Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 89

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Ich halte es für wesentlich, daß man da einen integralen Zusammenhang sieht, und daß nicht das, was gerade opportun ist, der Beschlußfassung unterzogen wird, sondern eben integral, vorausschauend, in einem Paket. Die Paketlösung, die geht mir ab.

Meine Damen und Herren! Die Realität schaut ganz anders aus. Wie Sie wissen, ist die Frage der Anonymität zu einem Fall für den Europäischen Gerichtshof geworden, sie ist so gut wie ein Fall für den Europäischen Gerichtshof, ein Fall, dessen endgültige Vollziehbarkeit sich über einen Zeitraum von ein bis eineinhalb Jahren hinziehen wird.

Obwohl Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, heute schon ganz genau wissen, daß mit Sicherheit der Entscheid des EuGH negativ, also zugunsten der Abschaffung der Anonymität ausfallen wird, bleiben Sie in dieser wichtigen Frage untätig und tun dann nach außen hin weiter so, als wäre alles paletti, als wäre diese Frage der Anonymität kein Thema. Ich bezeichne das schlichtweg als eine unredliche Politik der Tatsachenverschleierung, und diese Politik, meine Damen und Herren, wird zusammenfallen wie ein Kartenhaus! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Regierungsfraktionen haben wahrlich Besseres zu tun, als mit Akribie an die Problemlösung heranzugehen. Die Regierung beschäftigt sich derzeit sehr viel mit Fragen der zukünftigen Einheitswährung, das ist gar nicht schlecht – nur: Die Regierung macht auf diesem Sektor auch keine Fortschritte. Die Regierung hat etwas Besseres zu tun: Sie bestellt einen ehemaligen Generalsekretär des Sparkassenverbandes, Herrn Gustav Raab, als unabhängige Aufklärungsinstanz. Er wird von der Regierung hochoffiziell als Experte eingesetzt, und wenige Wochen später stellt sich heraus, daß Herr Raab auf einer offiziellen Liste als hochoffizieller EU-Lobbyist nicht zur Aufklärung, sondern zum Puschen dieser Frage, zum Erzeugen einer Pro-Stimmung aufscheint. Das sind die Sorgen der Regierungsparteien, das bewegt sie. Die Frage der Anonymität, die Frage eines ordentlichen Bankwesengesetzes beschäftigt sie nicht. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stadler: Propaganda statt Information!)

Meine Damen und Herren! Wir müssen diesen integralen Zusammenhang sehen. Wir können nicht nur ein Stück herausgreifen, dieses ratifizieren, weil man sich vielleicht dem internationalen Druck beugt, sosehr ich es inhaltlich begrüße, daß das organisierte Geldwäschertum, das auch in Österreich sein Unwesen treibt, entsprechend verfolgt und auch kriminalisiert wird.

Meine Damen und Herren! Statt endlich für eine Verbesserung des Bankgeheimnisses nach Schweizer oder Luxemburger Vorbild zu sorgen, wie dies von den Freiheitlichen wiederholt verlangt wurde und auch durch entsprechende Anträge untermauert ist, setzen Sie jetzt ein Abkommen in Kraft, das in Wahrheit trotz eines positiven Grundinhaltes nur dafür geeignet ist, das Gewissen Österreichs im Ausland zu beruhigen, aber mehr als das wird es wahrscheinlich nicht sein. Und Sie verhandeln die Umsetzung des Geldwäscheübereinkommens etwa nicht im Finanzausschuß und nicht im Justizausschuß, sondern Sie setzen auch noch den Gipfelpunkt der Infamie darauf und verhandeln es im Gesundheitsausschuß! So, meine Damen und Herren, geht es wirklich nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nach meiner Einschätzung wurde diese Vorgangsweise bewußt gewählt, und zwar deshalb, daß nur ja niemand auf die Idee kommen kann, darauf hinzuweisen, daß da etwas fehlt, nämlich jene Schutzbestimmungen für Sparer und Anleger, die verhindern, daß der Staat nicht unter dem Vorwand "Geldwäsche" Einblick in sämtliche Konten nimmt, nur weil jemand einen Verdacht äußert – sei er begründet oder unbegründet.

Meine Damen und Herren! Ich möchte ganz klar festhalten: Wir Freiheitlichen stehen zur Bekämpfung der internationalen Geldwäscheorganisationen, und so gesehen ist die nationale Umsetzung wichtig. Aber wir müssen uns auch über den Zeitpunkt der Umsetzung unterhalten, und ich stehe auf dem Standpunkt, daß das nur gleichzeitig mit der Inkraftsetzung eines verbesserten Bankwesengesetzes, einer Verschärfung des Bankgeheimnisses geschehen kann. Nicht vorher und nicht nachher, sondern gleichzeitig muß das geschehen.

Andernfalls schaffen Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, ein Präjudiz. Es scheint Sie aber dieses Präjudiz nicht zu stören. Seit langer Zeit liegt im Justizausschuß ein


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