Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 27

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sich in diesen Städten – davon habe ich mich zum Teil selbst überzeugen können – in Schlangen anstellen, um unterschreiben zu können. In vielen, in fast allen Häusern auch in Wien wurden keine entsprechenden Kennzeichnungen vorgenommen und keine Information darüber ausgehängt, wo die Unterschriftsleistung möglich ist. Es wurde mit vielen politischen Ankündigungen und bürokratischen Hürden versucht, die Unterschriftsleistung so schwierig wie möglich zu machen. Auch aus diesem Grund stellen wir folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Langthaler, Mag. Kammerlander, Freundinnen und Freunde betreffend Erhöhung der Zahl der Eintragungslokale bei Volksbegehren

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat die Regierungsvorlage einer Änderung des Volksbegehrensgesetzes vorzulegen und dabei insbesondere folgende Leitlinien zu beachten:

1. Es ist sicherzustellen, daß den eintragungswilligen Bürgerinnen und Bürgern eine ausreichende Anzahl von barrierefreien Eintragungslokalen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort zur Verfügung stehen.

2. Im Volksbegehrensgesetz ist eine zwingende Information der BürgerInnen über die Modalitäten des Eintragungsverfahrens (Ort des Eintragungslokals, Eintragungszeiten et cetera) – nach dem Vorbild vergleichbarer Bestimmungen in der Nationalratswahlordnung – vorzusehen.

*****

Denn wenigstens eines soll in Zukunft gewährleistet werden: daß die Frauen und Männer, die Volksbegehren in Österreich unterzeichnen wollen, weil sie mit der Politik der Bundesregierung nicht zufrieden sind, das Eintragungslokal finden und die Möglichkeit haben, ihrem Protest Ausdruck zu verleihen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entspricht den Bestimmungen der Geschäftsordnung und steht zur Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Konrad. Freiwillige Redezeit: 5 Minuten.

16.00

Abgeordnete Dr. Helga Konrad (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über dieses Frauen-Volksbegehren reden, so tun wir dies nicht am Anfang eines langen Weges, sondern mittendrin. (Beifall bei der SPÖ.)

Vor allem wir Frauen wissen, daß Frauen schon lange aufbegehren, da wir selbst diese Frauen sind oder zumindest deren politischen Töchter, und gerade die sozialistischen Frauenministerinnen haben dieses Aufbegehren der Frauen gegen Ungerechtigkeit und Benachteiligungen immer unterstützt und wirksame Maßnahmen dagegen gesetzt. Ich meine, das gehört hier ganz klar und deutlich gesagt und ebenso, daß vieles erreicht wurde. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wenn wir von der sozialdemokratischen Fraktion dieses Frauen-Volksbegehren unterstützen, so auch deshalb, weil auf der einen Seite viele seiner Forderungen die Forderungen und Pläne der Frauenministerin bestätigen und weil auf der anderen Seite dieses Frauen-Volksbegehren jenen, die immer noch nicht darauf hören, was die Frauen wirklich wollen, zeigt, was auch die sogenannten ganz normalen Frauen wollen: nämlich Rechte und nicht Almosen. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Frauen-Volksbegehren werden Maßnahmen vorgeschlagen, durch die Benachteiligungen, die viele Frauen erleben und denen alle Frauen strukturell ausgesetzt sind, beseitigt werden


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