Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 93

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Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen. Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden Debatte und Abstimmung darüber ebenfalls nach Erledigung der Tagesordnung statt.

Ich unterbreche nun die Verhandlungen über den Tagesordnungspunkt 4 bis 15 Uhr zum Zwecke des Aufrufens der Durchführung einer kurzen Debatte.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 14.58 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wiederaufgenommen. )

Kurze Debatten über Fristsetzungsanträge

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich nehme die Verhandlung wiederum auf, und wir gelangen jetzt zur kurzen Debatte über den Antrag des Herrn Abgeordneten Mag. Barmüller, dem Justizausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 210/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz 1994 geändert wird, eine Frist bis zum 14. Mai 1997 zu setzen.

Nach Schluß dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen nun in die Debatte ein. Ich mache darauf aufmerksam, daß dem Antragsteller eine Redezeit von 10 Minuten, jedem weiteren Redner eine solche von 5 Minuten zusteht.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Barmüller als Antragsteller. 10 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.01

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben diesen Fristsetzungsantrag zum Antrag, den wir bereits vor über einem Jahr betreffend das Gentechnikgesetz eingebracht haben, deshalb heute wieder eingebracht, weil es nach dem Gentechnik-Volksbegehren und dessen überragendem Erfolg auch von seiten der Regierung geheißen hat, jetzt sei man bereit, diese Verhandlungen aufzunehmen und hier im Parlament voranzutreiben.

Wir sind der Überzeugung, daß das, was wir bereits vor einem Jahr eingebracht haben, eine taugliche Verhandlungsgrundlage darstellt und daß eigentlich kein Grund besteht, noch zuzuwarten, wenn bereits gesagt worden ist, Herr Abgeordneter Leiner, man möchte bis zum Sommer zu einem Ergebnis kommen. Daher wäre es gut, diesen Antrag, der bereits hier im Haus liegt, auch in Verhandlung zu nehmen. Es sind auch schon einzelne Anträge im Gesundheitsausschuß in Verhandlung gestanden, die so quasi noch im Vorfeld zum Gentechnik-Volksbegehren auf die Tagesordnung gesetzt worden sind, damit nicht der Eindruck entstehen könnte, man wolle sich diesem Thema verweigern.

Der Fristsetzungsantrag lautet auf den 14. Mai, da ist die nächste Nationalratssitzung. – Ich weiß, das ist relativ kurz. Meine Damen und Herren! Alles, was in dem Antrag steht, den wir bereits vor über einem Jahr hier im Hause eingebracht haben, können Sie letztlich auch in dem Bericht über die Enquete-Kommission lesen. Dieser Bericht ist hier im Hause unmittelbar vor der Beschlußfassung des Gentechnikgesetzes einstimmig beschlossen worden.

Ich darf es nur kurz Revue passieren lassen: Wir verlangen, daß es mehr Schutz für die Bevölkerung und für die Umwelt geben soll, indem man auch Umweltanwälten Parteienstellung und ein Beschwerderecht an die Gerichtshöfe öffentlichen Rechts einräumt.

Wir meinen, daß die Information und Kontrolle durch den Gesundheitsminister verstärkt werden sollten, und sind daher dafür, daß ein Gentechnikregister angelegt werden soll, in dem alle Anmeldungen und Genehmigungsanträge erfaßt werden sollen.


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