Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 121

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vereinigt, versammelt sind. In der großen Masse sind es von rot und schwarz gestützte Wohnbauunternehmen, die Mieter Jahrzehnte hindurch ein wenig am Gängelband gehalten haben und die Jahrzehnte hindurch die Wohnbaupolitik und die Wohnvergabepolitik in Österreich dominiert haben.

Sie alle kennen meine kritischen Ausführungen dazu, die ich schon in früheren Debatten gemacht habe. Ich meine, wenn heute Karl Wurm sagt, wir müssen etwas tun, um auf dem Sektor gemeinnütziges Wohnen die Mietbelastungen zu senken, dann hat er natürlich recht. Für Leute, die vom Sparpaket geknebelt werden, die von steigender Arbeitslosigkeit bedroht sind, die also nicht wissen, wie sie das elementare Bedürfnis Wohnen befriedigen können, ist es natürlich von elementarer Bedeutung, wenn – ich sage: wenn – Bewegung aufkäme. Denn es ist so, daß beispielsweise im Raum Wien für eine Zwei- bis Drei-Zimmer-Wohnung mit rund 70 Quadratmetern 7 000 S monatlich an Kosten anfallen, wobei die Kosten so definiert sind, daß es einen Abschreibungszeitraum von etwa 30 Jahren gibt. Es fallen also alleine an fixen Kosten diese 7 000 S für eine relativ kleine Wohnfläche an.

Jetzt hat es eine interessante Diskussion gegeben. Herr Wurm hat gefordert, daß beispielsweise die Gemeinde Wien, die einen eigenen Fonds eingerichtet hat, bei der Baulandvergabe sozusagen einen Abstrich von 500 S pro Quadratmeter machen soll – derzeit liegen die Preise, die die Gemeinde Wien verlangt, bei 3 000 S. Wurm hat gemeint, die Gemeinde Wien sollte die Preise um 500 S senken, damit man das Spekulantentum ein bißchen besser in den Griff bekommen kann. Und wenn die Gemeinde Wien das beispielsweise tut ... (Abg. Eder: Nein, nein!) – Spekulantentum, doch, doch. Das muß man nur nachlesen, Herr Kollege, das steht im "Kurier". (Abg. Eder: Ich habe es gelesen! Nein!) – Jedenfalls ist es vom "Kurier" so interpretiert worden.

Wenn die Gemeinde Wien das beispielsweise macht, also die Grundstückspreise für neu zu errichtende Wohnungen eben um diesen Betrag in der Höhe von 500 S senkt, dann würden auch die gemeinnützigen Bauträger hergehen und das Ihre dazu beitragen. Es war die Rede davon, vielleicht auch 500 S zu mobilisieren, daß sich das mit 500 S auch auf den Grundstückspreis auswirkt. Herr Wurm hat gemeint, die gemeinnützigen Bauvereinigungen könnten dann sozusagen Reserven mobilisieren.

Nun gibt es diesbezüglich eine interessante Diskussion, die schon über Jahre geht. All unsere Vorstöße auf dem Sektor WGG – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – (coll Wa) –verfolgen im Prinzip das Ziel, daß nach Ausfinanzierung einer Wohnung, bei der der Mieter, der Genossenschaftsmieter, für alle Kosten aufgekommen ist, also am Ende dieser Periode eine Eigentumsübertragung stattfindet, ohne daß der Mieter ein zweites Mal zur Kassa gebeten wird.

All diese Versuche sind immer mit dem Argument bekämpft worden, es gebe eigentlich im Grunde genommen keine akkumulierten Reserven, es gebe nichts davon, es sei alles Unsinn, was diesbezügliche Vertreter von Oppositionsparteien hier behaupten. – Mit diesem Argument hat man "zugemacht". Ich meine, die Praxis ist eine andere, meine Damen und Herren, und daher sollte man sich dieses Themas wirklich ernsthaft annehmen.

Wir haben es mit 20 Millionen Quadratmetern Baulandreserve zu tun, die die gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften – aufgeteilt zu 90 Prozent auf rote und schwarze Trägervereinigungen – horten, und von diesen 20 oder 22 Millionen Quadratmetern sind sogar 17 Millionen jederzeit baureif, also jederzeit in neues Bauland umzusetzen.

Ich meine, daß das ein unhaltbarer Zustand ist, und ich möchte Ihnen daher mit Nachdruck noch einmal unsere Forderung nahelegen: Überlegen wir uns gemeinsam eine Änderung des WGG! Unterhalten wir uns einmal gründlich darüber, wie wir diesen Übergang schaffen, daß auch eine Eigentumsübertragung sozial verträglich und sozial gerecht gemacht wird.

Verlassen wir bitte diese Position des laufenden Etikettenschwindels, bei dem unter Genossenschaftswesen und genossenschaftlichem Wohnwesen im Rahmen des gemeinnützigen Wohnwesens so quasi ein Miteigentum vorgegaukelt wird, das in Wirklichkeit keines ist, meine Damen und Herren! Gehen wir doch endlich einmal zu klaren Begriffsbestimmungen über: Sozialwoh


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