbesondere darin bestehen, zur Absicherung der Konzessionsziele eine Verwaltungsstrafandrohung vorzunehmen, die sicherlich von den Behörden eher verwirklicht werden könnte.

Meine Damen und Herren! Wie bereits diskutiert, gibt es zurzeit in unserem Land zwei Mobilfunkbetreiber, nämlich Mobilkom und max.mobil. Nun soll ein dritter Anbieter hinzukommen. Das ist auch der tiefere Sinn dieser Fernmeldegesetznovelle, die als Zwischenschritt für das Telekommunikationsgesetz gilt, das voraussichtlich mit 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll. Der neue Anbieter soll im Bereich des 1800-MHz-Bandes tätig sein, und die beiden bestehenden Anbieter sollen auch die Möglichkeit bekommen, mit jeweils 5 MHz auf diesem 1800-MHz-Band tätig zu sein, wenn eben der Bedarf gegeben ist und alle Möglichkeiten im Hinblick auf technische und wirtschaftliche Natur ausgenützt sind; allerdings erst nach drei Jahren.

Meine Damen und Herren! Wenn von Rednern sowohl der FPÖ als auch des Liberalen Forums darauf verwiesen worden ist, daß es sich hier um ein "Postschutzgesetz", wie sie sich ausgedrückt haben, handelt, dann muß ich entschieden dagegen auftreten, und ich möchte auch begründen, warum. Das 1800-MHz-Band sieht eine Bandbreite von 360 MHz vor. Diese 360 MHz werden wieder in Teile zu 5 MHz unterteilt. Wenn also die beiden jetzigen Betreiber Mobilkom und max.mobil ebenfalls 5 MHz davon bekommen, dann kann man nicht davon sprechen, daß die Post hier besonders geschützt wird. Es wird sehr wohl ein fairer Wettbewerb zugelassen, und ich kann nur sagen, daß das ausdrücklich kein "Postschutzgesetz" ist.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß dieser dritte Anbieter für einen zusätzlichen Konkurrenzdruck sorgen wird. Es ist zu hoffen, daß das zum Vorteil der Verbraucher sein wird und daß die beiden bestehenden Anbieter ihre Gebühren senken, um so auch wettbewerbsfähig zu sein.

Meine Damen und Herren! Ich komme schon zum Schluß. An Konkurrenz wird es in naher Zukunft ohnedies nicht fehlen. Es gibt einen Beschluß der WTO, wonach in Zukunft auch Satellitennetze in Österreich Fuß fassen können. Es wird noch etwas Zeit vergehen, bis es soweit ist, aber schon in naher Zukunft wird es Handies geben, die sowohl im 900-MHz-Bereich als auch im 1800-MHz-Bereich arbeiten.

Ich bin der Meinung, daß wir als Gesetzgeber uns jeweils dem technischen Fortschritt anpassen und immer wieder entsprechende Novellierungen in das Hohe Haus bringen müssen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite