Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 110

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Das Justizministerium machte darauf aufmerksam, daß es im Zusammenhang mit der Anonymität nicht nur um Fragen der Geldwäsche geht, sondern auch um andere Fälle in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht, beispielsweise bei Streitigkeiten im Zuge von Hinterlassenschaften – die Unklarheit, wem nun das Sparbuch gehört hat –, bei Streitigkeiten in Scheidungsfällen, im Rahmen von Unterhaltsverpflichtungen und dergleichen mehr.

Das Justizministerium faßt zusammen – ich lese Ihnen das kurz vor –: Aus diesen Überlegungen heraus spricht sich das Bundesministerium für Justiz daher auch unabhängig von der im Vorblatt angesprochenen Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union neuerlich für eine restlose Beseitigung der Möglichkeit anonymer Kontenführungen aus. Diese Einrichtung hat bei allen ihren Vorteilen für den Anleger und für die Kreditwirtschaft eben auch Nachteile, die nicht vernachlässigt werden dürfen. Für den Bereich der Justiz sind hier zusammenfassend insbesondere die Probleme in erbrechtlichen und familienrechtlichen Angelegenheiten, die damit verbundene nicht unerhebliche Mehrbelastung der Gerichte sowie die Hindernisse bei der Verfolgung und Bekämpfung strafbarer Handlungen zu nennen.

Ich nehme an, daß das Justizministerium seine Meinung inzwischen nicht geändert hat. Auch das Übereinkommen ist in dieser Hinsicht natürlich unvollständig.

Die Grünen haben von Anfang an gesagt, daß die Anonymität der Sparguthaben, so sehr auch das Herz der Österreicher daran hängt, auf Dauer nicht zu halten sein wird. Dem müßte man rechtzeitig vorbeugen, zum Beispiel durch eine Verschärfung des Bankgeheimnisses.

Die Bundesregierung hingegen betreibt die eigenartige Politik, alle für sie unangenehmen Entscheidungen nach Brüssel abzuschieben und es auf einen Prozeß vor dem EuGH ankommen zu lassen. Diesen Prozeß wird sie aller Wahrscheinlichkeit nach verlieren, und anschließend wird uns eine Kampagne ins Haus stehen, wie man die Beliebtheit der EU bei den Österreichern verbessern kann.

Das haben wir jetzt schon mehrfach erlebt. Das hat keinen Sinn! Man kann nicht erwarten, daß, wenn man zu feige ist, als richtig erkannte Maßnahmen durchzuführen, sondern sie lieber nach Brüssel abschiebt, die Identifikation mit der EU in Österreich besser wird. Das kann nicht durch irgendwelche Kampagnen wieder abgefangen werden. – Soviel zu Artikel 4 und der Anonymität.

Mit dieser Materie hat sich der Gesundheitsausschuß beschäftigt. Das ist interessant! Die Begründung dafür war, soweit ich das nachvollziehen konnte, daß vieles bei der Geldwäscherei auch mit Gesundheitsfragen zu tun hat, nämlich dann, wenn die illegalen Gelder aus dem Drogengeschäft kommen.

Kollege Barmüller hat schon darauf hingewiesen, daß natürlich auch illegale Gelder aus dem Waffenhandel, aus dem Frauenhandel oder aus welchen Quellen immer kommen.

Nehmen wir aber einmal an, sie stammen tatsächlich im wesentlichen aus dem Drogenhandel. Nun kenne ich Leute, die regelmäßig gesundheitliche Beschwerden beim Ausfüllen ihrer Einkommensteuererklärung haben. (Abg. Dr. Graf: Die kommen in den Budgetausschuß!) Sie haben Angstschweiß, Herzflattern. (Abg. Dr. Ofner: Depressionen!) Die Depression kommt später, die kommt erst beim Bescheid. Wenn sie dann den Bescheid erhalten, kommt entweder die Depression oder der Wutanfall, erhöhter Blutdruck – gesundheitlich bedenkliche Erscheinungen. Nach der Logik des vorher besprochenen Verfahrens werde ich der nächsten Novelle im Einkommensteuergesetz mit Ruhe entgegensehen, denn mich wird sie im Finanzausschuß nicht betreffen, da dies dem Gesundheitsausschuß zugeordnet wird. Der könnte durchaus einer der wichtigsten Ausschüsse des Parlaments werden. Man muß sich überlegen, ob das geplant ist oder nicht. (Abg. Dr. Graf: Die Waffengesetznovelle kommt dann in den Landwirtschaftsausschuß, weil es so viele Jäger gibt!)

Wir haben das alles schon erlebt. Es ist im Grunde genommen bereits der zweite Fall. Einen ähnlich gelagerten Fall gab es kurz vor Weihnachten, als die Teilprivatisierung der Bank Austria im Rahmen eines Abgabenänderungsgesetzes beschlossen wurde.


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