Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 26

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Die Antworten, die Sie gegeben haben, sind einfach falsch, Frau Ministerin. Ich bin verwundert. Wenn Sie auf Frage 7 antworten, es sei nicht möglich, ein Verbot von Freisetzungsversuchen durchzusetzen, weil wir in der EU sind, so ist das schlichtweg falsch. Selbstverständlich können wir unser österreichisches Gentechnikgesetz so novellieren, daß wir ein nationales Verbot für in Österreich gewünschte Freisetzungsversuche einführen können. Selbstverständlich wäre es auch möglich, zum Beispiel mit Firmen, die schon EU-Bewilligungen für Freisetzungen haben, entsprechende Gespräche zu führen, um politischen Druck auszuüben und zum Beispiel die Firma AgrEvo daran zu hindern, im Herbst auf sechs Feldern Freisetzungsversuche durchzuführen.

Sie haben in Ihrer Antwort – das hat mir sehr gut gefallen – gemeint, wir Frauen müßten Visionen haben. Ich wünsche Ihnen wirklich ein umfangreiches Bündel an Visionen und Kraft, damit Sie diese Anliegen der Frauen in Ihrer eigenen Partei durchbringen. Aber ebenso hätte ich mir gewünscht, daß Sie die gleichen Visionen und das gleiche Engagement wenigstens verbal im Bereich der Gentechnik zeigen. Selbstverständlich brauchen wir, alle Umweltschützer, alle Unterzeichner und Unterzeichnerinnen des Volksbegehrens, seitens der Bundesregierung zumindest Ihre Unterstützung für die Einlösung der Forderungen des Gentechnik-Volksbegehrens.

Sie sagen weiters, es sei Ihnen ein Anliegen, Kennzeichnungen lückenlos vornehmen zu lassen. Auch in dieser Hinsicht muß ich Ihnen antworten, daß zwischen Wort und Tat bei Ihnen ein riesiger Unterschied besteht. Denn wenn Sie das wollten, warum haben Sie es nicht gemacht? Seit 1. April liegt uns eine Verordnung aus Ihrem Haus vor, die lückenhaft und völlig unzureichend ist und von der sogar eine von Ihnen hausintern erstellte oder in Auftrag gegebene Studie feststellt, daß die Verordnung den Intentionen in hohem Maße widerspricht. Mit der Verordnung über die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln, die mit 1. April in Kraft getreten ist, hätten Sie die Chance gehabt, zu zeigen, daß es Ihnen ernst ist mit einer lückenlosen, klaren und einfachen Kennzeichnung.

Frau Bundesministerin! Wenn Sie meinen, es sei nicht möglich, das Lebensmittelgesetz in Österreich so zu ändern, daß es verboten ist, in Österreich gentechnisch veränderte Lebensmittel zu produzieren, dann sage ich Ihnen: Es wäre nicht nur möglich, sondern es wäre überdies eine Riesenchance für die österreichische Lebensmittelindustrie und die österreichischen Bauern. Dann bräuchten die Produkte nämlich gar keine zusätzliche Kennzeichnung. Denn dann wüßte jeder Bescheid, im Inland und im Ausland: Greife ich zu einem Produkt, das in Österreich produziert wurde, dann brauche ich nicht lange nach einem Pickerl zu suchen, sondern kann mir sicher sein, daß es gentechnikfrei ist, wenn es in Österreich produziert wurde, wenn es "Made in Austria" ist. Eine bessere und lückenlosere Kennzeichnung kann ich mir gar nicht vorstellen! Es wäre eine riesige Chance für eine darniederliegende Landwirtschaft mit großen Problemen und für eine darniederliegende Lebensmittelindustrie mit wachsenden Problemen, nicht zu vergessen die Arbeitsmarktprobleme in diesem Bereich.

Wir haben diese Anträge im Parlament gestellt. Am 29. April werden Sie im entsprechenden Ausschuß die Möglichkeit haben, konkret zu zeigen, ob Sie es mit Ihren Worten im Hinblick auf eine bessere Kennzeichnung ernst meinen oder ob Sie hier nur verbal diese Position bezogen haben. Ihre Kolleginnen und Kollegen werden im Ausschuß mit ihrem Abstimmungsverhalten zeigen, wie wichtig ihnen die Forderungen sind.

Wir stellen heute diese Dringliche Anfrage, weil wir wollen, daß beide Volksbegehren großen Erfolg haben und die Anliegen beider Volksbegehren von diesem Haus ernst genommen werden. Sie dürfen nicht nur in einer Sitzung abgehandelt werden und danach verschwinden, sondern müssen in den nächsten Monaten im Mittelpunkt der Politik der Bundesregierung stehen.

Zuletzt möchte ich auf den demokratiepolitischen Bereich zu sprechen kommen. Es ist vieles versucht worden, um die Hürden für die Unterschriftsleistung der Bevölkerung so hoch wie möglich anzusetzen und die Anzahl der Unterschriften so niedrig wie möglich zu halten. In großen Städten wie St. Pölten, Innsbruck, Bregenz oder Klagenfurt wurde jeweils nur ein einziges Abstimmungslokal zur Verfügung gestellt. Die Leute müssen kilometerweit fahren und


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