meint, keine echte Heilung erreichen zu können, durch eine Stabilisierung des Gesundheitszustandes zumindest eine Besserung erzielen kann.
Ich möchte aber auch auf die zentrale Botschaft dieses Gesetzes verweisen, wonach wir sagen, es geht um Therapie statt um Strafe. Dabei geht es darum, strengere Maßnahmen gegen das organisierte und internationale Verbrechen setzen zu können, wobei das Prinzip "Therapie vor Strafe" bei Drogenkranken stets Beachtung finden soll.
Herr Abgeordneter Dr. Ofner – er ist im Moment nicht da; aber das ist auch die Meinung seiner Fraktion – hat gemeint, "Therapie statt Strafe" funktioniere nicht. Wir wissen aus vielen Untersuchungen, daß es in der Drogentherapie keinen hundertprozentigen Erfolg gibt. Das ist ein Faktum, das wir zur Kenntnis nehmen müssen. Aber trotzdem beweisen alle aktuellen Studien, daß die Delinquenzquote und die Rückfallwahrscheinlichkeit nach drogentherapeutischen Maßnahmen deutlich sinken.
Sehr geschätzte Damen und Herren, insbesondere Sie von den Freiheitlichen! Ich frage Sie: Was ist die Alternative zu dem Programm, das wir anbieten möchten, zu der Chance, die wir anbieten möchten? – Die Alternative ist das Einsperren. Einsperren produziert aber noch mehr Sucht. Einsperren produziert noch mehr Kriminalität, noch mehr Opfer, noch mehr Täter und nicht zuletzt menschliches Leid. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das ein vernünftiges politisches Ziel sein kann! Aus unserer Sicht ist es das auf jeden Fall nicht. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde mehrmals die Frage der Therapieplätze angesprochen. Ich möchte dazu feststellen, daß wir in Österreich eine umfassende stationäre Behandlung anbieten können, gleichzeitig aber auch sagen, daß auch dieses Angebot nicht garantiert, daß wir wirklich jedem Drogenkranken sofort den von ihm gewünschten Therapieplatz zur Verfügung stellen können. Es gibt in Österreich zirka 600 Behandlungsplätze in etwa 25 Einrichtungen, und diese Therapieplätze, sehr geschätzte Frau Kollegin Haidlmayr – sie ist im Moment nicht da –, befinden sich überwiegend nicht in psychiatrischen Kliniken. Die Bundesländer haben jeweils Kontingente in den bestehenden Einrichtungen, wo sie ihre Patienten einweisen können.
Zusätzlich zu diesen in den Krankenhäusern bestehenden Therapieplätzen gibt es noch die Möglichkeit der körperlichen Entgiftung und der Entzugsbehandlung. Dafür gibt es in den Bundesländern verschiedene zusätzliche Einrichtungen. Aber es haben auch die Krankenanstalten eigene Entzugsstationen. Darüber hinaus gibt es niederschwellige Einrichtungen wie Drogenambulanzen und Ambulatorien, Beratungsstellen, Nachbetreuungsstellen und auch Rehabilitationszentren, die das Angebot abrunden. Es wird also versucht, den unterschiedlichen Bedürfnissen der einzelnen Drogenkranken Rechnung zu tragen.
Meine Damen und Herren! Auch ich meine, daß Drogenkranke Kranke im Sinne des Krankheitsbegriffes sind und ihnen daher gleichermaßen alle Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung stehen sollten. (Beifall bei der SPÖ und des Abg. Amon. )
Erlauben Sie mir auch eine Bemerkung zur Frage des Qualitätsanspruches, den Frau Kollegin Haidlmayr hier angezogen hat. Ich meine, daß in diesem Gesetz dem Qualitätsanspruch sehr gut entsprochen wird. Ich darf darauf verweisen, daß erstmals die gesundheitsbezogenen Maßnahmen gesetzlich festgeschrieben werden. Dabei werden ergänzend die klinische Psychologie und auch die Psychotherapie einbezogen. Was ich für sehr wichtig erachte, ist die Forderung, daß alle Einrichtungen, in denen gesundheitsbezogene Maßnahmen durchgeführt werden dürfen, von dem Ressort, für das ich die Verantwortung übertragen bekommen habe, bewilligt werden müssen. Diese Einrichtungen müssen das Betreuungsangebot genau definieren, Dokumentationen machen, jährlich einen schriftlichen Bericht erstatten und über einen mit Fragen des Suchtgiftmißbrauchs vertrauten Arzt verfügen. Wir haben im Ausschuß die Gelegenheit gehabt, über diese Frage sehr ausführlich zu diskutieren. Ich bin der Meinung, daß mit diesen rechtlichen Vorgaben ein hoher Qualitätsanspruch erfüllt wurde.