Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 109

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mit nuklearen Substanzen, um den Terrorismus und auch darum, daß etwa Kinder- oder Frauenhandel hintangehalten werden muß.

Ich verstehe nicht, warum Abgeordneter Firlinger der Meinung ist, daß es hier um Stückwerk geht. Für ihn ist es offenbar Stückwerk, daß wir im internationalen Bereich aufgrund dieser Maßnahmen endlich effizienter arbeiten wollen. Wenn das Stückwerk ist, meine Damen und Herren, dann verstehe ich nicht, wie man hier am Rednerpult stehen und sagen kann, wir müssen in dem Bereich mehr tun! Vielleicht überlegt es sich Abgeordneter Firlinger noch, dieser Vorlage doch seine Zustimmung zu geben. (Abg. Dr. Graf: Wir sind nicht in der Regierung!)

Es geht nicht darum, Herr Abgeordneter Graf, ob jemand in der Regierung ist oder nicht, sondern es geht darum, daß wir sachlich gute Vorschläge – und das verlangen wir auch von der Regierung – entsprechend behandeln. Wenn Sie, Herr Abgeordneter Graf, meinen, daß man hier im Plenum anders handeln müsse als im Ausschuß, dann müssen Sie es auch gesondert erklären, denn im Ausschuß hat man von seiten der Freiheitlichen dieser Vorlage in ihrer Gesamtheit, ohne Abänderungsanträge und anderem, ohne Debatte zugestimmt.

Herr Abgeordneter! Wenn Sie einerseits ohne Debatte im Ausschuß zustimmen, weil Sie es für richtig halten, andererseits aber heute, weil es vielleicht gerade medial opportun ist, ohne wirkliche Begründung für einen Sinneswandel dagegen sind, dann wird das, so meine ich, Ihre Glaubwürdigkeit nicht steigern. Es wird aber die Beschlußfassung dieser Vorlage und der darin enthaltenen sinnvollen Maßnahmen auch nicht verhindern. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

16.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Van der Bellen. – Bitte.

16.10

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte einige Bemerkungen zu einem Detail des Inhalts des Übereinkommens über Geldwäsche und so weiter und zum Gesundheitsausschuß, der sich damit beschäftigt hat, machen.

Zum Inhalt: Das Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten ist inhaltlich in Ordnung und findet ohne Frage die Zustimmung der Grünen. Es ist ein Fortschritt auf dem Weg der Bekämpfung der internationalen Kriminalität, insbesondere des organisierten Verbrechens.

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit aber auf Artikel 4 lenken. Hier heißt es: "Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um ihren Gerichten oder anderen zuständigen Behörden die Befugnis zu erteilen, anzuordnen, daß Bank-, Finanz- oder Geschäftsunterlagen [...] zur Verfügung gestellt oder beschlagnahmt werden. Eine Vertragspartei darf es nicht unter Berufung auf das Bankgeheimnis ablehnen, den Bestimmungen dieses Artikels Geltung zu verschaffen." – Das ist der Absatz 1 des Artikels 4.

In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage heißt es zu Artikel 4: "Allerdings kann Abs. 1 insgesamt wohl nur so verstanden werden, daß es das Übereinkommen als selbstverständlich voraussetzt, daß Kredit- und Finanzinstitute die Identität ihrer Kunden kennen." (Abg. Dr. Graf: Sie haben΄s verstanden!) Das ist, nehme ich an, eine Erläuterung des Justizministeriums, vorsichtig, höflich und taktvoll formuliert. Es ist die Aufhebung der Anonymität, die hier angesprochen wird.

Ein Jahr zuvor war das Justizministerium weitaus deutlicher, nämlich in der Stellungnahme zur damals diskutierten Bankwesengesetz-Novelle, die dann auch beschlossen wurde. Damals hat es unter anderem Stellungnahmen vom Rechtsanwaltskammertag, vom Aktienforum – das ist der Österreichische Verband der Aktienemittenten und Investoren –, von der Industriellenvereinigung und eben vom Bundesministerium für Justiz gegeben. Alle sprachen sich kritisch gegenüber der Beibehaltung der Anonymität aus.


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