Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 108

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Konfliktfällen, wie jetzt in Albanien, würde sich zeigen, wie ein neutraler Staat agieren könnte, wenn er wollte.

In einem gebe ich jenen recht, die die Fristsetzung beantragen: Es ist ein Skandal, wie Sie mit den Anträgen der Opposition umgehen. (Beifall bei den Grünen.)

Sie lassen die Anträge ein Jahr lang in der Schublade liegen, weil Sie sich einfach nicht entscheiden wollen! So stimmen Sie doch dagegen, stimmen Sie gegen den Antrag der FPÖ und begründen Sie dann in einem halben Jahr, warum Sie für die NATO sind, warum Sie in einem halben Jahr für die NATO sind und warum Sie es nicht jetzt schon sind. Tun Sie das doch! Aber zu glauben, Sie können den Kopf in den Sand stecken und die Anträge nicht behandeln, das ist wirklich falsch. (Beifall bei den Grünen.)

16.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Debatte über den Fristsetzungantrag ist damit beendet.

Wir kommen zur Abstimmung .

Wir stimmen ab über den Antrag des Abgeordneten Scheibner, dem Außenpolitischen Ausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 152/A (E) betreffend NATO-Beitritt eine Frist bis zum 4. Juli 1997 zu setzen.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag stimmen, ein Zeichen geben. – Das ist die Minderheit . Der Fristsetzungsantrag ist daher abgelehnt .

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit können wir die Verhandlungen über den Punkt 4 der Tagesordnung wieder aufnehmen.

Wir setzen in der Rednerliste fort.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Barmüller. – Bitte.

16.07

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da es jetzt wieder um den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage 127 der Beilagen, also um das Übereinkommen über Geldwäsche geht, sei eines klargestellt: Der Titel ist natürlich verkürzt. Es geht nicht um ein Übereinkommen über Geldwäsche, sondern es geht darum, wie die einzelnen nationalen Vorschriften einander angeglichen werden können, damit es zu einer besseren Bekämpfung im Bereich der Geldwäsche kommt, und zwar der Geldwäsche insgesamt, wie es auch Ziel dieses Vertrages sein soll. Die Ermittlung, Beschlagnahme und auch Einziehung von deliktisch erworbenen Vermögenswerten sollen einander angenähert werden. Meine Damen und Herren! Das ist ein sinnvolles Unterfangen.

Es hat bereits Ende des Vorjahres, also Ende 1996, im Justizausschuß Beratungen und Beschlußfassungen hier im Hause gegeben, wie mit dieser Materie umzugehen ist und wie auch Österreich einen Beitrag zu einer besseren Bekämpfung im Bereich der Geldwäsche leisten kann. Es ist daher nicht nachvollziehbar, was hier eingangs vom Erstredner gesagt wurde, daß quasi nur Stückwerk gemacht wird. Denn es ist klar, daß es sowohl innerhalb Österreichs als auch in den internationalen Vorschriften Maßnahmen gibt, die der Umsetzung harren. Das muß getan werden!

Wer sonst in Diskussionen immer dagegen auftritt, daß im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung offenbar zu wenig getan wird, darf sich doch nicht verschließen, wenn endlich eine konkrete Vorlage auf dem Tisch ist, die genau das bewirken will, nämlich daß es international zu einer besseren Abstimmung kommt. Ich darf noch darauf hinweisen, daß alle Kriminalitätsformen in dieser Vorlage erfaßt sind, insbesondere aber jene, die bedeutende illegale Gewinne abwerfen. Es geht also insbesondere um illegale Drogengeschäfte, um den Waffenhandel, um den Handel


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