Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 48

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Meine Damen und Herren! Sie wissen ganz genau, daß es nichts bringt, wenn kranke Menschen kriminalisiert werden. Kranke Menschen sind krank und haben Anspruch auf eine ordentliche Behandlung, sie dürfen nicht weiterhin kriminalisiert werden. Sie tragen die Verantwortung dafür, Sie entscheiden, ob die Dealer auch weiterhin jene unbegrenzte Möglichkeit haben werden, ihre Stoffe auf dem Schwarzmarkt zu verkaufen. Damit werden Menschen weiterhin in Abhängigkeit gebracht und gezwungen, in die Kriminalität zu gehen, um ihre Drogenkrankheit unter Kontrolle zu bringen.

Mit diesem Gesetz, das heute hier beschlossen werden soll, bleibt der große Markt der Dealer uneingeschränkt aufrecht. Es bleibt weiterhin aufrecht, daß Menschen, die krank sind, kriminalisiert werden und nicht als krank anerkannt werden, daß Menschen, die drogenabhängig sind, automatisch in die Psychatrie gesteckt werden, wo sie gar nicht hingehören.

Meine Damen und Herren! Allein der Grundsatz der Ausschußfeststellung, daß alle Therapieangebote, die es in Zukunft geben soll oder die es bereits gibt, ausschließlich nach ökonomischen Gesichtspunkten zu erfolgen haben, zeigt ganz genau, daß Sie mit diesem Gesetz Ihrem Anspruch, der ursprünglich in der Regierungsvorlage vom 26. Mai 1996 drinnen stand, nämlich "Liberalisierung" und "Therapie statt Strafe", nicht einmal im Ansatz gerecht werden können. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Motter. )

11.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der von Frau Abgeordneter Haidlmayr vorgetragene Entschließungsantrag ist geschäftsordnungsgemäß unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte, Frau Bundesministerin.

11.47

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich vorerst einige grundsätzliche Bemerkungen zu dem in Diskussion stehenden Gesetz machen. Ich glaube, daß wir in Österreich zu Recht darauf verweisen können, daß wir eine erfolgreiche Drogenpolitik betreiben. Das beweisen alle Vergleiche mit anderen Ländern und auch internationale Studien. Das neue Suchtmittelgesetz, in dem die neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen im Drogenbereich ihren Niederschlag fanden, bildet eine entsprechende rechtliche Grundlage zur Fortführung unserer erfolgreichen Drogenpolitik.

Meine Damen und Herren! Dieses Suchtmittelgesetz löst das alte – das kann man jetzt schon bald sagen – Suchtgiftgesetz ab. Es nimmt auf neue Entwicklungen insofern Bezug, als Suchtgifte, aber auch psychotrope Stoffe und die entsprechenden Vorläuferstoffe in die gesetzlichen Bestimmungen Eingang finden.

Ich möchte aus diesem Gesetz jene zentralen Punkte herausgreifen, die aus meiner Sicht besonders wichtig sind. Wir haben nun die Chance, eine Verbesserung der gesundheitsbezogenen Maßnahmen für Menschen mit Suchtgiftproblemen zustande zu bringen. Wir sind auch in der Lage, einen verbesserten Jugendschutz vor Mode- und Designerdrogen zu gewährleisten. Ich meine damit nicht nur Ecstasy. Wir können mit diesem Gesetz auch neuen Entwicklungen, Entwicklungen, bei denen wir noch gar nicht abschätzen können, wie sie sich auswirken werden, beikommen.

Meine Damen und Herren! Als besonders wichtig betrachte ich es, daß wir eine bessere rechtliche Grundlage für die Schmerztherapie haben; Herr Abgeordneter Dr. Leiner hat aus seiner Erfahrung als Arzt schon darauf verwiesen. Wir kennen viele Fälle von schwerst krebskranken Patienten, wo wir mitleiden. Ab nun besteht für den Arzt die Möglichkeit, im Rahmen seiner Behandlungsfreiheit bessere Mittel für eine Schmerztherapie anzuwenden. Damit kann er sicherlich so manches Leid mildern.

Meine Damen und Herren! Ich möchte auch auf die bessere rechtliche Verankerung der Substitutionstherapie verweisen, wo man in Fällen, in welchen man aufgrund der aktuellen Situation


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